Entscheidungsvorlage - 0001/ A 30/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richterbeim Sozialgericht Aachen und beim Landessozialgericht Nordrhein-Westfalenin Essen sowie für die Wahl der ehrenamtlichen VerwaltungsrichterInnen beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 30 - Fachbereich Recht und Versicherung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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03.11.2004
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Der
Rat schlägt die 16 in der Vorschlagsliste für das Sozialgericht Aachen
genannten Personen
zur Wahl durch den Wahlausschuss des Gerichts vor.
2. Der Rat schlägt die 2 in der
Vorschlagsliste für das Landessozialgericht Nordrhein- Westfalen
in Essen genannten Personen zur Wahl durch den Wahlausschuss des Gerichts
vor.
3. Der
Rat schlägt die 2 in der beigefügten Liste für das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen
in Münster genannten Personen zur Wahl durch den Wahlausschuss des
Gerichts nachträglich vor.
Dr. Linden
Erläuterungen
Erläuterungen:
a + b)
Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim
Sozialgericht Aachen und beim Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in Essen
Ab dem
01.01.2005 werden die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit auch über
Angelegenheiten der Sozialhilfe entscheiden (vgl. dazu § 51 Abs. 1 Nr. 6 a des
Sozialgerichtsgesetzes - SGG - in der Fassung des Gesetzes zur Einordnung des
Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch - BGBL., Teil I, Seite 3022, 3065,
3071).
Gemäß § 13
SGG werden die ehrenamtlichen Richter/innen aufgrund von Vorschlagslisten für 5
Jahre berufen. Nach § 14 Abs. 5 SGG in der Fassung des Entwurfs des 7. SGG ÄndG
werden dabei die Vorschlagslisten für die ehrenamtlichen Richter/innen, die in
den Senaten für Angelegenheiten des § 51 Abs. 1 Nr. 6 a SGG mitwirken, von den
Kreisen und kreisfreien Städten aufgestellt. Die ehrenamtlichen Richter/innen
wirken bei der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung mit den gleichen
Rechten wie die Berufsrichter/innen mit.
Nach der
entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 22 Nr. 3 Verwaltungsgerichtsordnung
(VwGO) können zu ehrenamtlichen Richter/innen nicht berufen werden: Beamte
und Angestellte im öffentlichen Dienst, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig
sind. Zum öffentlichen Dienst zählt auch die Tätigkeit bei Körperschaften und
Anstalten des öffentlichen Rechts (z. B.: Sparkassen,Landesbank NW,
Innungskrankenkasse, Ärztekammer, Landschaftsverband). Gleiches gilt für
leitende Angestellte von Gesellschaften, die sich mehrheitlich in
öffentlicher Hand befinden und Angestellte von Rats- bzw.
Kreistagsfraktionen.
Aufgrund
dessen ist für die Vorlage einer Vorschlagsliste beim Sozialgericht und beim
Landessozialgericht zu sorgen. Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist
gemäß § 28 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) die Zustimmung von mindestens 2/3
der gesetzlichen Mitgliederzahl des Rates der Stadt Aachen erforderlich. Aus
den Vorschlagslisten werden die bei den Gerichten bestehenden Wahlausschüsse
die ehrenamtlichen Richter/innen wählen.
Die
Vorschlagsliste soll die doppelte Anzahl der zu wählenden ehrenamtlichen
Richter/innen enthalten. Für das Landessozialgericht Essen sind 2
und für das Sozialgericht Aachen 16 Personen zu benennen. Die
Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richter/innen beim
Sozialgericht Aachen ist bis zum 31.10.2004 einzureichen, während
die Vorschlagsliste für das Landessozialgericht Essen bis zum 20.11.2004
vorzulegen ist.
Die
Vorschlagslisten für das Sozialgericht Aachen und das Landessozialgericht sind
als Anlage beigefügt.
Alle in
den Listen aufgeführten Personen haben schriftlich ihre Bereitschaft erklärt,
im Falle einer Wahl, das Amt eines/r ehrenamtlichen Richters/in zu übernehmen.
c) Vorschlagsliste
für die Wahl der ehrenamtlichen Verwaltungsrichter/innen beim Oberverwaltungsgericht
für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster
hier: Nachbenennung
von 2 Personen
Die
Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) schreibt vor, dass von den Kreisen und
kreisfreien Städten in jedem 4. Jahr eine Vorschlagsliste für die
ehrenamtlichen Richter/innen aufzustellen ist. Die ehrenamtlichen Richter/innen
wirken bei der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung mit den gleichen Rechten
wie die Berufsrichter/innen mit. Da die Amtszeit der derzeitigen ehrenamtlichen
Richter/innen beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in
Münster ausläuft, ist für die Vorlage einer neuen Vorschlagsliste zu sorgen. Für die Aufnahme in die
Vorschlagsliste ist die Zustimmung von mindestens 2/3 der gesetzlichen
Mitgliederzahl des Rates der Stadt Aachen erforderlich. Aus der Vorschlagsliste
werden die bei den Gerichten bestehenden Wahlausschüsse die ehrenamtlichen
Richter/innen wählen.
Die
Vorschlagsliste soll die doppelte Anzahl der zu wählenden ehrenamtlichen
Richter/innen enthalten. Für das Oberverwaltungsgericht Münster waren 4
Personen zu benennen.
Gemäß
Ratsvorschlag vom 23.06.2004 wurden dem Oberverwaltungsgericht Münster jedoch 2
Personen vorgeschlagen, die nach der entsprechend anwendbaren Vorschrift des §
22 Nr. 3 Verwaltungsgerichtsordnung nicht zu ehrenamtlichen Richtern/innen
berufen werden können. Denn zu ehrenamtlichen Richtern/innen können nicht
berufen werden: Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, soweit sie nicht
ehrenamtlich tätig sind. Zum öffentlichen Dienst zählt auch die Tätigkeit bei
Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (z.B.: Sparkasse,
Landesbank NRW, Innungskrankenkasse, Ärztekammer, Landschaftsverband). Gleiches
gilt für leitende Angestellte von Gesellschaften, die sich mehrheitlich in
öffentlicher Hand befinden und Angestellte von Rats- bzw. Kreistags-Fraktionen.
Es wird
daher vorgeschlagen, die in der als Anlage beigefügten Liste aufgeführten 2
Personen, die in der Vorschlagsliste zur Ratssitzung vom 23.06.2004 aufgeführt,
aber nicht berücksichtigt wurden, nachzubenennen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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2
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