Entscheidungsvorlage - FB 61/1173/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Planungsausschuss gemäß § 1 Abs. 8 BauGB den Bebauungsplan Nr. 804 - Elsassstraße / Stolberger Straße - aufzuheben und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB den Bebauungsplan Nr. 804 - Elsassstraße / Stolberger Straße - öffentlich auszulegen.

Außerdem  beschließt sie aus bezirklicher Sicht, auf die Beteiligung der Bürger gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu verzichten.

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt gemäß § 1 Abs. 8 BauGB den Bebauungsplan Nr. 804 - Elsassstraße / Stolberger Straße - aufzuheben und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB den Bebauungsplan Nr. 804

- Elsassstraße / Stolberger Straße - öffentlich auszulegen.

Außerdem beschließt der Planungsausschuss, auf die Beteiligung der Bürger gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu verzichten.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Bebauungsplan Nr. 804 - Elsassstraße / Stolberger Straße -

hier:               Aufhebungs- und Offenlagebeschluss

 

Der Bebauungsplan Nr. 804 - Elsassstraße / Stolberger Straße - ist am 28.05.1998 in Kraft getreten. Er setzt ein “Besonderes Wohngebiet” fest mit einer III - IV-geschossigen Bebauung sowie für die Förderschule am Kennedypark eine “Fläche für den Gemeinbedarf”. Diese Planung ist bisher nicht realisiert worden.

 

Bei der Aufstellung des Rahmenplanes für das Stadterneuerungsgebiet Aachen-Ost 2001 / 2002 wurden Überlegungen zur zukünftigen Entwicklung des Bereiches angestellt. Diese wurden inzwischen weiter ausgearbeitet. Der Planungsausschuss hat deshalb in seiner Sitzung am 12.02.2004 zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Umfeld der Kreuzung Stolberger Straße und Elsassstraße im Stadtbezirk Aachen-Mitte beschlossen, da sich im Laufe der letzten Jahre die Planungsziele gegenüber den bestehenden Bebauungsplänen geändert haben und durch das neue Verfahren die planerischen Rahmenbedingungen zur Beseitigung aller städtebaulichen Defizite im Umfeld geschaffen werden sollen.

 

Die Fraktionen SPD und Grüne im Rat haben mit Antrag vom 28.04.2008 die Verwaltung beauftragt, in Kooperation mit der gewoge für den Bereich Stolberger Straße einen beschränkten Realisierungswettbewerb für Wohnungsbau vorzubereiten.

Daraufhin hat die Verwaltung im Juni 2008 im Rahmen des Gesamtprojektes “Soziale Stadt NRW - Stadtteilerneuerung Aachen-Ost” einen Förderantrag gestellt. Eine Bewilligung liegt bisher noch nicht vor.

 

Die Verwaltung empfiehlt aus den vorgenannten Gründen den Bebauungsplan Nr. 804

- Elsassstraße / Stolberger Straße - aufzuheben und die öffentliche Auslegung des aufzuhebenden Bebauungsplanes zu beschließen.

Da sich durch die Aufhebung des Bebauungsplanes keine Auswirkungen auf den Zulässigkeitsmaßstab und die Eigenart der näheren Umgebung ergeben, kann der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren aufgehoben werden. Auf die Beteiligung der Bürger gemäß § 3 Abs. 1 BauGB kann verzichtet werden.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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Anlagen

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