Kenntnisnahme - FB 36/0276/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Der o.g. Antrag gilt damit als behandelt.

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Bericht der Verwaltung

 

 

Die Verwaltung wurde zu den Thema Lärmkartierung und die Lärmaktionsplanung für den Stadtbezirk Richterich  um einen Sachstandsbericht gebeten.

 

  1.                 Allgemeine Informationen

Lärm ist in den Städten und Ballungsräumen Nordrhein-Westfalens eines der größten Umweltprobleme. Wachsende Mobilität und verändertes Freizeitverhalten haben dazu geführt, dass für viele Bürgerinnen und Bürger die Lärmbelastung heute deutlich höher liegt als noch vor 15 oder 20 Jahren. In Deutschland fühlen sich mehr als 60 Prozent der Bevölkerung durch Straßenverkehrslärm belästigt. Über 15 Prozent sind gesundheitsschädlichen Belastungen ausgesetzt, die mit Lärm verbunden sind. Das Land Nordrhein-Westfalen will den wachsenden Lärm mit Hilfe der europäischen Richtlinie zum „Umgebungslärm” eindämmen und deutlich mindern.

Umgebungslärm” (im Sinne der EU-Richtlinie) sind belästigende und gesundheitsschädliche Geräusche im Freien, die durch menschliche Aktivitäten verursacht werden. Dieser Lärm im Freien geht von Verkehrsmitteln und vom Straßenverkehr aus, von Eisenbahnen und Flugzeugen und von Industriegeländen.

Nicht zum Umgebungslärm zählen der sogenannte Nachbarschaftslärm (private Feste, Musik, Singen etc.), der Lärm am Arbeitsplatz und in Verkehrsmitteln sowie der Lärm auf Militärgeländen.

In Nordrhein-Westfalen liegt die Zuständigkeit für die Lärmkartierung und die nachfolgende Lärmaktionsplanung bei den Gemeinden. Eine Ausnahme bilden die Schienenwege des Bundes: Für die Lärmkartierung des durch sie erzeugten Lärms ist bundesweit das Eisenbahnbundesamt zuständig.

Das MUNLV hatte für die Lärmkartierung der 1. Stufe zwölf Ballungsräume (Aachen, Bielefeld, Bochum, Bonn, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Gelsenkirchen, Köln, Mönchengladbach, Wuppertal), mehr als 3800 km Bundesautobahnen, Bundes- und Landesstraßen sowie die beiden Flughäfen Düsseldorf und Köln/Bonn an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit gemeldet. Inzwischen sind die Lärmkataster überwiegend fertig gestellt und in dem Landesportal  http://www.umgebungslaerm.nrw.de/   kann die Lärmbelastung an jedem Gebäude dieser Gebiete abgelesen werden. Darüber hinaus bieten die Städte weitergehende und unterschiedliche Informationen zur Thematik Lärmkartierung.  Für die Stadt Aachen stehen weitere Informationen unter  www.aachen.de/laermschutz  zur Verfügung.

 

 

  1. Lärmkarten

Die Lärmkarten werden in der Sitzung entsprechend erläutert.

 

 

 

  1. Lärmaktionsplanung  (weitere Vorgehensweise)

Für die Lärmaktionsplanung sind entsprechend dem RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - V-5 - 8820.4.1 v. 7.2.2008 schrittweise die folgenden Maßnahmen durchzuführen:

 

1. Analyse der vorhandenen Lärmsituation

- Lärmanalysen

- Betroffenenanalysen

 

- Ermittlung von Lärmproblemen und verbesserungsbedürftigen Situationen

- Ermittlung ruhiger Gebiete

- Analyse der Lärmquellen

 

2. Analyse vorhandener Planungen

- Bauleitplanung

- Verkehrsentwicklungsplanung

- Luftreinhalteplanung und weitere Planungen

 

3. Lärmaktionsplanung

- Analyse vorhandener und geplanter Lärmschutzprogramme und -maßnahmen

- Maßnahmenkonzepte und –strategien

- Prioritätensetzung

- Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

- Öffentlichkeitsbeteiligung

 

4. Gesamtkonzept

- Wirkungsanalysen, Kosten-Nutzen-Analyse

- Zeitrahmen, Umsetzungsverantwortliche

- Bewertung, Abwägung möglicher Maßnahmen

 

5. Lärmaktionsplan

 

6. Beschlussfassung

 

7. Veröffentlichung und Berichterstattung

 

 

 

 

 

 

In der Bearbeitung der einzelnen Verfahrensschritte wurden bislang

 

-  aufbauend auf den Ergebnissen der Lärmkartierung innerhalb der Verwaltung Abstimmungen mit weiteren betroffenen Ämtern  (Stadtentwicklung u. Verkehrsanlagen, Gesundheit, Immobilien etc.) vorgenommen,

 

-  auf Basis des verwaltungsabgestimmten Konzeptes zur Lärmaktionsplanung in einem 2. Schritt auch die Verbände und andere Behörden mit eingebunden,

 

-  die Bürger durch die Veröffentlichung der Lärmkarten (Internet, Zeitung, Fernsehen) informiert und zur Beteiligung aufgefordert,

 

- die ersten Maßnahmen beschlossen  (lärmmindernder Asphalt in der Trierer Straße, Boxgraben u. Viktoriaallee). Weiterhin sind die jetzt geplanten Maßnahmen des Landesbetriebes Straßenbau an

 

 

den Bundesfernstraßen in Aachen eine Folge der Ergebnisse aus der Lärmkartierung (vorliegende Überschreitung der Sanierungsgrenzwerte).

 

Die durch erhöhte Lärmbelastung betroffenen Bereiche in Richterich werden im Rahmen der Lärmaktionsplanung  berücksichtigt.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

keine

Maßnahme:

___________________________________________________________

 

 

___________________________________________________________

Investitionskosten

 

____________€

a.

Im Haushalt?

ja/nein

___________€

b.

Maßnahme über 150 T€: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor?

ja/nein

 

c.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

____________€

 

 

 

 

 

d.

Zuschüsse

 

 

____________€

 

 

 

 

 

Folgekosten

 

 

 

Aufwand

 

 

 

 

Personalkosten

 

____________€

 

Sachkosten

 

 

____________€

 

Abschreibung

 

____________€

a.

Im Haushalt?

ja/nein

____________€

b.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

____________€

 

 

 

 

 

c.

Zuschüsse

 

 

____________€

 

 

 

 

 

Konsumtiv

 

 

 

a.

Im Haushalt?

ja/nein

___________€

b.

Konsolidierung?

ja/nein

___________€

c.

Personalkosten

 

____________€

d.

Sachkosten

 

 

____________€

e.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme

 

 

____________€

 

 

 

 

 

f.

Dauer

 

Jahre

 

g.

Zuschüsse

 

 

____________€

 

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Anlagen

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