Entscheidungsvorlage - FB 61/1127/WP15-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Soers, Verkehrsberuhigung hier: geänderte Beschlussempfehlung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
- Beteiligt:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Herr Larosch
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Entscheidung
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17.06.2009
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Zusätzlich zum bereits in der Sitzung am 27.05.2009 gefaßten Beschluss
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte beschließt in eigener Zuständigkeit die
Anlage von Bodenschwellen auf dem Soerser Weg vor Haus-Nr. 67 gemäß der Anlage 6 der Ursprungsvorlage
sowie die Markierung von Wartelinien an der Einmündung Soerser Weg / Am Tivoli (Anlage 15 der Ursprungsvorlage)
Erläuterungen
Erläuterungen:
Aufgrund von Nachfragen sowie der unterschiedlichen Beschlusslagen zur Frage der Bodenschweller für die Bezirksvertretungen Aachen-Mitte und Aachen-Laurensberg hat die Verwaltung die Kompetenzen nach der Zuständigkeitsordnung nochmals geprüft.
Ursprünglich ist die Verwaltung davon ausgegangen, dass die Zuständigkeitsabgrenzung straßenmittig verläuft. Dies trifft - wie sich im nachhinein herausgestellt hat - nur für die Krefelder Straße zu, nicht jedoch für den Soerser Weg zu. Aufgrund dessen waren daher jeweils eigene Beschlusskompetenzen für die in Rede stehenden Bezirksvertretungen vorgesehen.
Nach Prüfung der Katasterunterlagen steht nunmehr fest, dass die Grundstücksgrenze parallel zum Soerser Weg von Krefelder Straße bis zur Ortsdurchfahrtsgrenze in der alleinigen Kompetenz der Bezirksvertretung Aachen Mitte liegt, ab Ortsdurchfahrtsgrenze bis zum Eulersweg die Bezirksvertretung-Laurensberg und aufgrund der überörtlichen Bedeutung der Verkehrsausschuss ab Eulersweg bis zur Stadtgrenze zuständig ist.
Dies bedeutet in Konsequenz, dass die Vorlage nochmals am 17. Juni 2009 in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte thematisiert wird und dabei die Beschlussempfehlung der Verwaltung modifiziert wird.
Die Bezirksvertretung Laurensberg wird dahingehend informiert, dass für die verkehrsberuhigenden Maßnahmen vor Haus-Nr, 67 sowie die vorgesehenen Markierungsarbeiten eine Beschlusszuständigkeit nicht vorliegt.
Die Verwaltung bedauert ausdrücklich, dass es zu Irritationen gekommen ist.
Der Katasterplan ist zur Verdeutlichung der Informationen als Anlage beigefügt.
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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81,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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86,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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202,9 kB
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