Entscheidungsvorlage - FB 36/0274/WP15
Grunddaten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Beteiligt:
- B 5 - Bezirksamt Aachen-Laurensberg; FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 36/20
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
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Entscheidung
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27.05.2009
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Geusenweg ist als
öffentlicher Fußweg und Wirtschaftsweg, nicht jedoch für Radfahrer gewidmet. Im
südwestlichen Abschnitt bis zur belgischen Grenze (ca. 700 m) werden
Verbotsschilder für Radfahrer aufgestellt und geeignete reversible Barrieren
eingebaut (Lage siehe Anlage 3).
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die SPD-Fraktion bittet um
Auskunft, wann die im Rahmen der Baumschneidearbeiten zu geschütteten
Dachsbauten und die Fahrradsperre wieder errichtet wird, und im weiteren um
Prüfung eines generellen Fahrradverbots (Antrag vom 25.3.2009, Anlage 1).
Die Fraktion Bündnis 90 / Die
Grünen bittet um Information über die Gründe und Umfang der Verkehrssicherungsmaßnahmen
am Geusenweg und gffs. über ähnliche Planungen an anderer Stelle (Antrag vom
2.5.2009, Anlage 2)
Bedeutung der Naherholung
i.allg.
In der Gesamtdarstellung und
Außenwirkung der Stadt Aachen ist die ständige Verbesserung der Naherholung eine
wichtige Zielforderung zur Optimierung der „Weichen“ Standortfaktoren und
wiederum Grundlage für weitergehende Konzepte, wie z.B. die Bewerbung für die
IGA. In diesem Sinne wurde mit der Umsetzung der Euregionale2008 Projekte
Grenzrouten, Pferdelandpark und Grünmetropole Wesentliches erreicht.
Weil die Stadt Aachen eine
Grenzgemeinde ist, ist die Verbesserung eines gemeindeübergreifenden
Naherholungssystems (Förderkriterium der Städtebaurichtlinien) nur möglich in
Kooperation mit den angrenzenden Gemeinden der benachbarten Staaten.
Das Projekt Grenzrouten stellt
neue grenzüberschreitende Wanderwege in drei Ländern dar. Auf dem Gebiet der Stadt Aachen, Gemeinde Vaals
(Niederlande), den Gemeinden Plombières, Kelmis und Raeren (Belgien) wurden
insgesamt 120 km Wanderwege einheitlich beschildert auf bereits bestehenden
öffentlichen gewidmeten Wegen, Wirtschaftswegen und Waldwegen. Der Fokus des
Projektes liegt auf dem Wandern, entsprechend dieser Ansprüchen sind die
ausgewählten Wege mehrheitlich nicht asphaltiert, sondern Schotterwege bzw.
Fußpfade. Letztere sind großenteils nicht barrierefrei und sollten auch nur mit
entsprechenden Schuhwerk begangen werden.
Dessen ungeachtet gilt auch hier
der Grundsatz der allgemeinen Wohlfahrtswirkung, d.h. auch andere Nutzergruppen
können die ausgewiesenen Wanderwege benutzen, vorausgesetzt die Wege sind
entsprechend ausgebaut bzw. breit genug.
Lage, rechtlicher Status und Geschichte des
Geusenwegs
Der Weg zweigt in der Nähe des
Bergcafés vom Dreiländerweg ab, und führt durch die freie Landschaft bis zur
belgischen Landesgrenze. Der
nordöstliche Abschnitt am Dreiländerweg bis zum Bahnübergang ist asphaltiert,
und landwirtschaftlich stark genutzt. Nach einem weiterem kurzen Abschnitt als
Wirtschaftsweg führt der Geusenweg auf den letzten 700 m als Hohlweg bzw. heckenbesäumter Fußpfad durch die
offene Landschaft des Vaalser Quartiers bis zur belgischen Grenze, hier erst
beginnt der Wald (Luftbild, Anlage 3).
Nur dieser letzte Abschnitt von
700 m ist Gegenstand der obigen Fraktionsanfragen und der bisherigen Maßnahmen
der Verwaltung.
Aufgrund des Rezesses von 1923 ist
der Geusenweg als „öffentlicher Fußweg und Wirtschaftsweg“, nicht jedoch für
Radfahrer gewidmet. Die umgebende Landschaft ist laut Landschaftsplan als Landschaftsschutzgebiet
ausgewiesen.
Der Geusenweg im besonderen hat
auch historisch betrachtet ein grenzüberschreitende Bedeutung. Er war Kirchweg
der belgischen Protestanten (Französisch-Wallonische Kirche), die in Vaals -
als Teil der reformierten Niederlande
- von 1667-1837 ihren Gottesdienst abhielten.
Der Geusenweg ist Bestandteil des
Wanderwegenetzes der Grenzrouten, und hier als Verbindungsroute zwischen dem
Vaalser Quartier und dem Königswald in Belgien dargestellt (Anlage 4). Diese
Verbindungsrouten werden zur Zeit noch mit Wegweisern ausgestattet.
Verkehrssicherungsmaßnahmen
inklusive Baumschnittarbeiten am Geusenweg
Die Verkehrsicherheit des Weges
war seit Jahren aufgrund von ca. 10 toten Bäumen und weiteren Totholz in
anderen Bäumen bzw. abgestorbenen Heckenstrukturen nicht mehr gewährleistet.
Die Ausweisung des Geusenwegs als Verbindungsroute im Grenzroutenprojekt war ein Anlass, dieses Problem
anzugehen. Aber auch ohne dieses Projekt wäre aus Gründen der
Verkehrssicherungspflicht der Stadt eine Sicherungsmaßnahme hier dringend
notwendig gewesen, weil die Bevölkerung den Weg auch bisher schon frequentiert
hat und weil der Weg als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet ist.
Im Rahmen der Planung der
Grenzrouten wurde im Jahr 2007 auch der Landschaftsbeirat beteiligt. Nach einer
Begehung erfolgte f. Beschluss:
„Zu 2:
Geusenweg – 760 lfdm öffentlich gewidmeter Weg
Übereinstimmend
beschloss der Landschaftsbeirat, dass im Eingangsbereich des sich verjüngenden
Weges ein gezielter Rückschnitt durchgeführt werden kann.
Ferner
kann im weiteren Verlauf des Weges, der in den Weg hineinwachsende Holunder
nach Auffassung des Landschaftsbeirates ebenfalls zurückgeschnitten werden.“
(Auszug aus Niederschrift zum 17.7.2007)
Durchgeführte Maßnahmen:
Auf dieser Grundlage ist die
Verwaltung nach Mittelfreigabe im Dezember 2008 im Februar 2009 tätig geworden.
Mit geeigneten Gerät (Raupensteiger) wurde im erstem Fünftel (Hohlweg) Totholz
entfernt, im den anderen vier Fünfteln wurden von der angrenzenden Wiese aus Totholz
und abgestorbene Sträucher entfernt bzw. zurückgeschnitten. Aufgrund der
Proteste von Anwohnern wurden die oben vom Landschaftsbeirat ausgesprochenen
Empfehlungen nicht vollständig umgesetzt mit dem Ergebnis, dass an einigen
Stellen der Weg heute sehr eng ist durch hereinragende Sträucher bzw. den
vorhandenen Bewuchs mit Brombeeren.
„Schwere Maschinen“ wurden nicht
im Weg selber, sondern nur auf den angrenzenden Wiesen zum Abtransport und
Schreddern des anfallenden Schnittguts eingesetzt.
Von den zahlreichen Dachsbauten
mit vielen Ausgängen im Bereich des Hohlweges wurden ein Ausgang von der
Baumfirma bei den Aufräumarbeiten versehentlich verschlossen. Bereits am
nächsten Tag wurde von Fachkräften des Fachbereichs Umwelt dieser Ausgang wieder geöffnet. Die vorhandene
festeingebaute Barriere am Eingang des Hohlweges wurde in der 11. KW durch eine reversible
neue Barriere ersetzt. Am südwestlichen Ende des Geusenweg an der Grenze
bestand nie eine Absperrung.
Mit einer Gruppe von Anwohnern
soll im Laufe des Jahres noch ein Vertrag zur Pflege in Form einer
Grünpatenschaft geschlossen werden. Dazu gibt es konkretes Angebot. Die
Verkehrssicherungspflicht der Bäume muss allerdings weiterhin durch die Stadt
Aachen gewährleistet werden.
Fazit: Die notwendigen Sicherungsmaßnahmen
wurden vonseiten der Verwaltung mit Umsicht umgesetzt. Ähnlich gelagerte
Planungen an anderer Stelle sind derzeit nicht geplant.
Überlegungen zur Beschränkungen
des Moutainbikeverkehrs (MTB)
Der betroffene Abschnitt des Geusenwegs
mit seiner naturbelassenen Oberfläche ist ein hervorragender Wanderweg, aber
nur mit entsprechendem Schuhwerk entsprechend der Wetterlage zu begehen. Er
muss auch aufgrund der obigen Ausführungen als nicht-barrierefrei eingestuft
werden.
Anwohner berichten, dass der Weg
hangabwärts, also von der Grenze aus durch MTB als „anspruchsvolle“ Strecke
benutzt wird. Aufgrund der oben beschriebenen aktuellen engen Wegesituation
kann eine Gefährdungssituation zwischen Fußgängern und MTB nicht ausgeschlossen
werden.
Besonders bei feuchter Wetterlage ist der
naturbelassene Weg sehr matschig und dann ist eine Begegnung zwischen MTB und
Fußgänger noch gefährlicher. Es ist nicht zu erwarten, dass ein MTBler bei
Gegenverkehr von Rad steigt.
Aufgrund der intensiven Bewerbung der
Grenzrouten ist eine stärkere Frequentierung des Geusenwegs möglich. Dadurch
werden auch MTB-Sportler auf die Trasse verstärkt aufmerksam.
Fazit:
Eine Lösung für das MTB-Problem ist die
Beschränkung des Radverkehrs auf dem obigen Abschnitt von ca. 700m. Die
Rechtsgrundlage dafür ist der Rezess von 1923, nach dem der Weg als
öffentlicher Fußweg und Wirtschaftsweg gewidmet wurde. Die
Beschränkung soll konkret
umgesetzt werden durch entsprechende Verbotsschilder für den Radverkehr und
eine geeignete reversible Barriere auch am Eingang des Geusenwegs an der
belgischen Grenze (Eintragungen in Anlage 3).
Die Anträge der SPD-Fraktion (25.3.2009) und der Fraktion Bündnis 90
/ Die Grünen (2.5.2009) zum Geusenweg gelten hiermit als behandelt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen: |
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Maßnahme: |
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Investitionskosten Mittel in Höhe von 1200 € für
die Umsetzung der oben angegebenen Beschlüsse stehen im Auftragskonto
B12010002 10000 7812002,
Euregionale 2008 „Grenzrouten,“ zur Verfügung. |
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____________€ |
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a. |
Im Haushalt? |
ja/nein |
___________€ |
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b. |
Maßnahme über 150 T€: Liegt eine
Wirtschaftlichkeitsberechnung vor? |
ja/nein |
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c. |
Wenn bei a. nein: Deckung? |
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Maßnahme: |
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____________€ |
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d. |
Zuschüsse |
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____________€ |
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Folgekosten |
keine |
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Aufwand |
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Personalkosten |
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____________€ |
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Sachkosten |
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Abschreibung |
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____________€ |
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a. |
Im Haushalt? |
ja/nein |
____________€ |
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b. |
Wenn bei a. nein: Deckung? |
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Maßnahme: |
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____________€ |
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c. |
Zuschüsse |
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____________€ |
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Konsumtiv |
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a. |
Im Haushalt? |
ja/nein |
___________€ |
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b. |
Konsolidierung? |
ja/nein |
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c. |
Personalkosten |
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____________€ |
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d. |
Sachkosten |
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____________€ |
e. |
Wenn bei a. nein: Deckung? |
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Maßnahme |
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____________€ |
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f. |
Dauer |
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Jahre |
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g. |
Zuschüsse |
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____________€ |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5,4 MB
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