Kenntnisnahme - FB 61/1155/WP15
Grunddaten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürger- und Beschwerdeausschuss
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Kenntnisnahme
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09.06.2009
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Aktuelle Beschlusssituation:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte und der Planungsausschuss haben in ihren Sitzungen vom 11.6.2008 und 12.06.2008 die Entwurfsplanung für die Ursulinerstraße in dem Abschnitt zwischen Hartmannstraße und Buchkremerstraße beschlossen, die deren Umgestaltung zur Fußgängerzone vorsieht. Am 21.08.2008 wurde im Verkehrsausschuss erneut die Sperrung der Ursulinerstraße zwischen Hartmannstraße und Buchkremerstraße für den motorisierten Individualverkehr beraten und beschlossen. Der Baubeschluss für den Umbau der Ursulinerstraße wurde am 29.01.09 gefasst,
Die Einrichtung der Fußgängerzone folgt auch dem im Jahr 2002 einstimmig beschlossenen Innenstadtkonzept, das als Maßnahme erster Priorität die Verbindung der Einkaufslagen und damit verbunden die Schaffung von weiteren Fußgängerzonen zwischen Dom/Rathaus und Adalbertstraße vorsieht.
Zukünftige Verkehrserschließung:
Die zukünftige PKW-Erschließung ist von Süden über Kapuzinergraben und Elisabethstraße und Hartmannstraße bis zum Geldbrunnen im Zweirichtungsverkehr vorgesehen; auf Höhe der Einmündung Münsterplatz wird eine Fläche für Wendemöglichkeiten eingerichtet. Von Norden aus bleibt die Erschließung über Peterstraße, Holzgraben und die untere Ursulinerstraße bis zur Buchkremerstraße bestehen. Die Durchfahrt von der Hartmannstraße zur Buchkremerstraße wird in der Ursulinerstraße durch die Fußgängerzone unterbunden.
In der neuen Fußgängerzone werden die ortsüblichen zeitlich befristeten Liefer- und Ladezeiten und Befahrbarkeiten für Radfahrer eingeräumt. Die Zufahrt zum Parkhaus der Deutschen Bank ist weiterhin möglich bzw. nicht betroffen. Die Zufahrt zum Parkhaus Büchel bleibt über die Peterstraße und die Ursulinerstraße, die Abfahrt über Büchel, Kleinköln- und Minoritenstraße bestehen.
Verkehrsgutachten für den Bereich Büchel
Im Rahmen der Entwicklung des Parkhausgrundstückes Büchel wird im Auftrag der STRABAG Real Estate GmbH ein Verkehrsgutachten erstellt, dass alternative Erschließungsvarianten untersuchen soll.
Für dieses Verkehrsgutachten wurden seitens der Verwaltung folgende Vorgaben gemacht:
Die durch das Vorhaben verursachten Verkehrsbelastungen sind zu prognostizieren und mit den nach Abriss des Büchel-Parkhauses verbleibenden Verkehrsbelastungen zu überlagern. Das Verkehrsnetz ist dabei entsprechend dem Auslobungstext zur Mehrfachbeauftragung der Umgestaltung des Elisengartens (s. Anlage 2) definiert.
Das externe und interne Verkehrserschließungskonzept ist zu konkretisieren und durch geeignete Maßnahmen zu optimieren.
Für die Verkehrserschließung über den Dahmengraben ist der Nachweis zu führen, dass eine Abwicklung des Gesamtverkehrs auf den vom Parkhauserschließungsverkehr betroffenen Straßen ohne Störung möglich ist. Dabei sind die Belange aller Verkehrsarten (Pkw, Lieferverkehr, Fußgänger, Radfahrer, Busse) zu berücksichtigen.
Zusätzlich (und finanziert durch die Stadt Aachen) sind alternative Erschließungsvarianten zu untersuchen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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56,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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552 kB
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