Entscheidungsvorlage - FB 20/0138/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Finanzausschuss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Entwurf der Eröffnungsbilanz zum Stichtag 01.01.2008 gemäß § 92 Abs. 1 GO NRW i.V.m. §§ 95 Abs. 3, 96 GO NRW festzustellen und dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung vorzulegen.

 

 

 

In Vertretung:

 

 

Grehling

 

 

 

Rat:

Der Rat der Stadt stellt den Entwurf der Eröffnungsbilanz zum Stichtag 01.01.2008 gemäß § 92 Abs. 1 GO NRW i.V.m. §§ 95 Abs. 3, 96 GO NRW fest und legt diesen dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung vor.

 

 

 

Dr. Linden

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Im Vergleich zu dem am 10.12.2008 dem Rat der Stadt Aachen vorgelegten Entwurf der Eröffnungsbilanz hat sich die Bilanzsumme von 2.622.785.787,69 € auf 2.650.439.342,11 € erhöht. Wesentliche Änderungen haben sich bei nachfolgenden Bilanzpositionen ergeben und werden in der Dokumentation näher erläutert:

 

Änderungen der Aktivseite (A):

 

1. Anlagevermögen

 

1.2 Sachanlagevermögen

Bei der Bilanzposition 1.2.2.4 (A) „Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude“ ergibt sich eine Reduzierung von 1.014.906,13 €.

 

Bei der Bilanzposition 1.2.3.5 (A) „Straßennetz mit Wege, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen“ lag zum Zeitpunkt 10.12.2008 die abschließende Bewertung der Verkehrslenkungsanlagen noch nicht vor. Diese sind mit einem Wert von 4.460.000,00 € zu bilanzieren.

Bei der Bilanzposition 1.2.8 (A) „Anlagen im Bau“ lagen zum Zeitpunkt 10.12.2008 die Werte der sich zum Stichtag der Eröffnungsbilanz befindlichen Kanäle im Bau noch nicht vor. Diese belaufen sich auf 1.950.260,11 €.

 

1.3 Finanzanlagevermögen

Hier resultieren die Abweichungen durch Wertveränderungen bei den Bilanzpositionen 1.3.1 (A) „Anteile an verbundenen Unternehmen“ (+ 5.090.000,00 €) sowie 1.3.2 (A) „Beteiligungen“ (- 1.709.590,44 €).

 

2. Umlaufvermögen

Im Bereich der Bilanzposition 2.2 (A) „Forderungen“ ergibt sich eine Erhöhung von 18.877.871,86 €.

 

Änderungen der Passivseite (P):

 

2. Sonderposten

Bei den Bilanzpositionen 2.1 (P) „Sonderposten für Zuwendungen“ ergeben sich nach jetzigem Bearbeitungsstand Reduzierungen in Höhe von 69.531.820,72 € sowie bei 2.2 (P) „Sonderposten für Beiträge“ in Höhe von 57.963.903,95 €.

 

3. Rückstellungen

Die Bilanzposition 3.4 (P) „Sonstige Rückstellungen gemäß § 36 Abs. 4 und 5 GemHVO NRW“ weist eine Erhöhung von 18.493.038,71 € aus.

 

 

Auswirkungen auf das Eigenkapital (Bilanzposition 1.(P))

 

Durch die o.g. Änderungen ergibt sich eine Erhöhung des Eigenkapitals von 122.342.422,69€. Da die Höhe der „Ausgleichsrücklage“ (Bilanzposition 1.3(P)) unverändert bleibt, wirkt sich die Erhöhung des Eigenkapitals vollständig auf die „Allgemeine Rücklage“ (Bilanzposition 1.1(P)) aus.

 

Die Eigenkapitalquote beträgt 41,08%, dies entspricht einer Erhöhung von 4,24%.

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Anlagen

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