Kenntnisnahme - FB 61/1168/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Planungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Antrag gilt damit als behandelt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Im beiliegenden Antrag hatte die FDP-Fraktion einen Beschlussvorschlag formuliert, in dem die Verwaltung aufgefordert wird, das Verfahren zum Bebauungsplan - Antoniusstraße / Büchel - wieder aufzunehmen und eine städtebauliche Planung vorzulegen. Insbesondere sollte eine mögliche Verlagerung der Bordellnutzung geprüft werden sowie die Auslobung eines städtebaulichen Investorenwettbewerbes und die Festlegung der Nutzungen.

 

Der Bereich Antoniusstraße, Nikolausstraße, Büchel befindet sich innerhalb des Geltungsbereiches des Aufstellungsbeschlusses für einen Bebauungsplan A 193 vom 01.12.2005. Für diesen Bereich gilt außerdem eine Vorkaufsrechtsatzung vom 07.12.2005 und eine Veränderungssperre vom  21.11.2007.

Ziel der Planung ist eine städtebauliche Aufwertung dieses Bereiches. Seit langem besteht das Ziel das Parkhaus Büchel abzureißen und durch eine attraktive Geschäftsnutzung zu ersetzen. Dementsprechend wird auch eine Umgestaltung der angrenzenden Straßen als attraktive Fußgängerbereiche angestrebt. Trotz der optimalen zentralen Lage in der Innenstadt, in unmittelbarer Nähe zu Dom und Rathaus, ist der Standort derzeit noch isoliert und nicht ausreichend mit den umgebenden Fußgängerzonen im Bereich Markt / Großkölnstraße und Dahmengraben / Holzgraben vernetzt. Dies liegt auch an der heutigen Bordell- bzw. Vergnügungsstättennutzung im Bereich Antoniusstraße. Diese hat dazu geführt, dass sich in den angrenzenden Straßen Nikolausstraße, Mefferdatisstraße und Kleinkölnstraße keine höherwertige Nutzung entwickeln konnte und  Investitionen für Grundstückseigentümer wenig attraktiv waren. Ein weiteres städtebauliches Ziel ist demnach, diesen  zentralen innerstädtischen Bereich aufzuwerten und die Bordellnutzung bzw. Vergnügungsstätten zurückzudrängen zugunsten einer höherwertigen Wohn- und Geschäftsbebauung.

Hierbei stehen nicht nur die wirtschaftlichen Aspekte des Einzelhandels im Vordergrund, sondern auch die touristische Bedeutung aufgrund der Nähe zum Dom, Rathaus und Marktplatz.

 

Als erster Schritt zur Umsetzung dieser Ziele steht der Abriss des Parkhauses an. An dessen Stelle soll eine hochwertige Einkaufsgalerie, die “Bel-Etage” entstehen. Dieses Vorhaben soll eine Impulswirkung auf die angrenzenden Flächen ausüben. Auch die an das derzeitige Parkhaus angrenzenden Grundstücke können von dieser Entwicklung profitieren. Eine hochwertige Wohn- / Geschäftsbebauung in dieser Lage ist aber nur dann realistisch, wenn auch die Erschließung attraktiv ist. Dies betrifft nicht nur die Gestaltung des Straßenraumes selbst, sondern auch die Wegeverbindung vom Büchel zur Kleinkölnstraße. Hier sollte der Sperrbezirk so weit in die Antoniusstraße zurückgedrängt werden, dass Passanten sich nicht mehr belästigt oder beeinträchtigt fühlen. Das Ordnungsamt prüft zurzeit eine Ausweitung des Sperrbezirkes. Dies könnte zunächst durch eine Toranlage unterstützt werden, die als Sichtschutz an der Grenze errichtet werden könnte.

 

Eine Planung zur Aufwertung und Umbau der gesamten Antoniusstraße ist aus Sicht der Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht. Bevor nicht ein städtebaulich geeigneter und verträglicher Ersatzstandort für eine Bordellnutzung gefunden ist, besteht keine ausreichende Basis um in eine verbindliche Planung einzusteigen.

Erst wenn eine Verlagerung realistisch ist, sollten entsprechend dem Antrag der FDP die erforderlichen Schritte eingeleitet werden.

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Anlagen

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