Entscheidungsvorlage - FB 68/0054/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Prioritätenliste Straßenbeleuchtung 2005 im Stadtgebiet Aachen-Kornelimünster/Walheim1. Oberforstbacher Straße; Verbesserung d. Beleuchtung im Einmündungsbereich Schwinningstraße2. Schmithofer Straße; Verbesserung d. Beleuchtung im Bereich Schmithofer Straße 1943. Wilbankstraße; Verbesserung d. Beleuchtung im Bereich Wilbankstraße 139 A4. Raerener Straße; Verbesserung d. Beleuchtung zwischen Kirche und Kesselstraße5. Auf der Kier; Verbesserung d. Beleuchtung im Bereich des Seniorenzentrums
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Verkehr und Tiefbau
- Verfasst von:
- Dez. 3 / FB 68/21
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
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Entscheidung
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16.03.2005
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Ausführung der Straßenbeleuchtungsmaßnahmen. Sie empfiehlt dem Verkehrsausschuss diese Maßnahmen in ihrem Bezirk nach folgender Priorität auszuführen.
- Oberforstbacher Straße
- Schmithofer Straße
- Wilbankstraße
- Raerener Straße
- Auf der Kier
Die jeweiligen Anträge gelten als behandelt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Aus verschiedenen Stadtbezirken liegen dem Fachbereich Verkehr und Tiefbau Anträge für die Neuanlage bzw. Verbesserung der Straßenbeleuchtung vor.
Zwischen der Stadt Aachen und der STAWAG besteht ein Vertrag, in dem die Neuherstellung, Betrieb und Unterhaltung von Straßenbeleuchtungsanlagen geregelt sind. Demnach hat die Stadt Aachen für die Herstellung einer neuen, oder die Erweiterung einer bestehenden Straßenbeleuchtung die Kosten zu tragen.
Diese Arbeiten sind zwingend DIN-gerecht auszuführen.
Die Unterhaltungs- und Wartungsarbeiten an den Beleuchtungsanlagen werden von der STAWAG eigenständig durchgeführt und finanziert.
Für die Unterhaltung, Wartung, Strom und der Erneuerung der Straßenbeleuchtung, erstattet die Verwaltung der STAWAG einen vertraglich vereinbarten jährlichen Festpreis je Straßenleuchte (Nennentgelt).
Für das Haushaltsjahr 2005 und 2006 sind jeweils 50.000,00 i für das gesamte Stadtgebiet, für die ANeuanlage von Straßenbeleuchtung@ eingeplant.
Dies gilt nur für Maßnahmen an öffentlichen Verkehrsflächen. Beleuchtung im Bereich der Grünflächen oder privater städtischer Flächen muss aus anderen Mitteln finanziert werden.
Gemäß des Beschlusses des Verkehrsausschusses vom 18.11.2004 sollen die bekannten Maßnahmen den Bezirksvertretungen und dem Verkehrsausschuss erneut zur Beratung und Entscheidung vorgelegt werden.
Deshalb schlägt die Verwaltung folgendes Verfahren vor.
Für die jeweiligen Bezirksvertretungen sind die vorliegenden Anträge in zeitlicher Reihenfolge aufgelistet.
Diese Auflistung wird hiermit der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim zur Zustimmung oder Festlegung einer anderen Priorität vorgelegt.
Aus den Ergebnissen der Beschlüsse und Empfehlungen der Bezirksvertretungen fertigt die Verwaltung eine neue gesamtstädtische Prioritätenliste zur Entscheidung im Verkehrsausschuss.
Auf der Grundlage diese Beschlusses werden dann die Maßnahmen, mit den jeweils zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln von 50.000,00 i pro Jahr, nach Rechtskraft des städtischen Haushalts begonnen.
Der Fachbereich Verkehr und Tiefbau hat in Zusammenarbeit mit der STAWAG, den in den Anträgen beschriebenen Sachverhalt geprüft, hält die Ausführung der Maßnahmen für notwendig und unterstützt die Anträge.
1.) Oberforstbacher Straße; Verbesserung der Beleuchtung im Einmündungsbereich Schwinningstraße
Antrag
der CDU-Bezirksfraktion Aachen-Kornelimünster / Walheim vom 03.11.2003
Die
CDU-Bezirksfraktion Aachen-Kornelimünster / Walheim hat den Antrag gestellt, die Straßenbeleuchtung im
Einmündungsbereich Oberforstbacher Straße / Schwinningstraße zu verbessern.
Die Prüfung hat ergeben, dass für eine DIN-gerechte Ausleuchtung des Einmündungsbereiches Oberforstbacher Straße / Schwinningstraße (in Höhe der Trafostation) ein zusätzlicher Straßenbeleuchtungsmast mit einer Lichtpunkthöhe von 8,0 m aufgestellt werden muss.. Das Straßenbeleuchtungskabel ist vorhanden. Die Herstellungskosten betragen ca. 2.000,00 i. Das jährliche Nennentgelt würde sich auf 196,00 i belaufen.
Die Ausführung der Maßnahme wurde in der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim vom 24.03.2004 bereits beschlossen.
2.) Schmithofer Straße; Verbesserung der Beleuchtung im Bereich Schmithofer Straße 194
Antrag des Herrn Dr. Herbert Mevissen, Schmithofer Straße 186 vom 12.11.2003
Herr Dr. Mevissen hat den Antrag gestellt, an der Einmündung des Stichweges Schmithofer Straße 186 - 194 die Straßenbeleuchtung zu verbessern.
Die Prüfung hat ergeben, dass für eine DIN-gerechte Ausleuchtung des Einmündungsbereiches Schmithofer Straße 186 - 194, ein zusätzlicher Beleuchtungsmast mit einer Lichtpunkthöhe von 8,0 m aufgestellt werden muss.. Das Straßenbeleuchtungskabel ist vorhanden. Die Herstellungskosten betragen ca. 1.600,00 i. Das jährliche Nennentgelt würde sich auf 196,00 i belaufen.
3.) Wilbankstraße; Verbesserung der Beleuchtung im Bereich Wilbankstraße 139 A
Antrag der Frau Philomene Formanns, Wilbankstraße 139 A vom 27.01.2004
Frau Formanns hat den Antrag gestellt, im Bereich der neuen Bebauung Wilbankstraße 139 A die Straßenbeleuchtung zu verbessern.
Die Prüfung hat ergeben, dass für eine DIN-gerechte Ausleuchtung im Bereich der Wilbankstraße 139 A, zwei zusätzliche Beleuchtungsmaste mit einer Lichtpunkthöhe von 8,0 m aufgestellt werden müssen. Das Straßenbeleuchtungskabel ist vorhanden. Die Herstellungskosten betragen ca. 2.900,00 i. Das jährliche Nennentgelt würde sich auf 391,00 i belaufen.
4.) Raerener Straße; Verbesserung der Beleuchtung zwischen Kirche und Kesselstraße
Antrag der SPD-Bezirksfraktion Aachen-Kornelimünster / Walheim vom 24.03.2004
Die SPD-Bezirksfraktion Aachen-Kornelimünster / Walheim hat den Antrag gestellt, die Straßenbeleuchtung in der Raerener Straße zwischen Kirche und Kesselstraße zu verbessern.
Die Prüfung hat ergeben, das die Raerener Straße zwischen Raafstraße und der Kapelle ( Straße ATotleger@ ) nicht ausreichend beleuchtet ist. Die vorhandenen Straßenbeleuchtungsmaste stehen in unregelmäßigen Abständen, einmal auf dem Gebiet der Stadt Aachen, bzw. der Gemeinde Raeren (B).
In Gesprächen mit der Gemeinde Raeren wurde vereinbart, dass die Gemeinde Raeren ihre Straßenleuchten zwischen Kesselstraße und Raafstraße demontiert. In diesem Abschnitt wird durch die STAWAG eine DIN-gerechte Straßenbeleuchtungsanlage errichtet.
Für die Errichtung einer DIN-gerechten Ausleuchtung müssen 6 Straßenbeleuchtungsmaste mit einer Lichtpunkthöhe von 8,0 m aufgestellt werden. Das Beleuchtungskabel ist vorhanden. Die Herstellungskosten für diese Straßenbeleuchtungsanlage betragen ca. 7.000,00 i. Das jährliche Nennentgelt würde sich auf 785,00 i belaufen.
Zwischen Kesselstraße und Kapelle wird die STAWAG ihre Straßenbeleuchtungsmaste demontieren. In diesem Abschnitt wird die Gemeinde Raeren zusätzliche Straßenbeleuchtungsmaste aufstellen,.
Durch diese Arbeiten wird zwischen Kapelle und Raafstraße eine DIN-gerechte Straßenbeleuchtung erstellt.
5.) Auf der Kier; Verbesserung der Beleuchtung im Bereich des Seniorenzentrums
Antrag des Seniorenbeirates im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster / Walheim vom 03.08.2004
Der Seniorenbeirat im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster / Walheim hat den Antrag gestellt, die Straßenbeleuchtung AAuf der Kier@ im Bereich des Seniorenzentrums zu verbessern.
Die Prüfung hat ergeben, dass die Straßenbeleuchtung zwischen Schleidener Straße und Schmithofer Straße verbessert werden muss.
Für eine DIN-gerechte Ausleuchtung sind 8 Straßenbeleuchtungsmaste mit einer Lichtpunkthöhe von 8,0 m aufzustellen. Zusätzlich ist auf einer Länge von ca. 120 m ein Straßenbeleuchtungskabel zu verlegen. Die Herstellungskosten betragen ca. 20.000,00 i. Das jährliche Nennentgelt würde sich auf 1.565,00 i belaufen.
Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen lfd. Haushaltsjahr/Wirtschaftsjahr
ergeben sich nicht
Finanzielle Auswirkungen in den Folgejahren/Folgekosten
Finanzielle Auswirkungen werden sich in Höhe von ca. 33.500,00 i im Vermögenshaushalt ergeben. Jährliche Folgekosten für das Nennentgelt werden sich in Höhe von 3.313,00 i im Verwaltungshaushalt ergeben.
Maßnahme |
Vermögenshaushalt ( Herstellungskosten ) |
Verwaltungshaushalt ( Jährliches Nennentgelt) |
Oberforstbacher Straße |
2.000,00 i |
196,00 i |
Schmithofer Straße |
1.600,00 i |
196,00 i |
Wilbankstraße |
2.900,00 i |
391,00 i |
Raerener Straße |
7.000,00 i |
785,00 i |
Auf der Kier |
20.000,00 i |
1.565,00 i |
Gesamtsumme |
33.500,00 i |
3.133,00 i |
Maßnahmebezogene Einnahmen
sind nicht zu erwarten
