Entscheidungsvorlage - FB 01/0217/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Aachen bestätigt den Beschluss des Hauptausschusses vom 25. März 2009 (Tagesordnungspunkt 4: Route Charlemagne – Sachstand und Konzeption des Centre Charlemagne) und beauftragt die Verwaltung mit der Beantragung aller noch nicht genehmigten Maßnahmen der Route Charlemagne im Rahmen des EU-Programms EFRE.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Auf der Grundlage des Beschlusses des Hauptausschusses vom 28. Mai 2008 wurde am 27. Juni 2008 an die Bezirksregierung Köln ein Grundantrag zur Städtebauföderung über alle Maßnahmen der Route Charlemagne gestellt. Der Grundantrag bildete die Basis für die Einzelanträge, die für die Stationen Rathaus, Internationales Zeitungsmuseum und Haus Löwenstein im gleichen Antragsjahr ebenfalls eingereicht wurden. Bisher genehmigt wurde die Maßnahme Rathaus und die Anfinanzierung der Maßnahme Internationales Zeitungsmuseum.

Auf Landesebene wurde zwischenzeitlich festgelegt, dass Projekte der EuRegionale statt aus dem Städtebauförderprogramm aus der Säule 2 (Innovation und Tourismus) des EU-Programms EFRE gefördert werden sollen. Aus diesem Grund ist die Einreichung eines neuen Mantelantrags für alle Maßnahmen der Route Charlemagne einschließlich übergreifender Kosten für Planung und Öffentlichkeitsarbeit erforderlich. Davon ausgenommen sind die Maßnahme Rathaus und die Anfinanzierung der Maßnahme Internationales Zeitungsmuseum. Der Mantelantrag muss im Juli 2009 eingereicht werden.

In seiner Sitzung am 25. März 2009 hat der Hauptausschuss den Sachstand zur Route Charlemagne zustimmend zur Kenntnis genommen und der veränderten Konzeption der Station „Geschichte“ (Verwaltungsgebäude Katschhof) als „Centre Charlemagne“ im Grundsatz zugestimmt. Außerdem hat der Hauptausschuss die Verwaltung mit der Planung der Stationen Grashaus, St. Paul, Haus Löwenstein, Euregiopark und Achse der Wissenschaft beauftragt.

Für den einzureichenden Mantelantrag ist es aus formalen Gründen erforderlich, dass der Rat den Beschluss des Hauptausschusses vom 25. März 2009 bestätigt.

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Anlagen

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