Kenntnisnahme - FB 40/0228/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Kinder haben Rechte
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- Schule
- Verfasst von:
- FB 45/10, Herr Zohren
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Kenntnisnahme
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09.06.2009
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Am 20. November 1989 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Konvention über die Rechte des Kindes – UN KRK - verabschiedet. Dieses denkwürdige Datum jährt sich im Jahr 2009 zum 20ten Mal.
Es handelt sich dabei um das erste Abkommen, das die internationale Anerkennung der Menschenrechte von Kindern festschreibt und in 54 Artikeln völkerrechtlich verbindliche Mindeststandards zum Wohle von Kindern und Jugendlichen im Alter von 0-18 Jahren festlegt. Bis auf die USA und Somalia wurde die UN KRK von allen Staaten unterzeichnet.
Zentral ist der Artikel 3 Absatz 1 der UN-KRK
„Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.“
Die Kinderrechte können unterteilt werden in Schutzrechte, Förderrechte und Beteiligungsrechte
Schutzrechte sind:
Art. 1 Schutz der Rechte für alle jungen Menschen bis 18
Art. 8 Schutz der Identität
Art. 9 Schutz vor Trennung von den Eltern
Art. 16 Schutz der Intimsphäre
Art. 17 Schutz vor Schädigung durch die Medien
Art. 22 Schutz von Kinderflüchtlingen
Art. 30 Schutz von Minderheiten
Art. 32 Schutz vor wirtschaftlicher Ausbeutung
Art. 33 Schutz vor Drogen
Art. 34 Schutz vor sexuellem Missbrauch
Art. 35 Schutz vor Entführung
Art. 36 Schutz vor Ausbeutung jeder Art
Art. 37 Schutz in Strafverfahren
Art. 38 Schutz in bewaffneten Konflikten
Förderrechte sind:
Art. 6 Recht auf Leben und Entwicklung
Art. 10 Recht auf Zusammensein in der Familie
Art. 15 Recht auf Versammlungsfreiheit
Art. 18 Recht auf Umgang mit beiden Eltern
Art. 23 Recht auf Förderung bei Behinderung
Art. 24 Recht auf Gesundheit
Art. 27 Recht auf angemessenen Lebensstandard
Art. 28 Recht auf Bildung
Art. 31 Recht auf Ruhe und Freizeit, Spiel und Erholung
Art. 39 Recht auf Integration geschädigter Kinder
Beteiligungsrechte sind:
Art. 12 Recht auf eigene Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten, Recht auf Anhörung
Art. 13 Recht der freien Meinungsäußerung
Recht auf Informationsbeschaffung und Informationsweitergabe
Art. 17 Recht auf Information
Recht auf Nutzung kindgerechter Medien
Berichtspflicht alle 5 Jahre
Es besteht eine Berichtspflicht der Staaten gegenüber dem Kinderrechtsausschuss der UN nach Artikel 44 alle 5 Jahre zum Stand der Umsetzung im jeweiligen Land.
Die Bundesregierung hat bisher 2 Berichte zur Umsetzung der UN KRK verfasst:
1. Bericht 1994
2. Bericht 1999
3. Bericht 2004 dieser Bericht ist überfällig und soll zusammen mit dem
4. Bericht 2009 veröffentlicht werden
Einige Forderungen und Empfehlungen des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes an die Bundesrepublik Deutschland zum zweiten Bericht der Bundesregierung von 1999 nach Art. 44 der UN-KRK. sind:
-Umsetzung des Rechts auf Bildung ohne soziale Ungleichheiten.
-Weiterentwicklung der Hilfen für Kinder mit Lernschwierigkeiten.
-Trennung von Jugendlichen und Erwachsenen in der Haft.
-Anerkennung der Rekrutierung von Kindersoldaten als Asylgrund.
-Kindbezogene Evaluation der Entwicklungen in der Sozialpolitik.
-Maßnahmen zur Förderung einer Kultur des Verstehens und der Toleranz.
-Bessere Bekämpfung der Beschneidung von Mädchen in Deutschland.
Aus Anlass des 20 jährigen Bestehens der UN KRK finden in Aachen in der Zeit vom 06.09.2009 bis zum 20.11.2009 unter dem Dach des Aachener Bündnis für Familie Kinderrechtewochen zum Thema „Kinder haben Rechte“ statt.
Die Idee stieß von Anfang an auf ein sehr großes Interesse, sodass sich bis heute über 40 Institutionen zu einer Veranstaltergemeinschaft zusammengeschlossen haben, um in diesem Zeitraum vielfältige Aktivitäten zu den Kinderrechten durchzuführen. Dies zeigt sehr eindringlich, dass Kinder und ihre Rechte in Aachen eine starke Lobby haben.
Mit den Kinderrechtewochen sollen folgende Ziele erreicht werden:
-Bekannt machen der UN Kinderrechteskonvention mit ihren 54 Artikeln.
-Erlebbar machen, wie die UN Kinderrechte in Deutschland/Aachen umgesetzt werden.
-Die weiteren Handlungsbedarfe zur Umsetzung der UN KRK in Deutschland aufzeigen.
-Vernetzung vieler Organisationen und Personen zum Thema Kinderrechte.
-Kinder und ihre Rechte in den Mittelpunkt der Veranstaltungen stellen.
-Kinderrechte zum Stadtgespräch machen.
Einige Highlights:
06.09.09 - 25.10.09Eröffnung des gesamten Projektes „Kinder haben Rechte“ innerhalb des Familiensonntags im Ludwig Forum für internationale Kunst mit der Eröffnung der Ausstellung „Du hast Recht - Kinder haben Rechte“, Aktionen, Vorträgen, Tagungen und Aufführungen, Ausstellung von Fotografien der Fotokünstlerin Alice Smeets, Preisträgerin des UNICEF Foto 2008
13.09.09Kinderrechtematinee zum Thema: Kinderrechte gestern, heute, in Europa und in der Welt mit 4 Experten/Expertinnen.
17.09.2009Fortbildung für Lehrkräfte und Erzieherinnen "Kinder bestimmen mit! - Partizipation an Grundschulen: Wie gründe ich ein Kinderparlament an einer Grundschule?
18.09.2009Bundesweit 1. Kinderuni zu den Kinderrechten an der RWTH Aachen vor über 1000 Kindern
19.09.2009Kinderfest im Ludwig Forum
20.09.2009 Weltkindertag: Verleihung des Prädikat Familienfreundlich der Stadt Aachen durch Herrn Oberbürgermeister Dr. Linden an Institutionen/Bürger, die sich durch eine besondere Kinder/Familienfreundlichkeit ausgezeichnet haben.
08.10.2009Fachtagung der Katholischen Hochschule im Ludwig Forum zum Thema: Kinderrechte schützen - Herausforderungen für die Arbeit mit Kindern und Familien.
20.11.2009:Geburtstag der UN Kinderrechtskonvention: Aktion von terre des homes AG Aachen: „Straßenkind für einen Tag“
Die Veranstaltungen finden an mehreren zentralen Orten, wie z.B. der Barockfabrik, der Öffentlichen Bibliothek, der Volkshochschule, der Bleiberger Fabrik oder dem Ludwig Forum statt, und ebenso an verschiedenen anderen über das gesamte Stadtgebiet verteilten Orten.
Dabei stellen die einzelnen Artikel der UN Kinderrechtskonvention den roten Faden für die Aktivitäten dar.
Für die Veröffentlichung des Gesamtprogrammes wird eine eigene Publikationsschrift in einer Auflage von 6000 Stück erstellt, die vor den Sommerferien im Rahmen einer gemeinsamen Pressekonferenz der Öffentlichkeit vorgestellt wird.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen: |
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Maßnahme: | Kinder haben Rechte | |||
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Investitionskosten |
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a. | Im Haushalt? | ja/nein | _____€ | |
b. | Maßnahme über 150 T€: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor? | ja/nein |
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c. | Wenn bei a. nein: Deckung? |
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| Maßnahme: |
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| _____€ |
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d. | Zuschüsse |
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Folgekosten |
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Aufwand |
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| Personalkosten |
| _____€ | |
| Sachkosten |
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| ______€ |
| Abschreibung |
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a. | Im Haushalt? | ja/nein | _____€ | |
b. | Wenn bei a. nein: Deckung? |
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| Maßnahme: |
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| ______€ |
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c. | Zuschüsse |
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| _____€ |
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Konsumtiv |
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a. | Im Haushalt? | ja | 7.000 € | |
b. | Konsolidierung? | ja/nein | __________€ | |
c. | Personalkosten |
| __________€ | |
d. | Sachkosten |
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| 7.000 € |
e. | Wenn bei a. nein: Deckung? |
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| Maßnahme |
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| _____€ |
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f. | Dauer |
| Jahre |
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g. | Zuschüsse |
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| ______€ |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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97,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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63,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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59,9 kB
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