Kenntnisnahme - FB 51/0312/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Darstellung der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

I.                     Vorbemerkungen

 

1.       Historie zum Neuzuschnitt der Sozialräume

Bereits in seiner Sitzung am 19.03.2002 hat der Verwaltungsvorstand beschlossen, in Aachen eine einheitliche sozialräumliche Einteilung des Stadtgebietes vorzunehmen. Dazu sollten sich unter Federführung des Sozialamtes zunächst das Sozial- und Jugendamt auf eine einheitliche Gliederung verständigen und das Ergebnis dem Verwaltungsvorstand unterbreiten.

 

Wegen fehlender personeller Ressourcen im Jugendamt wurde dann ein entsprechender Vorschlag einer sozialräumlichen Neugliederung des Aachener Stadtgebietes federführend von Herrn Dr. Köster, Leitstelle „Älter werden in Aachen“ beim Sozialamt erarbeitet.

 

Auf der Basis umfangreicher Befragungen in Zusammenarbeit mit den Instituten für Geografie und Soziologie der RWTH Aachen, Analysen von Daten der Einwohnermeldedatei auf Stimmbezirksebene, Analysen von Daten und Auswertungen anderer städtischer Ämter, der Auswertung von Kartenmaterial und Ortsbegehungen und Kartierungen wurde durch das Sozialamt eine Einteilung des Stadtgebietes in insgesamt 52 Lebensräume vorgenommen, deren Grenzverläufe wiederum mit Stimmbezirken und statistischen Bezirken zur Deckung gebracht wurden. 

 

Im März 2006 entschied der Verwaltungsvorstand, dass die durch das Sozialamt vorgenommene Einteilung des Stadtgebietes in 52 Lebensräume fortan Grundlage aller Planungen mit Raumbezug sein solle und die Sozialraumeinteilung des damaligen Jugendamtes entsprechend anzupassen sei.

 

Durch die Einbringung eines gemeinsamen Ratsantrages von SPD-Fraktion und GRÜNE-Fraktion vom 22.08.2007 zur Erstellung eines Sozialentwicklungsplans für die Stadt Aachen erlangte dann die durch das Sozialamt entwickelte Neueinteilung des Stadtgebiets erstmals praktische Bedeutung, da diese ämterübergreifend zur Grundlage der gesamten Datenerhebung im Zusammenhang mit der Erstellung des Sozialentwicklungsplans wurde.

Auch die Datenlage der zu diesem Zeitpunkt noch getrennt existierenden Ämter, Jugendamt und Schulverwaltungsamt, musste entsprechend angepasst werden, um in die Sozialentwicklungsplanung einfließen zu können.

 

Da die Grenzverläufe der bisher beim Jugendamt angewandten 12 Sozialräume in Teilbereichen mit den Grenzverläufen der nun als Grundlage dienenden 52 Lebensräume nicht deckungsgleich waren, mussten folglich entsprechende Anpassungen bei den Sozialräumen des Jugendamtes vorgenommen werden.

 

Dies ist zwischenzeitlich unter Federführung der Planungsabteilung in Zusammenarbeit mit allen Abteilungen des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule sowie den hiervon betroffenen Verbänden geschehen und soll im Folgenden dem KJA zur Kenntnis gegeben werden.


2.       Historie zur Neuordnung der Gremienlandschaft in der Jugendhilfeplanung

Im Jahr 1999 wurden im damaligen Jugendamt im Zusammenhang mit der Einführung der Sozialraumorientierung der Jugendhilfeplanung insgesamt 12 Sozialraumkonferenzen und 4 Facharbeitsgemeinschaften gem. § 78 KJHG eingerichtet.

 

Alle genannten Gremien wurden als Planungsgremien begriffen und sollten im Rahmen der Jugendhilfeplanung unterschiedliche Aufgaben wahrnehmen.

 

Während in den Sozialraumkonferenzen alle Träger und Einrichtungen des Sozialraums aus allen vier Leistungsbereichen des KJHG gemeinsam die Bedarfe des Sozialraums ermitteln und entsprechende Maßnahmen planen sollten, war es Aufgabenstellung der Facharbeitsgemeinschaften,  die jeweils aus Vertretern und Vertreterinnen eines Leistungsbereichs zusammengesetzt waren, Bedarfserhebung und Maßnahmeplanung für ihren jeweiligen Leistungsbereich aus gesamtstädtischem Blickwinkel zu betrachten.

Daneben entstanden als geschlechtsspezifische Arbeitsgemeinschaften die AG´s „Mädchenförderung“ und „Jungenförderung“.

 

Die Sozialraumkonferenzen wurden zum damaligen Zeitpunkt durch zwei eigens hierfür abgestellte Fachkräfte des Jugendamtes geschäftsordnungsmäßig begleitet und inhaltlich moderiert.

 

Die Geschäftsführung der Arbeitsgemeinschaften gemäß § 78 KJHG oblag entsprechend ihrer fachlichen Ausrichtung den jeweiligen Leitungskräften im damaligen Jugendamt.

 

Bereits im Jahre 2003 setzte dann allerdings eine Diskussion darüber ein, ob diese Organisationsstrukturen in der Jugendhilfeplanung sinnvoll und effizient seien. Im Dezember 2003 wurden im Rahmen einer Sitzung des Unterausschusses Jugendhilfeplanung sowohl von politischen Vertretern als auch freien Trägern erste Zweifel angemeldet und die Verwaltung beauftragt, die bis dahin gemachten Erfahrungen im Zusammenhang mit Sozialraumkonferenzen und Arbeitsgemeinschaften systematisch auszuwerten.

 

Am 25.03.2004 fand dann ein Auswertungsgespräch mit allen Sprecherinnen und Sprechern bzw. Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern von Sozialraumkonferenzen und Arbeitsgemeinschaften über die Struktur und Wirksamkeit der damaligen Jugendhilfeplanung statt.

 

Eine hieraus resultierende Stärken- und Schwächenanalyse der Jugendhilfeplanung in Aachen (s. Anlage 1) wurde dem Unterausschuss Jugendhilfeplanung dann am 17.05.2004 vorgelegt.

 

Der Unterausschuss beauftragte darauf die Verwaltung ein Konzept zur Straffung und Bündelung der Jugendhilfeplanungsprozesse zu entwickeln und dieses dem neuen Jugendhilfeausschuss nach seiner Konstituierung (nach der Kommunalwahl im September 2004) vorzulegen.

 

Vor dem Hintergrund einer in der Folgezeit in der Verwaltung des Jugendamtes einsetzenden Umorganisation und hiermit verbundenen Personalabbaus, aber auch angesichts der bereits einsetzenden Diskussion um die Zusammenlegung von Jugendamt und Schulverwaltungsamt ist es zur Erarbeitung und Vorlage eines solchen Konzeptes nicht mehr gekommen.

Aufgrund mangelnder Personalressourcen in der Verwaltung des Jugendamtes konnte in der Folgezeit auch die Begleitung der Gremien und hier insbesondere der Sozialraumkonferenzen in der gewohnten Form nicht mehr wahrgenommen werden, so dass die Arbeit der Gremien abebbte und gerade bei den Sozialraumkonferenzen ein teilweiser Zerfall einsetzte.

 

Im Rahmen des Prozesses, der zur Bildung des Fachbereiches Kinder, Jugend und Schule führte, lebte dann allerdings auch die Diskussion über die Gremien der Jugendhilfeplanung wieder auf.

Insbesondere im Rahmen der durchgeführten Hearings sowie der mehrfach geführten Gespräche mit den Spitzenverbänden der freien Träger wurde zum einen die Reaktivierung der Sozialraumkonferenzen häufig gefordert,  zum anderen aber auch darum gebeten, die gesamte Gremienstruktur (Unterausschüsse und Arbeitsgemeinschaften nach § 78 KJHG) zu überdenken und nach Möglichkeit zu straffen.

 

II.                   Neuzuschnitt der Sozialräume des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule

Bereits relativ bald nach der Bildung des neuen Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule wurden unter Federführung der neuen Planungsabteilung, FB 45/10, Abstimmungsgespräche mit allen Fachabteilungen des FB 45 zum erforderlichen Neuzuschnitt der Sozialräume geführt. Hierbei war besonderes Augenmerk zu richten auf die Abteilungen 45/20, Kindertageseinrichtungen, Jugendpflege und OGS sowie 45/30, Soziale Dienste, da in diesen beiden Abteilungen ein Neuzuschnitt unmittelbare Auswirkungen auf der operativen Ebene (Zuständigkeitsbereiche der Teamleitungen im Kita-Bereich und Einzugsgebiete der Sozialraumteams) haben würde. Daneben war die Abteilung 45/60, Finanzen und IT-Koordination, in besonderer Weise eingebunden, da hier die Zusammenstellung und Aufbereitung finanzwirksamer Daten insbesondere im HzE-Bereich unmittelbar tangiert wird.

 

Darüber hinaus wurden am 23.03. und 27.04.2009 zwei Abstimmungsgespräche mit den Vertreterinnen und Vertretern vom SKM, SKF, Diakonischem Werk und Arbeiterwohlfahrt geführt, da diese gemeinsam mit den Sozialraumteams des FB 45 die Bezirksarbeit der Jugend- bzw. Sozialhilfe ebenfalls sozialraumbezogen wahrnehmen.

 

Im Ergebnis führt die Neueinteilung dazu, dass durch den FB 45 das Stadtgebiet nunmehr in 14 statt bisher in 12 Sozialräume aufgeteilt wird. Allerdings ist hierzu zu bemerken, dass in der Praxis auch schon bisher 14 Sozialräume zur Anwendung kamen, da der Sozialraum 2 , Ostviertel, zusätzlich unterteilt wurde.

Die Neuzuschnitte und Bezeichnungen der Sozialräume sind der als Anlage 2 beigefügten Karte zu entnehmen (in der Sitzung werden großmaßstäbliche Karten der alten sowie der neuen Einteilung) aufgehängt werden).

 


Wesentliche Veränderungen ergeben sich vor allem in folgenden Bereichen:

 

-          Der ehemalige Sozialraum Innenstadt wurde um den Bereich Soers erweitert.

-          vom ehemaligen Sozialraum Ostviertel wurde der Bereich Rothe Erde abgetrennt,

-          der Stadtteil Rothe Erde wurde dem Sozialraum Eilendorf zugeschlagen,

-          der Stadtbezirk Kornelimünster/Walheim wurde auf zwei Sozialräume aufgeteilt,

-          der Stadtbezirk Laurensberg wurde ebenfalls in zwei Sozialräume unterteilt,

-          der Sozialraum Haaren wurde um den Bereich Kalkofen erweitert.

 

Das Ergebnis des Neuzuschnitts der Sozialräume wurde und wird von allen Beteiligten in der Verwaltung und in den Verbänden als sinnvolle Verbesserung empfunden und soll auf der operativen Ebene (Sozialraumteams, Verbände, Kita-Bereich) ab 01.08.2009 umgesetzt werden (s. hierzu Anlage 3).

 

Der Neuzuschnitt der Sozialräume wird hiermit dem KJA zur Kenntis gegeben.

 

III.                 Überlegungen zur Neugliederung der Arbeitsgemeinschaften nach § 78 KJHG sowie der Unterausschüsse gem. § 7 der gültigen Satzung des Jugendamtes

 

1.       Derzeitige Struktur

In der laufenden Wahlperiode des Rates wurden durch den KJA folgende drei Unterausschüsse gebildet:

 

-          Unterausschuss „Bündnis für Familien“

-          Unterausschuss „Stadtjugendplan“

-          Unterausschuss „Jugendhilfeplanung“

 

Seit der Neustrukturierung und Sozialraumorientierung der Jugendhilfeplanung im Jahr 1999 bestehen folgende Facharbeitsgemeinschaften gemäß § 78 KJHG:

 

-          Arbeitsgemeinschaft „Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz“

-          Arbeitsgemeinschaft „Förderung der Erziehung in der Familie“

-          Arbeitsgemeinschaft „Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege“

-          Arbeitsgemeinschaft „Hilfe zur Erziehung“

 

2.       Überlegungen der Verwaltung zur Neugliederung

 

Die nachfolgend dargestellten Überlegungen der Verwaltung berücksichtigen folgende Aspekte:

 

-          Die neue Organisationstruktur im FB 45 beinhaltet ganz wesentlich den Auftrag, die Systeme Jugendhilfe und Schule – nicht zuletzt auch auf der politischen Ebene – stärker zu vernetzen,

-          das Bedürfnis, die Gremienlandschaft stärker zu straffen, wurde von allen Beteiligten wie unter I. dargestellt immer wieder artikuliert,

-          die Effizienz der Gremien muss trotz Straffung gesteigert werden. ,

-          die Erfahrungen der Vergangenheit, insbesondere auch aus der Projektarbeit lehren, dass die Arbeit in themenbezogen zusammengesetzten Gruppen mit klar formuliertem Arbeitsauftrag und zeitlicher Befristung am effizientesten ist.

 

Deshalb wird seitens der Verwaltung die folgende Struktur angedacht:

 

a.

Es wird nur noch ein Unterausschuss „Jugendhilfe und Schule“ des KJA gebildet, dem ebenfalls Mitglieder des Schulausschusses als „ständige Gäste mit Stimmrecht“ angehören. Dieser Unterausschuss bildet das politische Steuerungsgremium für die Verbesserung der strukturierten Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule.

 

Die angedachte Zusammensetzung des Unterausschusses ist der nachfolgend dargestellten Grafik zu entnehmen.

 

b.

Es wird nur noch eine Arbeitsgemeinschaft gemäß § 78 KJHG „Jugendhilfe und Schule“ gebildet. Diese Arbeitsgemeinschaft bildet das fachlich-inhaltliche Gremium für die operative Steuerung der strukturierten Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule.

 

Die Arbeitsgemeinschaft „Jugendhilfe und Schule“ bildet ausgehend von den politischen Vorgaben des Unterausschusses „Jugendhilfe und Schule“ (Unter-) Arbeitskreise bzw. Projektgruppen, die

 

-          ein konkret beschriebenes Thema

-          mit einem klaren Arbeitsauftrag

-          zeitlich befristet

-          in themenspezifisch ausgewählter Zusammensetzung

bearbeiten.

 

Die angedachte Zusammensetzung der Arbeitsgemeinschaft „Jugendhilfe und Schule“ kann der folgenden Grafik entnommen werden.

 

 

Hinsichtlich der einzurichtenden (Unter-) Arbeitskreise bzw. Projektgruppen ist noch folgendes anzumerken:

 

Aufgrund der alljährlich wiederkehrenden Notwendigkeit der Erstellung einer Kindergartenbedarfsplanung wird es sicherlich erforderlich sein, zu dieser Thematik unbefristeten einen Arbeitskreis einzurichten und diesen annähernd so zusammenzusetzen, wie die gegenwärtig bestehende Arbeitsgemeinschaft.

 

Daneben könnte es sinnvoll erscheinen auch für die Thematik OGS einen unbefristeten Arbeitskreis zu bilden, wobei dies vom Arbeitsauftrag abhängig gemacht werden sollte.

 

In der so angedachten Struktur, die in der nachfolgenden Grafik noch einmal in Gänze dargestellt wird, obläge es den Mitgliedern des Unterausschusses im Sinne der in KJA und Schulausschuss politischen Diskussionen  Anfragen oder Aufträge an die Arbeitsgemeinschaft gem. § 78 zu richten.

 

Aufgabe der Arbeitsgemeinschaft wäre es dann, unter fachlich-inhaltlichen Aspekten zu entscheiden, wie, durch wen und in welchem Zeitrahmen Anfrage oder Auftrag bearbeitet bzw. erledigt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.       Ausblick und weiteres Vorgehen

 

Die Verwaltung beabsichtigt, die hier vorgestellten Überlegungen nach der Sommerpause mit den derzeit bestehenden Arbeitsgemeinschaften zu diskutieren und abzustimmen um dann nach der Kommunalwahl den neu konstiutierten Ausschüssen KJA und Schulausschuss eine entsprechende Beschlussvorlage zu unterbreiten.

 

IV.                Wiederbelebung/Neustrukturierung der Sozialraumkonferenzen

 

1.       Erhebung der Ist-Situation

 

Im Zeitraum von Januar – März 2009 wurden durch die Planungsabteilung im Fachbereich Kinder, Jugend und Schule Gespräche mit zahlreichen Akteuren aus früheren und noch bestehenden Sozialraumkonferenzen sowie anderen Gremien mit Stadtteilbezug (runde Tische, Stadtteilkonferenzen etc.) geführt, um einerseits festzustellen, wie sich die Gremienlandschaft in der Jugendhilfeplanung derzeit darstellt und andererseits zu erheben, welche Bedarfe und Vorstellungen bei den jeweiligen Gesprächspartnern hinsichtlich einer Wiederbelebung der Sozialraumkonferenzen vorhanden sind.

 

Eine entsprechende Übersicht ist hierzu in Tabellenform als Anlage 4 beigefügt.

 

Im Ergebnis ist insgesamt folgendes festzustellen:

 

Nur drei Sozialraumkonferenzen (Haaren, Richterich und Kornelimünster/Walheim) bestehen noch in einer in etwa der ursprünglichen Zusammensetzung entsprechenden Form. Hierfür war zweifelsohne maßgeblich, dass sich die jeweiligen Bezirksamtsleitungen nach Wegfall der Begleitung durch das Jugendamt der Sozialraumkonferenzen angenommen und die Geschäftsführung übernommen haben.

 

In Brand ist unter Leitung der Bezirksamtsleiterin ein „runder Tisch Brander Kinder“ an die Stelle der ehemaligen Sozialraumkonferenz getreten, der durchaus die Funktion einer Sozialraumkonferenz auch in Zukunft übernehmen könnte.

 

Auch in Laurensberg sind Arbeitskreise entstanden, die ggf. die Funktion einer Sozialraumkonferenz für den neuen Sozialraum 11 übernehmen könnten.

 

Im Sozialraum Ost sowie im Sozialraum Forst/Driescher Hof bestehen Stadtteilkonferenzen, die ebenfalls bereit und in der Lage wären die Funktion einer Sozialraumkonferenz zu übernehmen.

 

In allen anderen Bereichen wäre die Wiedereinrichtung von Sozialraumkonferenzen in Anpassung an den Neuzuschnitt der Sozialräume erforderlich, wobei insbesondere für die Sozialräume 13 und 14 (Kornelimünster/Oberforstbach/Schleckheim sowie Walheim/Schmithof) aber auch für die Sozialräume 10 und 11 (Alt-Laurensberg/Orsbach sowie West/Gut Kullen/ Vaalserquartier) jeweils eine Sozialraumkonferenz gemäß dem Zuschnitt der jeweiligen Stadtbezirke ausreichen würde.

 

Von wenigen Ausnahmen abgesehen besteht offensichtlich in allen Bereichen ein Bedürfnis nach:

 

-          Vernetzung und Austausch im Stadtteil,

-          eine geregelte Anbindung an den Fachbereich Kinder, Jugend und Schule sowie die Gremien und Themen der Jugendhilfeplanung.

 

2.       Überlegungen der Verwaltung zur zukünftigen Form der Einbindung der Sozialraumkonferenzen in das System der Jugendhilfeplanung

 

Auch Sozialraumkonferenzen sollten weiterhin als Elemente einer sozialraumorientierten Jugendhilfeplanung begriffen werden und die Funktion eines Seismographen im Stadtteil erfüllen.

 

Daneben sollten sie aber auch die Aufgabe der Vernetzung im Stadtteil übernehmen und das Bedürfnis nach Austausch und Kooperation auch ausserhalb der Jugendhilfe erfüllen.

 

Sollen Sozialraumkonferenzen weiterhin als Planungsgremien im System der Jugendhilfe begriffen werden, erfordert dies allerdings auch konkrete Einbindung  in das hier bestehende System.

 

Folglich wird seitens der Verwaltung angedacht, dass

a)      durch die Planungsabteilung des Fachbereichs 45 gemäß der neuen Sozialraumzuschnitte flächendeckend Sozialraumkonferenzen wieder installiert oder diese ersetzende Gremien (Stadtteilkonferenzen etc. ) in der Funktion einer Sozialraumkonferenz aktiviert werden,

b)      die Aufgaben der Sozialraumkonferenzen im Zusammenhang mit der Jugendhilfe folgendermaßen definiert werden:

1.       Vernetzung der Fachkräfte im Sozialraum

2.       Seismograph für Fehlentwicklungen im Sozialraum

3.       Bearbeitung oder Initiierung von Planungsaufträgen für die Jugendhilfe

4.       zielorientierte Erarbeitung von Maßnahmen zur Deckung von Handlungsbedarfen in Projektform, zeitlich begrenzt

c)       die Aufgaben zu b1 und b2 nicht als Planungsaufgaben begriffen werden und insofern die Vernetzung durch die Mitglieder in Selbstorganisation erfolgt,

d)      die Aufgabenstellungen zu b3 und b4 so organisiert werden wie im Abschnitt III auch für die Unterarbeitskreise der AG nach §78 beschrieben.

Die nachfolgende Grafik macht deutlich, dass somit auch die Sozialraumkonferenzen und vergleichbaren Gremien in das System der Jugendhilfeplanung integriert würden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Umsetzung von Aufträgen aus Unterausschuss und Arbeitsgemeinschaft nach § 78 soll im Kontakt zwischen Sozialraumkonferenzen und Planungsabteilung im FB 45 erfolgen, hieraus sich ergebende Projekte werden durch die Planungsabteilung gemeinsam mit der SRK entwickelt. Dabei soll die Planungsabteilung im FB 45 auch als Ansprechpartner und Mittler für Anliegen der Sozialraumkonferenzen an den Fachbereich, den Unterausschuss, die AG nach § 78 und letztlich auch KJA und Schulausschuss zur Verfügung stehen.

 

3.       Weiteres Vorgehen und Ausblick

Die Verwaltung beabsichtigt, in Verfolgung der oben beschriebenen Zielsetzung, diese den Sprechern der noch vorhandenen Sozialraumkonferenzen, Stadtteilkonferenzen etc. vorzustellen. In Bezug auf die Aussenbezirke das Gespräch mit den Bezirksamtsleitungen zu suchen und parallel hierzu die Leitungen von Sozialraumteams und Familienzentren insbesondere für die Aufgabenstellung der Vernetzung im Rahmen diesbezüglicher Gespräche zu gewinnen.

 

Dort wo erforderlich, soll gleichzeitig die Initiative zur Wieder- bzw. Neuinstallierung von Sozialraumkonferenzen gemäß dem Neuzuschnitt der Sozialräume ergriffen werden.

 

Wie bereits im Abschnitt III angesprochen, soll auch dieser Themenkomplex in eine Beschlussvorlage für die neu konstituierten Ausschüsse nach der Kommunalwahl einfließen.

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Anlagen

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