Mitteilungen (inaktiv) - BA 6/0300/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Mitteilungen der Verwaltung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungen (inaktiv)
- Federführend:
- B 6 - Bezirksamt Aachen-Richterich
- Beteiligt:
- B 6 - Bezirksamt Aachen-Richterich
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Aachen-Richterich
|
Kenntnisnahme
|
|
|
17.06.2009
|
Erläuterungen
Erläuterungen:
16.1
Bauanträge bzw. –voranfragen für den Monat April 2009
im Stadtbezirk Richterich
Die Eingangsliste für den Monat April 2009 ist als Anlage beigefügt.
16.2
Verkehrsberuhigung Oberdorfstraße
Der entsprechende Fachbereich hat zum Sachverhalt, der im letzten interfraktionellen Gespräch thematisiert wurde Folgendes mitgeteilt:
„Nach Prüfung und Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde stellen punktuelle Fahrbahneinengungen auf 3,5 m keine unzumutbaren Beeinträchtigungen – auch für landwirtschaftliche Betriebe - dar.
Die zulässigen Abmessungen von Landwirtschaftlichen Fahrzeugen und deren Anhänger weichen zwar von den sonst festgelegten maximalen Fahrzeugabmessungen ab. Nach § 32 der StVZO dürfen land- und forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte, etc. max. 3 m breit sein. Öffentliche Verkehrswege, über die landwirtschaftlich genutzte Flächen oder lw. Betriebe erschlossen werden, müssen so bemessen sein, dass Fahrzeuge dieser Größenordnung dort verkehren können. Dies ist auch bei einer punktuellen Fahrbahneinengung auf 3,50 m der Fall, die auch nicht verhindert, dass Aufbauten der Fahrzeuge (unter Zugrundelegung des Lichtraumprofils) in der Praxis sogar breiter als 3,00 m sein können.
Die Erhöhung der Verkehrssicherheit und Erhalt der Befahrbarkeit durch landwirtschaftliche Fahrzeuge schließen sich damit nicht aus.“
Ich bitte darum, diesen Standpunkt in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung vorzutragen. Ich werde anschließend der Kreisbauernschaft antworten.
16.3
Jugendeinrichtung im Stadtbezirk Richterich
hier: Finanzierung und
Protokolle des KJA
Die Finanzierung des Aufzugs in der Jugendeinrichtung mit einem Kostenvolumen von ca. 65.000,00 Euro ist inzwischen gesichert. Der KJA wird am 25.08.2009 über die Finanzierungsmaßnahme beraten und abstimmen.
Nach Mitteilung des FB 26 entsteht durch diese Beratungsfolge keine zeitliche Verzögerung in der Bauplanung und Bauausführung.
Beigefügt sind wunschgemäß die Protokolle des KJA aus den Sitzungen vom 27.01.2009, 28.04.2009 und 10.03.2009.
16.4
Beleuchtung Schönauer Friede:
Antrag der SPD-BF vom
10.11.2008, lfd. Nr. 221
In der letzten Sitzung der Bezirksvertretung Richterich am 22.04.2009 hatte sich die Bezirksvertretung dafür ausgesprochen zu prüfen, ob Mittel für die in Rede stehende Beleuchtung im Bereich des Schönauer Friedens aus der Schulwegsicherung zur Verfügung gestellt werden können.
Dazu hat der entsprechende Fachbereich mitgeteilt, dass die Mittel für die Schulwegsicherung nur dazu ausreichen um die Verkehrshelfer zu bezahlen und die persönliche Ausrüstung zu finanzieren und zu unterhalten (Leuchtkellen, Sicherheitskleidung). Dazu sind diese Mittel im konsumtiven Bereich veranschlagt, für Maßnahmen im investiven Bereich steht kein zusätzliches Geld zur Verfügung.
16.5
Umbau der Mehrzweckhalle
hier: Sachstand
Als Anlage ist ein kurzer Sachstandsbericht beigefügt.
16.6
Instandsetzung des Sportplatzes Kaletzbenden
Nach Mitteilung des entsprechenden Fachbereiches wird die Sanierung des Rasenplatzes auf dem Sportplatz Kaletzbenden voraussichtlich in der 31. Kalenderwoche beginnen. Der zeitliche Ablauf der Arbeiten wird durch die Witterungen bestimmt. Zurzeit kann bezüglich der Fertigstellung keine verbindliche Angabe gemacht werden. Der entsprechende Fachbereich wird sich bemühen, den Rasenplatz Ende der 46. Kalenderwoche wieder für den Verein freizugeben.
16.7
Straßenbeleuchtungsanlagen
In der letzten Sitzung der Bezirksvertretung Richterich wurde hinsichtlich der Beleuchtung im Bereich der Roermonder Straße die Frage gestellt, ob bei der Ermittlung der Kosten für die Beleuchtung der korrekte Straßenabschnitt zugrunde gelegt wurde.
Als Anlage ist deshalb ein Planausschnitt für den betroffenen Bereich beigefügt, auf dem der entsprechende Abschnitt gekennzeichnet ist, auf dem die Kostenermittlung basiert.
Der entsprechende Fachbereich bittet darum, die Abstimmung mit der Bezirksvertretung vorzunehmen.
16.8
Offenlegung des Amstelbaches im Bereich Kaletzbenden
Die Bauarbeiten für die Offenlegung des Amstelbaches im Bereich Kaletzbenden beginnen am 15.06.2009.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
583,8 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
445,8 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
466,2 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
703,8 kB
|
|||
5
|
(wie Dokument)
|
529 kB
|
|||
6
|
(wie Dokument)
|
415 kB
|