Kenntnisnahme - FB 36/0277/WP15

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

keiner

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Sachstandsbericht zum Pflege- und Entwicklungsplan für das FFH-Gebiet „Brander Wald“

 

 

1. Anlass der Planung

 

Die naturschützerisch hohe Bedeutung des FFH-Gebietes „Brander Wald“ ergibt sich aus dem Vorhandensein der vom Aussterben bedrohten Gelbbauchunke, die hier infolge der militärisch genutzten Freiflächen mit tiefen, wasserbespannten Panzerspuren ihren optimalen Lebensraum findet.

Neben den Habitaten der Gelbbauchunke stehen weitere Offenlandlebensräume wie Borstgras- und Schwermetallrasen im Vordergrund des Schutz- und Entwicklungsinteresses.

 

Die FFH-Richtlinie schreibt in Artikel 6 vor, dass die Mitgliedsstaaten die zur Erhaltung und Entwicklung der Lebensraumtypen und der Lebensstätten relevanter Arten geeigneten Schutz-, Entwicklungs- und Pflegemaßnahmen in Maßnahmenplänen dokumentieren und durchführen sollen. Die 18. Änderung des Landschaftsplans (LP) 1988 der Stadt Aachen vom 29.07.2003 vollzieht die Anpassung an die FFH-Richtlinie der EU und weist das FFH-Gebiet DE-5203-310 als Naturschutzgebiet (N 12) „Brander Wald“ aus.

 

Das FFH-Gebiet „Brander Wald“ ist rund 162 ha groß. Nach Osten hin schließt sich das im Kreis Aachen bzw. in der Stadt Stolberg gelegene FFH-Gebiet „nsterbusch (ca. 31. ha) unmittelbar an. Beide FFH-Gebiete bilden zusammen das Natura 2000 Gebiet „Brander Wald“ mit einer Gesamtfläche von rund 193 ha.  

 

 

 Schutzziele im NSG „Brander Wald“

 

Wahrung, Wiederherstellung und langfristige Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebensräume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse:

-          Gelbbauchunke

-          Borstgrasrasen

-          Schwermetallrasen

-          Erlen-, Eschen- und Weichholzauenwälder

 

 

2. Pflege- und Entwicklungsplan

 

An der Erstellung des Pflege- und Entwicklungsplans für das FFH-Gebiet „Brander Wald“ (Planungszeitraum: bis 2018) sind folgende Organisationen und Dienststellen beteiligt:

 

  • LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW)
  • Landesbetrieb Wald und Holz NRW, Regionalforstamt Rureifel-Jülicher Börde
  • BImA (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben), Bundesforst
  • Wehrbereichsverwaltung West, Standortpflege
  • Standortverwaltung der Bundeswehr
  • ro r Landschaftsplanung und angewandte Ökologie (Dr. Raskin, Aachen)
  • Naturschutzstation Aachen
  • Stadt Aachen, Fachbereich Umwelt
    • Gemeindeforstamt
    • Untere Landschaftsbehörde

 

 

Folgende Konzepte und Berichte dienen als fachliche Grundlage zur Erstellung des Entwurfberichts für den Pflege- und Entwicklungsplan für das FFH-Gebiet „Brander Wald“.

 

Regionalforstamt Rureifel-Jülicher Börde:

Sofortmaßnahmenkonzept, das sich am Rd. Erl. vom 06.12.2002 zur "Umsetzung der FFH-Richtlinie und Vogelschutzrichtlinie im Wald" orientiert.

 

Naturschutzstation Aachen (Dr. Manfred Aletsee):

Projektbericht „Die Gelbbauchunke (Bombina variegata) in Aachen - Habitatcharakterisierung, Populationsgröße und -struktur sowie Schutzmaßnahmen“.

 

ro für Landschaftsplanung und angewandte Ökologie (Dr. Richard Raskin):

Maßnahmenkonzept „Natura 2000 - Gebiet Brander Wald - Pflege- und Entwicklungsplan für Offenlandbiotope“

 

 

 

2.1 Inhalte des Pflege-  und  Entwicklungsplans

 

 

2.1.1 Maßnahmen in den Waldflächen

 

 Erhalt und Wiederherstellung des LRT Waldmeister-Buchenwald

Erhöhung des Rotbuchenanteils. 

Baumartenwechsel vom ehemaligen Fichtenreinbestand nach Borkenkäfer-Kalamität zur Rotbuche wird konsequent genutzt.

Mittelfristige Nutzung älterer Fichten- und Kiefernschirme über schon vorhandenem Buchen-Voranbau (insbesondere auf Waldflächen in städtischem Besitz).

 

Erhalt und Förderung des Erlen-, Eschen- und Weichholz-Auenwaldes

Dieser LRT ist nur in schmalen Säumen entlang vereinzelt im Gebiet entspringender Quellbäche vorhanden; er ist dann aber in der Regel gut ausgeprägt.

Optimierung dieses Lebensraums durch Entnahme randständiger Fichten bei künftig anstehenden Durchforstungen.

 

Totholz

Totholz ist im Brander Wald zwar anzutreffen, aber seine Vermehrung ist wünschenswert (insbesondere weil Nachweise von Specht- und Fledermausarten wie der Fransenfledermaus und dem Großen Mausohr für das Gebiet vorliegen).

Nicht nur  Einzelstämme aus älteren Laubwaldbereichen bieten sich zur Anreicherung von Totholz an, sondern auch Fichten und Kiefern. Totholz soll allerdings nur dort belassen werden, wo sich keine Gefährdungen ergeben (Erholungswald).

 

Bachverlegung

Durch die Rückverlegung des heute wegeparallel geführten Baches in sein altes Bett (im Bereich Bundesforst) lässt sich eine Wiederbelebung des dort noch vorhandenen Erlen-Eschen-Streifens und damit eine wesentliche ökologische Verbesserung erreichen.

 

 

 2.1.2 Maßnahmen in den Offenlandbiotopen

 

 Borstgrasrasen

 

Vegetationskundlich handelt es sich überwiegend um den Harzer Labkraut-Borstgrasrasen (Galium harcynicum-Nardus stricta-Gesellschaft). Diese Gesellschaft der artenarmen Borstgrasrasen bevorzugt nährstoffarme, saure Böden (pH-Wert < 4,2). Die Borstgrasrasen sind im NSG „Brander Wald“ eng mit Zwergstrauchheiden verzahnt. Es handelt sich hierbei um die atlantische Sandginster Heide (Genisto pilosae-Callunetum).

Borstgrasrasen und Zwergstrauchheiden sind durch Sukzessionsvorgänge gefährdet. Die Aufgabe der extensiven Nutzung führt zur Verbrachung und schließlich zur vollständigen Verbuschung. Die Borstgrasrasen sind zusätzlich durch Grünlandintensivierung stark gefährdet.

 

Von insgesamt 5,5 ha Borstgrasrasen im NSG „Brander Wald“ sind noch 1,6 ha als typisch zu charakterisieren. Auf 1,9 ha ist Borstgrasrasen noch fragmentarisch ausgebildet und 2 ha befinden sich bereits im Übergang zur Heidevegetation.

Wesentliche Ursachen für den Rückgang der Borstgrasrasen sind Eutrophierung (durch Pferch und Zufütterung von Schafen in den 90er Jahren) und eine Überalterung der Bestände. Die Biotoppflege der vergangenen Jahrzehnte war durch eher sanfte Eingriffe geprägt und führte zu suboptimalen Habitatbedingungen. Die Gesamtbeurteilung dieses Lebensraumtyps im NSG „Brander Wald“  ist mittel bis schlecht (C).

 

Maßnahmen zur Erhaltung

  • Sicherung und Schaffung ausreichend großer, nährstoffarmer Pufferzonen gegenüber Eutrophierungsquellen
  • Verbot jeglicher Düngung und Kalkung
  • extensive Beweidung mit Schafen, Ziegen und Rindern (möglichst regional typische Landschaftsrassen mit geringer Bestandsdichte)
  • Verbot der Zusatzfütterung des Weideviehs auf den Magertriften
  • Nachmahd alle 2 bis 3 Jahre
  • vegetationskundliches Monitoring

 

Maßnahmen zur Wiederherstellung

  • kontrolliertes Brennen (ggf. Ausnahmegenehmigung des BMVG erforderlich)
  • Entfernung der Adlerfarnbestände (inklusive Beseitigung des Pflanzenmaterials)
  • Entkuselung (Entfernen der Bäume und Büsche), Mulchen und Mähen von Brachen
  • Abschieben der Oberböden (3 bis 5 cm)
  • Bearbeitung mit der Forstmulchfräse (v. a. auf eutrophierten Flächen: die Krautschicht wird gemulcht und bei Bedarf bis zu 20 cm tief in den Boden eingearbeitet, Gehölzaufwuchs bis ca. 50 cm Stärke wird zerkleinert).
  • Zurückdrängung der Gehölzbestände auf nahezu allen Teilflächen; u. a. zur Reduzierung negativer Randeinflüsse (Verschattung, Versaumung, Gehölzanflug)
  • Entfichtung auf potentiellen und ehemaligen Standorten der Borstgrasrasen
  • vegetationskundliches Monitoring

 

 

Schwermetallrasen

 

Die Situation der Schwermetallrasen im NSG „Brander Wald“ ist so schlecht, dass mittelfristig ein vollständiger Verlust dieses Lebensraumtyps zu befürchten ist (Raskin 2008). Seit 1990 hat sich ihre Flächenausdehnung deutlich verringert. Von ehemals 6 Teilflächen weisen 4 Flächen keine Galmeipflanzen mehr auf und sind wahrscheinlich irreversibel gestört. Die Gesamtbeurteilung des Lebensraumtyps im NSG „Brander Wald“ ist mittel bis schlecht (Erhaltungszustand C).

 

Maßnahmen zur Erhaltung

Um einen vollständigen Verlust dieses Lebensraumtyps zu verhindern, sollten vorrangig verschiedene Erhaltungsmaßnahmen auf der derzeit noch am besten erhaltenen Teilfläche durchgeführt werden. Die erforderlichen Maßnahmen entsprechen den zur Erhaltung der Borstgrasrasen genannten Vorschlägen.

 

Maßnahmen zur Wiederherstellung

  • Probe weises Brennen (ggf. Ausnahmegenehmigung des BMVG erforderlich)
  • Bearbeitung mit der Forstmulchfräse
  • Abschieben des Oberbodens

 

 

2.1.3 Maßnahmen zur Erhaltung und Ausbreitung der Gelbbauchunkenpopulation

 

Die Gelbbauchunkenpopulation im NSG Brander Wald“ ist mit derzeit rund 80 adulten Tieren die größte im Raum Aachen. Die Gelbbauchunke ist wärmeliebend und bevorzugt sehr abwechslungsreiche, offene und halboffene Lebensräume. Vereinzelte Ginstergebüsche schaffen optimale mikroklimatische Voraussetzungen und Versteckmöglichkeiten für Jungtiere. Spalten an Baumstubben und Höhlensysteme unter Steinen sind von grundlegender Bedeutung als Überwinterungsquartiere.

 

Maßnahmenvorschläge

  • Schaffung neuer Kleingewässer in unmittelbarer Nachbarschaft zu den bestehenden und im nördlichen Offenlandbereich des FFH-Gebietes (wird bereits umgesetzt).
  • Steuerung der Befahrungsintensität zum Erhalt der vorhandenen Fahrspuren als vegetationsfreie bzw. vegetationsarme Reproduktionsgewässer.
  • Erhalt strukturreicher Offenlandbiotope
  • Schaffung neuer Offenlandbiotope durch kleinflächiges Entfernen einzelner Waldbestände in der näheren Umgebung der bestehenden Laichgewässer (zum Teil bereits realisiert).
  • Schaffung neuer Ausbreitungsbereiche im NSG „Brander Wald“ (z. B. durch Offenhaltung von Windbruchflächen)

 

Als langfristiges Ziel wird eine Vernetzung der Population im NSG „Brander Wald“ mit anderen Populationen (im Stolberger NSG „Münsterbusch“ und im Aachener NSG „Indetal“ bei Gut Komerich) angestrebt. Im Indetal soll langfristig ein natürlicher Lebensraum gefördert und geschaffen werden, der dauerhaft günstige naturnahe Lebensbedingungen für die Gelbbauchunke und andere Tier- und Pflanzenarten schafft. 

 

 

 

 2.2 Naherholung

 

Das NSG „Brander Wald“  hat neben seiner rein naturschutzfachlichen Bedeutung mittlerweile auch eine wichtige Funktion für die Feierabend- und Wochenenderholung der Brander Bürgerinnen und Bürger und zieht auch Besucher aus dem benachbarten Stolberg an. Insbesondere Hundebesitzer nutzen dieses Waldgebiet und die vorhandenen Offenlandbiotope.

Um möglichen Konflikten zwischen den Erholungsbedürfnissen der Bevölkerung und den naturschutzfachlichen Erfordernissen vorzubeugen, ist der Pflege- und Entwicklungsplan durch weitere Konzeptbausteine zu ergänzen (z. B. intensive Öffentlichkeitsarbeit), die derzeit noch erarbeitet werden müssen. 

 

 

 

3. Finanzierung

 

Maßnahmen, die zur Erhaltung der geschützten Lebensraumtypen in den Offenlandbiotopen erforderlich sind, werden mit dem Bundeswehrdienstleistungszentrum so abgestimmt, dass sie über den Bewirtschaftungsplan für den Truppenübungsplatz finanziert werden können.

 

r erforderliche Maßnahmen, deren Finanzierung über den genannten Bewirtschaftungsplan nicht erfolgen kann (z. B. kostenintensive Wiederherstellungsmaßnahmen und Monitoring), sollen  Haushaltsmittel der Stadt Aachen nur in Anspruch genommen werden, wenn eine Mittelbereitstellung seitens des Landes NRW nicht erzielt werden kann.

Darüber hinaus beabsichtigt die ULB der Stadt Aachen, in den kommenden Jahren  Anträge zur Kofinanzierung von Projekten (z. B. über das Förderprogramm LIFE+ der EU) zu stellen.

 

 

 

Die Bezirksvertretung Brand nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zum Pflege- und Entwicklungsplan für das FFH-Gebiet Brander Wald zur Kenntnis.

 

Der Umweltausschuss nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zum Pflege- und Entwicklungsplan für das FFH-Gebiet Brander Wald zur Kenntnis.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

keine

Maßnahme:

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Investitionskosten

 

____________€

a.

Im Haushalt?

ja/nein

___________€

b.

Maßnahme über 150 T€: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor?

ja/nein

 

c.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

____________€

 

 

 

 

 

d.

Zuschüsse

 

 

____________€

 

 

 

 

 

Folgekosten

 

 

 

Aufwand

 

 

 

 

Personalkosten

 

____________€

 

Sachkosten

 

 

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Abschreibung

 

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a.

Im Haushalt?

ja/nein

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b.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

____________€

 

 

 

 

 

c.

Zuschüsse

 

 

____________€

 

 

 

 

 

Konsumtiv

 

 

 

a.

Im Haushalt?

ja/nein

___________€

b.

Konsolidierung?

ja/nein

___________€

c.

Personalkosten

 

____________€

d.

Sachkosten

 

 

____________€

e.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme

 

 

____________€

 

 

 

 

 

f.

Dauer

 

Jahre

 

g.

Zuschüsse

 

 

____________€

 

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