Kenntnisnahme - E 18/0154/WP15
Grunddaten
- Betreff:
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Entwurf des Abfallwirtschaftsplanes Nordrhein-Westfalen, Teilplan SiedlungsabfälleAntrag der Fraktionen CDU, SPD und Grünen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Kenntnisnahme
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24.06.2009
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und fasst im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zum Abfallwirtschaftsplan Nordrhein Westfalen folgenden Beschluss:
Die Stadt Aachen fordert die Landesregierung auf, den von ihr vorgelegten Entwurf des Abfallwirtschaftsplans Nordrhein-Westfalen, Teilplan Siedlungsabfälle (Landtag NRW, Vorlage 14/2068) aufzugeben und zu der bisherigen Praxis, wie sie durch den Abfallwirtschaftsplan im Regierungsbezirk Köln festgelegt war, zurückzukehren und eine verbindliche Zuweisung der entsorgungspflichtigen Kreise bzw. kreisfreien Städte zu einzelnen Hausmüllverbrennungsanlagen oder mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlagen in Nordrhein-Westfalen vorzusehen.
Der Oberbürgermeister sowie die Landtagsabgeordneten der Stadt Aachen werden aufgefordert, bei der Landesregierung entsprechend zu intervenieren.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Veranlassung
Für Nordrhein Westfalen wurde erstmalig ein landesweiter Abfallwirtschaftsplan (LAP)für Siedlungsabfälle vom Landesministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV) erarbeitet. Dieser hat das Ziel, auch zukünftig die Entsorgung der in Nordrhein-Westfalen anfallenden behandlungsbedürftigen Siedlungsabfälle in Hausmüllverbrennungsanlagen und mechanisch biologischen Abfallbehandlungsanlagen im Land selbst zu erreichen. Derzeit stehen für behandlungsbedürftige Siedlungsabfällen in einer Größenordnung von ca. 5 Mio to/a in den 16 nordrhein-westfälischen Müllverbrennungsanlagen Kapazitäten in einer Größenordnung von rund 6,3 Mio to/a. sowie weitere knapp 0,5 Mio to/a in 4 mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlagen zur Verfügung.
Durch Minimierung und Optimierung von Transporten und einer möglichst effizienten Nutzung von Abfällen als Rohstoff- und Energiequelle soll nach Auffassung des Ministeriums die Siedlungsabfallwirtschaft auch in Zukunft ihren Beitrag zum Ressourcen- und Klimaschutz leisten. Eine Zuweisung zu einzelnen Beseitigungsanlagen in Nordrhein Westfalen ist jedoch nicht mehr vorgesehen. Dadurch sollen die Gestaltungsspielräume der öffentlich rechtlichen Entsorgungsträger erweitert und die Marktmechanismen gestärkt werden.
Die Preise für die thermische Behandlung von Abfällen sind in Bewegung geraten. Zwischen den Anlagen findet Wettbewerb statt. Vor diesem Hintergrund ist nach Meinung des Ministeriums davon auszugehen, dass Kreise und kreisfreie Städte, deren Entsorgungsverträge demnächst auslaufen, bei Ausschreibungen mit für sie günstigen Konditionen rechnen können. Soweit diese Entwicklung zu Lasten jener Anlagenbetreiber gehe, die über überdimensionierte Anlagenkapazitäten verfügen, sei zu berücksichtigen, dass dies auf Grundlage der Abfallwirtschaftskonzepte in eigener Verantwortung geschehen ist. Ein Ausgleich zu Lasten von Gebührenzahlern anderer öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger etwa durch verbindliche Zuweisung begegne daher deutlichen Bedenken.
Als Instrument zur Umsetzung der Ziele des Abfallwirtschaftsplanes wird auf die kommunalen Abfallwirtschaftskonzepte gesetzt. Diese sollen sich an den Vorgaben des Landesabfallplanes (Grundsätze der Nähe und Autarkie, Ressourcen- und Klimaschutz) orientieren. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, die als öffentliche Auftraggeber Entsorgungsdienstleistungen nachfragen, seien gehalten, diese abfallwirtschaftlichen Ziele als Kriterien sowohl bei der Bestimmung des Auftragsgegenstandes als auch bei der Zuschlagsentscheidung zu berücksichtigen.
Soweit die wesentlichen Inhalte des Abfallwirtschaftsplanes, der den Beteiligten im Verfahren (Anlagenbetreiber, Entsorgungspflichtige Gebietskörperschaften, Städte und Gemeinden, etc) und somit u.a. auch der Stadt Aachen am 11.05.2009 im Entwurf zugegangen ist. (Der Entwurf ist als PDF-Datei beigefügt)
Bis zum 30.06.2009 kann zum Landesabfallplan Stellung genommen werden.
Stellungnahme
Im Gebietsentwicklungsplan der Bezirkregierung Köln von 1989 war ursprünglich sowohl in Weisweiler als auch in Aldenhoven-Siersdorf eine Müllverbrennungsanlage für Haus- und Gewerbemüll ausgewiesen. Angesichts der hohen Vorbelastung am Standort Weisweiler sollte damit eine Mammutanlage für die vier entsorgungspflichtigen Körperschaften Stadt Aachen und die Kreise Aachen, Düren und Heinsberg vermieden werden. Stadt und Kreis Aachen haben dies mit Nachdruck unterstützt. Damit hätte eine auf den Bedarf von Stadt und Kreis Aachen ausgerichtete Müllverbrennungsanlage mit geringerer Kapazität gebaut werden können.
Diese Überlegungen hat die Bezirksregierung Köln dann aber aufgegeben und entschieden, dass nur eine Müllverbrennungsanlage am Standort Weisweiler ausgewiesen wurde, die die Verbrennung der Abfälle auch aus den Kreisen Düren und Heinsberg übernehmen sollte. Gezwungenermaßen mussten daher Stadt und Kreis Aachen nach Weisung der Bezirksregierung Köln eine über ihren Bedarf hinaus gehende Müllverbrennungsanlage errichten und damit nicht nur eine hohe umweltpolitische sondern auch eine erhebliche finanzielle Verantwortung für die Entsorgungsinfrastruktur in der Region Aachen-Düren-Heinsberg übernehmen.
Dies geschah im Vertrauen auf die Zusage der Bezirksregierung, dass die Auslastung dieser größeren Anlage dauerhaft durch verbindliche Zuweisung der Abfälle aus den Kreisen Düren und Heinsberg garantiert wird und damit ein wirtschaftlicher Betrieb der Anlage unter vertretbarer Gebührenbelastung für die betroffenen Bürger möglich wird.
Nach dem Willen des Landesumweltministeriums soll nun diese verbindliche Zuweisung im neuen Abfallwirtschaftsplan aufgehoben werden und die Abfallbeseitigung dem freien Wirtschaftsmarkt zur Verfügung gestellt werden.
Der Kreis Heinsberg wird dann ab dem 01.01.2011 als erste Gebietskörperschaft in NRW die Chance haben seine rd. 44.000 Jahrestonnen an Hausmüll durch Ausschreibung einer anderen Müllverbrennungsanlage zuzuführen. Da durch Akquisition von Gewerbeabfallmengen auf dem freien Markt eine vollständige finanzielle Kompensation nicht möglich sein wird, rechnet die MVA Weisweiler mit Einnahmeverlusten von mehr als 5 Mio Euro pro Jahr.
Diese Einnahmeverluste müssten durch entsprechende Gebührenerhöhungen des ZEW für Stadt und Kreis Aachen und für den Kreis Düren aufgefangen werden. Nach überschlägiger Berechnung würde dies bei der Stadt Aachen eine Gebührenersteigerung von ca. 15% für den Abfallbereich bedeuten.
Nur die Beibehaltung der Zuweisung von Abfällen zur MVA Weisweiler würde die Forderungen des Landesabfallplanes sichern, nämlich anfallende Abfälle ortsnah unter weitestgehender Schonung aller Umweltressourcen zu beseitigen. Die Abkehr von diesem Regulativ kann nur dann in Erwägung gezogen werden, wenn die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen es zulassen und nicht zu befürchten ist, dass ökologische Betrachtungen nachrangig befolgt werden. Die bisherige Zuweisung muss daher zumindest solange beibehalten werden, bis nach Abschreibung der MVA Weisweiler - Ende 2017 - diese mit den Preisen anderer Müllverbrennungsanlagen, die bereits vorher abgeschrieben sind und daher zum Teil deutlich niedrigere Kosten verursachen, auf dem Markt konkurrieren kann.
In einer am 05.06.2009 beschlossenen Resolution wenden sich auch Gesellschafter und Aufsichtsrat der MVA vehement gegen die Pläne der Landesregierung und bitten die Landesregierung eindringlich, die stabilen Randbedingungen für die Auslastung aller Müllverbrennungsanlagen in Nordrhein –Westfalen bis auf weiteres beizubehalten.
Die Ratsanträge der Fraktionen CDU, SPD und Grünen im Rat der Stadt richten sich ebenfalls gegen diese Pläne der Landesregierung.
Es wird dem Rat der Stadt Aachen empfohlen den Ratsanträgen zu folgen und die Landesregierung aufzufordern, den vorliegenden Entwurf zum Abfallwirtschaftsplan aufzugeben und zu der bisherigen Praxis einer verbindlichen Zuweisung zu einzelnen Müllverbrennungsanlagen zurückzukehren.
Auch auf politischer Ebene sollte alles versucht werden in dieser Frage eine Meinungsänderung bei der Landesregierung herbei zu führen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen: |
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Es drohen ca. 5 Mio Euro jährliche Einnahmeverluste der MVA ab 2011; aufzufangen durch Gebührenerhöhung bei den dem ZEW angeschlossenen Gebietskörperschaften Stadt und Kreis Aachen, Kreis Düren.
Für die Stadt Aachen wird mit einer Gebührensteigerung bis ca. 15 % für den Abfallbereich gerechnet.