Entscheidungsvorlage - FB 36/0274/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Geusenweg ist als öffentlicher Fußweg und Wirtschaftsweg, nicht jedoch für Radfahrer gewidmet. Im südwestlichen Abschnitt bis zur belgischen Grenze (ca. 700 m) werden Verbotsschilder für Radfahrer aufgestellt und geeignete reversible Barrieren eingebaut (Lage siehe Anlage 3).

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die SPD-Fraktion bittet um Auskunft, wann die im Rahmen der Baumschneidearbeiten zu geschütteten Dachsbauten und die Fahrradsperre wieder errichtet wird, und im weiteren um Prüfung eines generellen Fahrradverbots (Antrag vom 25.3.2009, Anlage 1).

Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen bittet um Information über die Gründe und Umfang der Verkehrssicherungsmaßnahmen am Geusenweg und gffs. über ähnliche Planungen an anderer Stelle (Antrag vom 2.5.2009, Anlage 2)

Bedeutung der Naherholung i.allg.

In der Gesamtdarstellung und Außenwirkung der Stadt Aachen ist die ständige Verbesserung der Naherholung eine wichtige Zielforderung zur Optimierung der „Weichen“ Standortfaktoren und wiederum Grundlage für weitergehende Konzepte, wie z.B. die Bewerbung für die IGA. In diesem Sinne wurde mit der Umsetzung der Euregionale2008 Projekte Grenzrouten, Pferdelandpark und Grünmetropole Wesentliches erreicht.

Weil die Stadt Aachen eine Grenzgemeinde ist, ist die Verbesserung eines gemeindeübergreifenden Naherholungssystems (Förderkriterium der Städtebaurichtlinien) nur möglich in Kooperation mit den angrenzenden Gemeinden der benachbarten Staaten.

Das Projekt Grenzrouten stellt neue grenzüberschreitende Wanderwege in drei  Ländern dar. Auf dem Gebiet der Stadt Aachen, Gemeinde Vaals (Niederlande), den Gemeinden Plombières, Kelmis und Raeren (Belgien) wurden insgesamt 120 km Wanderwege einheitlich beschildert auf bereits bestehenden öffentlichen gewidmeten Wegen, Wirtschaftswegen und Waldwegen. Der Fokus des Projektes liegt auf dem Wandern, entsprechend dieser Ansprüchen sind die ausgewählten Wege mehrheitlich nicht asphaltiert, sondern Schotterwege bzw. Fußpfade. Letztere sind großenteils nicht barrierefrei und sollten auch nur mit entsprechenden Schuhwerk begangen werden.

Dessen ungeachtet gilt auch hier der Grundsatz der allgemeinen Wohlfahrtswirkung, d.h. auch andere Nutzergruppen können die ausgewiesenen Wanderwege benutzen, vorausgesetzt die Wege sind entsprechend ausgebaut bzw. breit genug.

Lage, rechtlicher Status und Geschichte des Geusenwegs

Der Weg zweigt in der Nähe des Bergcafés vom Dreiländerweg ab, und führt durch die freie Landschaft bis zur belgischen Landesgrenze.  Der nordöstliche Abschnitt am Dreiländerweg bis zum Bahnübergang ist asphaltiert, und landwirtschaftlich stark genutzt. Nach einem weiterem kurzen Abschnitt als Wirtschaftsweg führt der Geusenweg auf den letzten 700 m als Hohlweg  bzw. heckenbesäumter Fußpfad durch die offene Landschaft des Vaalser Quartiers bis zur belgischen Grenze, hier erst beginnt der Wald (Luftbild, Anlage 3).

 

Nur dieser letzte Abschnitt von 700 m ist Gegenstand der obigen Fraktionsanfragen und der bisherigen Maßnahmen der Verwaltung.

 

Aufgrund des Rezesses von 1923 ist der Geusenweg als „öffentlicher Fußweg und Wirtschaftsweg“, nicht jedoch für Radfahrer gewidmet. Die umgebende Landschaft ist laut Landschaftsplan als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen.

Der Geusenweg im besonderen hat auch historisch betrachtet ein grenzüberschreitende Bedeutung. Er war Kirchweg der belgischen Protestanten (Französisch-Wallonische Kirche), die in Vaals - als Teil der  reformierten Niederlande - von 1667-1837 ihren Gottesdienst abhielten.

Der Geusenweg ist Bestandteil des Wanderwegenetzes der Grenzrouten, und hier als Verbindungsroute zwischen dem Vaalser Quartier und dem Königswald in Belgien dargestellt (Anlage 4). Diese Verbindungsrouten werden zur Zeit noch mit Wegweisern ausgestattet.

 

Verkehrssicherungsmaßnahmen inklusive Baumschnittarbeiten am Geusenweg

Die Verkehrsicherheit des Weges war seit Jahren aufgrund von ca. 10 toten Bäumen und weiteren Totholz in anderen Bäumen bzw. abgestorbenen Heckenstrukturen nicht mehr gewährleistet. Die Ausweisung des Geusenwegs als Verbindungsroute  im Grenzroutenprojekt war ein Anlass, dieses Problem anzugehen. Aber auch ohne dieses Projekt wäre aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht der Stadt eine Sicherungsmaßnahme hier dringend notwendig gewesen, weil die Bevölkerung den Weg auch bisher schon frequentiert hat und weil der Weg als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet ist.

Im Rahmen der Planung der Grenzrouten wurde im Jahr 2007 auch der Landschaftsbeirat beteiligt. Nach einer Begehung erfolgte f. Beschluss:

 

„Zu 2: Geusenweg – 760 lfdm öffentlich gewidmeter Weg

Übereinstimmend beschloss der Landschaftsbeirat, dass im Eingangsbereich des sich verjüngenden Weges ein gezielter Rückschnitt durchgeführt werden kann.

Ferner kann im weiteren Verlauf des Weges, der in den Weg hineinwachsende Holunder nach Auffassung des Landschaftsbeirates ebenfalls zurückgeschnitten werden.“
(Auszug aus Niederschrift zum 17.7.2007)

 

Durchgeführte Maßnahmen:

Auf dieser Grundlage ist die Verwaltung nach Mittelfreigabe im Dezember 2008 im Februar 2009 tätig geworden. Mit geeigneten Gerät (Raupensteiger) wurde im erstem Fünftel (Hohlweg) Totholz entfernt, im den anderen vier Fünfteln wurden von der angrenzenden Wiese aus Totholz und abgestorbene Sträucher entfernt bzw. zurückgeschnitten. Aufgrund der Proteste von Anwohnern wurden die oben vom Landschaftsbeirat ausgesprochenen Empfehlungen nicht vollständig umgesetzt mit dem Ergebnis, dass an einigen Stellen der Weg heute sehr eng ist durch hereinragende Sträucher bzw. den vorhandenen Bewuchs mit Brombeeren.

„Schwere Maschinen“ wurden nicht im Weg selber, sondern nur auf den angrenzenden Wiesen zum Abtransport und Schreddern des anfallenden Schnittguts eingesetzt.

Von den zahlreichen Dachsbauten mit vielen Ausgängen im Bereich des Hohlweges wurden ein Ausgang von der Baumfirma bei den Aufräumarbeiten versehentlich verschlossen. Bereits am nächsten Tag wurde von Fachkräften des Fachbereichs Umwelt dieser  Ausgang wieder geöffnet. Die vorhandene festeingebaute Barriere am Eingang des Hohlweges wurde  in der 11. KW durch eine reversible neue Barriere ersetzt. Am südwestlichen Ende des Geusenweg an der Grenze bestand nie eine Absperrung.

Mit einer Gruppe von Anwohnern soll im Laufe des Jahres noch ein Vertrag zur Pflege in Form einer Grünpatenschaft geschlossen werden. Dazu gibt es konkretes Angebot. Die Verkehrssicherungspflicht der Bäume muss allerdings weiterhin durch die Stadt Aachen gewährleistet werden.

Fazit: Die notwendigen Sicherungsmaßnahmen wurden vonseiten der Verwaltung mit Umsicht umgesetzt. Ähnlich gelagerte Planungen an anderer Stelle sind derzeit nicht geplant.

 

Überlegungen zur Beschränkungen des Moutainbikeverkehrs (MTB)

Der betroffene Abschnitt des Geusenwegs mit seiner naturbelassenen Oberfläche ist ein hervorragender Wanderweg, aber nur mit entsprechendem Schuhwerk entsprechend der Wetterlage zu begehen. Er muss auch aufgrund der obigen Ausführungen als nicht-barrierefrei eingestuft werden.

Anwohner berichten, dass der Weg hangabwärts, also von der Grenze aus durch MTB als „anspruchsvolle“ Strecke benutzt wird. Aufgrund der oben beschriebenen aktuellen engen Wegesituation kann eine Gefährdungssituation zwischen Fußgängern und MTB nicht ausgeschlossen werden.

Besonders bei feuchter Wetterlage ist der naturbelassene Weg sehr matschig und dann ist eine Begegnung zwischen MTB und Fußgänger noch gefährlicher. Es ist nicht zu erwarten, dass ein MTBler bei Gegenverkehr von Rad steigt.

Aufgrund der intensiven Bewerbung der Grenzrouten ist eine stärkere Frequentierung des Geusenwegs möglich. Dadurch werden auch MTB-Sportler auf die Trasse verstärkt aufmerksam.

 

Fazit:

Eine Lösung für das MTB-Problem ist die Beschränkung des Radverkehrs auf dem obigen Abschnitt von ca. 700m. Die Rechtsgrundlage dafür ist der Rezess von 1923, nach dem der Weg als öffentlicher Fußweg und Wirtschaftsweg gewidmet wurde. Die Beschränkung  soll konkret umgesetzt werden durch entsprechende Verbotsschilder für den Radverkehr und eine geeignete reversible Barriere auch am Eingang des Geusenwegs an der belgischen Grenze (Eintragungen in Anlage 3).

Die Anträge der SPD-Fraktion  (25.3.2009) und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen (2.5.2009) zum Geusenweg gelten hiermit als behandelt.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Maßnahme:

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___________________________________________________________

Investitionskosten

Mittel in Höhe von 1200 € für die Umsetzung der oben angegebenen Beschlüsse stehen im Auftragskonto B12010002 10000 7812002,  Euregionale 2008 „Grenzrouten,“ zur Verfügung.

 

 

____________€

a.

Im Haushalt?

ja/nein

___________€

b.

Maßnahme über 150 T€: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor?

ja/nein

 

c.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

____________€

 

 

 

 

 

d.

Zuschüsse

 

 

____________€

 

 

 

 

 

Folgekosten

 keine

 

 

Aufwand

 

 

 

 

Personalkosten

 

____________€

 

Sachkosten

 

 

____________€

 

Abschreibung

 

____________€

a.

Im Haushalt?

ja/nein

____________€

b.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

____________€

 

 

 

 

 

c.

Zuschüsse

 

 

____________€

 

 

 

 

 

Konsumtiv

 

 

 

a.

Im Haushalt?

ja/nein

___________€

b.

Konsolidierung?

ja/nein

___________€

c.

Personalkosten

 

____________€

d.

Sachkosten

 

 

____________€

e.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme

 

 

____________€

 

 

 

 

 

f.

Dauer

 

Jahre

 

g.

Zuschüsse

 

 

____________€

 

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Anlagen

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