Empfehlungsvorlage (inaktiv) - B 03/0144/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes Aachen-Brand
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
- Beteiligt:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Herr Schröders
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Brand
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Anhörung/Empfehlung
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17.06.2009
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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18.06.2009
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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24.06.2009
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung
Aachen-Brand
nimmt den
Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Rat den
Erlass einer Satzung über die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes AAachen-Brand@ als Satzung zu
beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der
Verwaltung zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat den
Erlass einer Satzung über die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes
AAachen-Brand@ als Satzung zu
beschließen.
Der Rat der Stadt Aachen beschließt die Satzung
über die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes
AAachen-Brand@.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Grundsätzlich sind bei der
Durchführung von Fördermaßnahmen nach den Bestimmungen der Stadterneuerung und
einer Förderung durch den Bund nach den Vorschriften des Baugesetzbuches
Ratsbeschlüsse
1. über den Beginn der
vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 Abs. 3 Baugesetzbuch und
2. über die förmliche
Festlegung des Sanierungsgebietes gem. § 142 Baugesetzbuch erforderlich.
Diese Beschlüsse werden von
den Zuschussgebern gefordert.
Gem. § 141 Abs. 2 BauGB
kann auf die vorbereitenden Untersuchungen verzichtet werden, wenn bereits
hinreichende Beurteilungsgrundlagen vorliegen.
Für den Bereich
„Aachen-Brand “ liegen ausreichende Beurteilungsunterlagen vor. Diese bestehen
insbesondere aus der „Rahmenplanung Brand“, die auf Empfehlung der
Bezirksvertretung Brand, des Verkehrsauschusses und des Umweltausschusses am
05.02.2009 durch den Planungsausschuss beschlossen wurde.
Es ist somit nur noch
erforderlich, die notwendigen Beschlüsse über die förmliche Festsetzung als
Sanierungsgebiet zu fassen. Der entsprechende Satzungsentwurf nebst
Übersichtsplan, der Bestandteil der Satzung werden soll, sind der Vorlage
beigefügt.
Gem. § 142 Abs. 4
Baugesetzbuch kann die Anwendung des dritten Abschnittes des Baugesetzbuches (§
152 bis 156a) ausgeschlossen werden und das vereinfachte Sanierungsverfahren
zur Anwendung kommen, da keine Ausgleichs- oder Entschädigungsleistungen zu
gewähren sind. Aus diesem Grunde kann in der Satzung die Genehmigungspflicht
nach § 144 BauGB insgesamt ausgeschlossen werden.
Seitens der Verwaltung wird
vorgeschlagen, dem Rat der Stadt zu empfehlen, die als Anlage beigefügte
Satzung zu beschließen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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37,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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320,5 kB
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