Entscheidungsvorlage - E 49.5/0145/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Betriebsausschuss Kultur stimmt der Änderung der Entgeltordnung zu und nimmt die Öffnungszeiten zur Kenntnis.

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Öffnungszeiten:

Nach Fertigstellung des Rathauses sind – inkl. des Couven-Museums - zwei Stationen der Route Charlemagne zugänglich.

Dies macht eine Anpassung der Öffnungszeiten zunächst von Rathaus und Couven Museum und perspektivisch auch für weitere Stationen der Route Charlemagne erforderlich.

Die Abstimmung der Öffnungszeiten erfolgte unter Hinzuziehung des Lenkungskreises zur Route Charlemagne.

Angestrebt ist eine Öffnungszeit von 10 bis 18 h täglich in Rathaus und Couven Museum. Das Couven Museum bleibt montags geschlossen.

Die durch die verlängerten Öffnungszeiten entstehenden Mehrkosten sind innerhalb des Budgets für die Route Charlemagne (HHSt 040.010.010-5315002/7315002 – Zuschuss Route Charlemagne) zur Verfügung.

 

Eintrittspreise:

Eine Anpassung an die Entgelte für die städtischen Museen und das Ludwig Forum für Internationale Kunst scheint angemessen (Beschluss des Baku vom 24.4.2007). Die bisher bestehende Kombikarte 1 für das Couven-Museum und das Rathaus bleiben bestehen. Eine Anpassung der Preise ist vorzunehmen.

Analog sind die Preise der Kombikarte 2 (für das Rathaus, das Couven-Musuem, das Suermondt-Ludwig-Museum und das Ludwig Forum für Internationale Kunst) anzupassen.

Hinsichtlich der Honorare für Führungsentgelte wird eine Anpassung an die Honorarrichtlinien des Kulturbetriebs vorgeschlagen (Beschluss des Baku vom 4.9.2007)

Die Höhe der Entgelte (inkl. freien Eintritten, Ermäßigungen, Entgelte Führungen) sind der Anlage zu entnehmen.

Die Erträge fließen insgesamt dem E 49 zu. Durch die Erhöhung der Eintrittspreise im Rathaus ist mit einem Mehrertrag in Höhe von  ca. 100.000,- € zu rechnen (bei rund 65.000 Besuchern im Rathaus durchschnittlich).

Dies entspricht der seitens der Kämmerei vorgegebenen Ertragsgröße, so dass die Mittel nicht für Mehrkosten einsetzbar sind.

 

 

 

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Anlagen

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