Entscheidungsvorlage - FB 11/0218/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausbildung von zusätzlichen Lebensmittelkontrolleuren zur Effizienzsteigerung in der Lebensmittelüberwachung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
- Verfasst von:
- Herr Zimmermann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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24.06.2009
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Aachen genehmigt gem. § 60 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) die Dringlichkeitsentscheidung der Verwaltung zum Abschluss des in der Anlage in Form eines Musters beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Kreis Aachen sowie der Stadt Aachen über die Ausbildung eines zusätzlichen Lebensmittelkontrolleurs.
(Dr. Linden)
Erläuterungen
Erläuterungen:
Das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNLV) weist mit Erlass vom 28.01.2009 darauf hin, dass das Land Nordrhein-Westfalen im Vergleich zu allen übrigen Bundesländern in der amtlichen Lebensmittelüberwachung an letzter Stelle des Ländervergleichs der Verbraucherzentrale Bundesverband aus 2008 steht.
Um den Bedarf an zusätzlichen Lebensmittelkontrolleuren zu ermitteln, hat das MUNLV im Frühjahr 2008 eine Erhebung zu Betrieben, Proben und Personal im Bereich der amtlichen Lebensmittelüberwachung der einzelnen Gebietskörperschaften durchgeführt. Die Ergebnisse der Erhebung wurden unter dem Blickwinkel des Bedarfs an Lebensmittelkontrolleuren ausgewertet.
Die Auswertung hat zu dem Ergebnis geführt, dass aus Sicht des Landes von insgesamt 54 Kommunen 32 über eine ausreichende Zahl an Lebensmittelkontrolleuren (LMK) verfügen. Danach fehlen in 12 Kommunen bis zu zwei LMK-Stellen und in 10 Kommunen mehr als zwei LMK-Stellen. Zu diesen Kommunen gehören auch Stadt Aachen und Kreis Aachen.
Vor dem Hintergrund der genannten Erhebung hat das MUNLV ein Ausbildungskonzept entwickelt. Bis zum Jahre 2015 werden den Kreisen und kreisfreien Städten insgesamt 5,7 Mio. Euro für die Ausbildung von insgesamt 150 LMK zur Verfügung gestellt.
Das
Angebot des MUNLV an Stadt und Kreis Aachen (StädteRegion Aachen) ist die
vollständige Übernahme der Ausbildungskosten (Personal-/ Akademiekosten) von je einem/r
Lebensmittelkontrolleur/in im Ausbildungslehrgang 2009/2010.
Dieses Angebot ist gebunden an die Verpflichtung, nach Abschluss der Ausbildung (2011) für mindestens zehn Jahre eine zusätzliche Planstelle für je eine/n Lebensmittelkontrolleur/in zu schaffen und diese mit der/ dem ausgebildeten Lebensmittelkontrolleur/in zu besetzen.
Die Lebensmittelüberwachung und das Veterinärwesen sind in der Stadt Aachen organisatorisch im Fachbereich Verbraucherschutz angesiedelt. Mit der Bildung der StädteRegion Aachen zum 21.10.2009 werden die beiden Aufgabenbereiche von Stadt Aachen und Kreis Aachen in einem Amt der StädteRegion Aachen zusammengeführt.
Die Stellenplanausweitung in 2011 macht einen Kreisausschuss-/Kreistagsbeschluss erforderlich. Ebenso ist ein Beschluss des Rates der Stadt hinsichtlich der einzurichtenden Ausbildungsstelle und hinsichtlich der entstehenden Folgekosten über die Städteregionsumlage ab dem 21.10.2009 erforderlich.
Die Stelle ist möglichst bis zum 30.06.2009 zu besetzen, damit die auszubildende Person bereits einen Teil der praktischen Ausbildung vor dem im Herbst 2009 beginnenden ersten Unterrichtsmodul absolvieren kann. Daher muss die Unterzeichnung des seit dem 14.05.2009 vorliegenden öffentlich-rechtlichen Vertrages kurzfristig erfolgen.
Kreis Aachen und Stadt Aachen haben eine parallele Vorgehensweise wie folgt abgestimmt:
a) Aufgrund des Sitzungsplans des Rates der Stadt Aachen sind der Personal- und Verwaltungsausschuss, der Hauptausschuss sowie der Rat nicht mehr mit einer entsprechenden Beschlussvorlage erreichbar. Nach § 60 der Gemeindeordnung NRW wird daher eine Dringlichkeitsentscheidung getroffen. Die Verwaltung bittet den Rat der Stadt um Genehmigung.
b) Der Kreis Aachen wird einen gleichlautenden Beschluss in der Sitzung des Kreisausschusses am 28.05.2009 im Wege eines Eilbeschlusses gem. § 50 Abs. 3 Satz 1 der Kreisordnung NRW (KrO NRW) herbeiführen, um ebenfalls eine/n Auszubildende/n einstellen zu können. Dem Kreistag wird der Eilbeschluss in seiner Sitzung am 25.06.2009 zur Genehmigung vorgelegt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechend dem Angebot des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW an Stadt Aachen und Kreis Aachen (StädteRegion Aachen) werden die Kosten je eines Auszubildenden (Vergütung und Lehrgangskosten) des ersten Lehrgangs 2009/2010 in voller Höhe übernommen. Der Stellenplan der StädteRegion Aachen wird folglich um zwei Stellen in 2011 erweitert.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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27,5 kB
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