Kenntnisnahme - FB 61/1160/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauliche Anpassung der Bonhoefferstraße zur verkehrsberuhigten ZoneAntrag Bündnis 90/ Die Grünen vom 30.04.2008
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/30
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Brand
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Kenntnisnahme
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17.06.2009
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Anlass
Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen in der Bezirksvertretung Aachen-Brand beantragte am 30.04.2008, die Bonhoefferstraße aus Richtung Erberichshofstraße kommend, baulich anzupassen und hier die Parkstände von der linken Seite auf die rechte Seite zu verlagern. Sie begründet ihren Antrag mit der schlechten Einsehbarkeit (aus Autofahrersicht) des Hauses Nr. 4, das hinter der Kurve liegt, und in dem - als Familienhaus des Kinderheimes Maria im Tann - seit ca. 2 Jahren 9 Kinder leben und spielen. Ein Umbau könne in diesem Bereich die „Gefahrenquelle“ (Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit von 7 km/h) beseitigen. (s. Anlage 1)
Sachstand
Bauliche Situation
Die Bonhoefferstraße liegt im Planungsgebiet des Bebauungsplanes Nr. 712, das Mitte der 80er Jahre bebaut wurde. Sie verläuft von der Erberichshofstraße bis zur Straße Am Tiergarten. 1992 erfolgte der Endausbau der ehemaligen Baustraße als niveaugleiche Wohnstraße und die Ausschilderung als „verkehrsberuhigter Bereich“ nach Zeichen 325/326 der Straßenverkehrsordnung. Hier muss sich der Fahrzeugverkehr in der gleichen Ebene wie die Fußgänger bewegen, Kinder können überall spielen und nur auf den separat ausgewiesenen Stellen darf geparkt werden. Eine Schriftliche Information über diese Regelungen wurde im April 1992 als Hauswurfsendung an alle Haushalte der Bonhoefferstraße verteilt. (s. Anlage 2)
Der Ausbau wurde folgendermaßen ausgeführt: Die gesamte Verkehrsfläche hat eine Breite von 9m. Diese Fläche wurde gestalterisch unterteilt in einen einseitigen 2m breiten Gehstreifen direkt vor den Häusern, an den ein 1,80 m breiter, begrünter Parkstreifen grenzt. Die Restbreite besteht aus einem 4,30m breiten Fahrbereich und einem 0,90m breiten Streifen auf der gegenüberliegenden Hausseite. Dieses Prinzip (alternierendes Parken und Fahrgassenverschwenk) wechselt ca. alle 70m.
Verkehrssituation
Bei mehrmaliger Ortsbesichtigung wurden folgende Sachverhalte beobachtet (s. Anlage 3):
- Der verkehrsberuhigte Bereich ist von der Erberichshofstraße aus gut erkennbar. Die Beschilderung sowie der beginnende Materialwechsel verdeutlichen hier jedem Anlieger oder Besucher, welche Verkehrsregelung gilt. Die Straße wird fast ausschließlich von Anliegern genutzt und stellt auch keinen „Schleichweg“ für nichtansässige Autofahrer dar.
- Das Haus Nr. 4 liegt direkt hinter der Rechtskurve. Das Grundstück des Hauses Nr. 4 ist zwar von einer ca. 2m hohen Hecke umgeben, die jedoch ca. 10 m vor der Kurve endet. Somit ist der Blick auf den etwa 5m tiefen Vorgarten (Rasenfläche) und die Haustür frei. Auch die Verkehrsfläche unmittelbar vor dem Haus ist nicht durch parkende Fahrzeuge oder Buschwerk verstellt.
- Es kann jedoch möglich sein, dass beim Einbiegen von einer Tempo 30-Zone in einen Verkehrsberuhigten Bereich manche Verkehrsteilnehmer anfangs nicht immer die erforderliche Schrittgeschwindigtkeit fahren. Dies wurde zwar hier nicht beobachtet, tritt aber erfahrungsgemäß gelegentlich ein.
Empfehlung
Die beantragte Verlagerung des Parkstreifens von der linken auf die rechte Straßenseite würde eine große bauliche Veränderung nach sich ziehen, die aber an dem o.g. Problem (Unachtsamkeit oder Nichteinhaltung von Verkehrsregeln) nichts ändern würde. Durch die Verlagerung der Parkstände im Bereich des Hauses Nr. 4 müsste das gesamte System des Fahrgassenverschwenkes und des wechselseitigen Parkens (inklusive der Baumfelder) überplant und verändert werden. Insbesondere im Kurvenbereich müssten Bäume gefällt werden, um die notwendigen Schleppkurven (Abbiegeradien der Fahrzeuge) zu ermöglichen.
Da die Bonhoefferstraße aufgrund ihrer Randlage im Wohngebiet und zügiger zu befahrenden Parallelstraßen ohnehin ausschließlich von Anwohnern befahren wird, schlägt die Verwaltung vor, die Anwohner der Bonhoeffer Straße erneut in einem Brief (Hauswurfsendung) über die Verkehrsregeln und das Verhalten in einem „Verkehrsberuhigten Bereich“ zu informieren, das Wissen aufzufrischen und so die gegenseitige Rücksichtnahme aller Bewohner zu fördern.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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77,5 kB
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2
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8,7 MB
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3
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5,1 MB
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4
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(wie Dokument)
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601,2 kB
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