Entscheidungsvorlage - FB 20/0138/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Entwurf der Eröffnungsbilanz gemäß § 92 GO NRW
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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16.06.2009
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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24.06.2009
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Finanzausschuss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Entwurf der Eröffnungsbilanz zum Stichtag 01.01.2008 gemäß § 92 Abs. 1 GO NRW i.V.m. §§ 95 Abs. 3, 96 GO NRW festzustellen und dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung vorzulegen.
In Vertretung:
Grehling
Rat:
Der Rat der Stadt stellt den Entwurf der Eröffnungsbilanz zum Stichtag 01.01.2008 gemäß § 92 Abs. 1 GO NRW i.V.m. §§ 95 Abs. 3, 96 GO NRW fest und legt diesen dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung vor.
Dr. Linden
Erläuterungen
Erläuterungen:
Im Vergleich zu dem am
10.12.2008 dem Rat der Stadt Aachen vorgelegten Entwurf der Eröffnungsbilanz
hat sich die Bilanzsumme von 2.622.785.787,69 € auf 2.650.439.342,11 € erhöht.
Wesentliche Änderungen haben sich bei nachfolgenden Bilanzpositionen ergeben
und werden in der Dokumentation näher erläutert:
Änderungen der Aktivseite
(A):
1. Anlagevermögen
1.2 Sachanlagevermögen
Bei der Bilanzposition
1.2.2.4 (A) „Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude“ ergibt sich eine
Reduzierung von 1.014.906,13 €.
Bei der Bilanzposition
1.2.3.5 (A) „Straßennetz mit Wege, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen“ lag zum
Zeitpunkt 10.12.2008 die abschließende Bewertung der Verkehrslenkungsanlagen
noch nicht vor. Diese sind mit einem Wert von 4.460.000,00 € zu bilanzieren.
Bei der Bilanzposition
1.2.8 (A) „Anlagen im Bau“ lagen zum Zeitpunkt 10.12.2008 die Werte der sich
zum Stichtag der Eröffnungsbilanz befindlichen Kanäle im Bau noch nicht vor.
Diese belaufen sich auf 1.950.260,11 €.
1.3 Finanzanlagevermögen
Hier resultieren die
Abweichungen durch Wertveränderungen bei den Bilanzpositionen 1.3.1 (A)
„Anteile an verbundenen Unternehmen“ (+ 5.090.000,00 €) sowie 1.3.2 (A)
„Beteiligungen“ (- 1.709.590,44 €).
2. Umlaufvermögen
Im Bereich der
Bilanzposition 2.2 (A) „Forderungen“ ergibt sich eine Erhöhung von
18.877.871,86 €.
Änderungen der Passivseite (P):
2. Sonderposten
Bei den Bilanzpositionen
2.1 (P) „Sonderposten für Zuwendungen“ ergeben sich nach jetzigem
Bearbeitungsstand Reduzierungen in Höhe von 69.531.820,72 € sowie bei 2.2 (P)
„Sonderposten für Beiträge“ in Höhe von 57.963.903,95 €.
3. Rückstellungen
Die Bilanzposition 3.4 (P)
„Sonstige Rückstellungen gemäß § 36 Abs. 4 und 5 GemHVO NRW“ weist eine
Erhöhung von 18.493.038,71 € aus.
Auswirkungen auf das
Eigenkapital (Bilanzposition 1.(P))
Durch die o.g. Änderungen
ergibt sich eine Erhöhung des Eigenkapitals von 122.342.422,69€. Da die Höhe
der „Ausgleichsrücklage“ (Bilanzposition 1.3(P)) unverändert bleibt, wirkt sich
die Erhöhung des Eigenkapitals vollständig auf die „Allgemeine Rücklage“
(Bilanzposition 1.1(P)) aus.
Die Eigenkapitalquote
beträgt 41,08%, dies entspricht einer Erhöhung von 4,24%.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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663 kB
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