Entscheidungsvorlage - FB 37/0016/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Umweltausschuss, seine Zustimmung zur Genehmigung außerplanmäßiger Auszahlungen i.H. von 473.000 € zum Produkt 020.170.010 – Notfalldienst - zu erteilen.

 

 

Der Umweltausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, seine Zustimmung zur Genehmigung außerplanmäßiger Auszahlungen i.H. von 473.000 € zum Produkt 020.170.010 – Notfalldienst – zu erteilen.

 

 

Der Rat der Stadt erteilt seine Zustimmung zur Genehmigung außerplanmäßiger Auszahlungen i.H. von 473.000 € zum Produkt 020.170.010 – Notfalldienst.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Die vorgesehene Umschichtung der Fördermittel aus dem Konjunkturpaket II betrifft u.a. die Maßnahme

„Sanierung der Gebäudehülle Feuerwache Stolberger Straße“:

 

Maßnahme

Investition 2009

(ca.)

Investition 2010

(ca.)

Neu

Investition 2009

(ca.)

Neu

Investition 2010

(ca.)

Sanierung der

Gebäudehülle Feuerwache Stolberger Straße

 

1.000.000,00 €

927.000,00 €

1.000.000,00 €

Ergänzungs-

maßnahme:

Sanierung der Gebäudehülle Feuerwache Stolberger Straße

1.000.000,00 €

 

0 €

 

 

Über die Umschichtung der Fördermittel entscheidet der Finanzausschuss in seiner Sitzung am 16.06.2009 und der Rat der Stadt Aachen in seiner Sitzung am 24.06.2009.

 

Das Gesamtinvestitionsvolumen der Maßnahme „Sanierung der Gebäudehülle Feuerwache Stolberger Straße“ beträgt 2,4 Mio. €. Wegen des gebührenfinanzierten Anteils des Rettungsdienstes und des Krankentransportes kann nur der nicht aus Abschreibungen bzw. kalkulatorischen Mieten gedeckte Anteil aus der Brandbekämpfung, des Katastrophenschutzes sowie anteiliger Kosten der Verwaltung mit Mitteln aus dem Konjunkturpaket II finanziert werden. Bei einem gebührenfinanzierten Anteil von 19,71 %, bezogen auf 2,4 Mio € Gesamtinvestitionsvolumen für die Gebäudehüllensanierung, bedeutet dies einen Anteil von 473.000 €, der zunächst außerplanmäßig im Haushalt bereitzustellen ist.

 

Gemäß § 83 Abs. 2 GO bedarf die Bereitstellung der notwendigen Mittel der vorherigen Zustimmung des Rates, da die Auszahlungen erheblich sind.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Maßnahme:

Sanierung der Gebäudehülle Feuerwache

 

 

 

Investitionskosten

 

473.000,00 €

a.

Im Haushalt?

nein

 

b.

Maßnahme über 150 T€: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor?

nein

 

c.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Die gebührenrechnende Einrichtung Rettungsdienst zahlt eine kalkulatorische Miete i.H. von ca. 73.000,00 €hrlich an den städt. Haushalt. Die Mietausgabe ist gedeckt durch Gebühreneinnahmen.

 

 

 

 

 

 

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