Entscheidungsvorlage - FB 40/0232/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

I. Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und   empfiehlt dem Rat der Stadt, gemäß § 81 SchulG NRW zu beschließen,

 

1.  zum Schuljahr 2010/2011 eine neue Gesamtschule (S I und S II) im Aachener Osten zu er­richten, die

in der S I höchstens sechszügig

geführt wird,

 

2.  diese neue Gesamtschule in Ganztagsform zu errichten,

 

3.  den Unterrichtsbetrieb zum Schuljahr 2010/2011 am Standort Stolberger Str. 200 (Geschwister-Scholl-Gymnasium) aufzunehmen,

 

4.  die zum Schulbetrieb notwendigen Haushaltsmittel sukzessive in den kommenden Haushaltsjahren bereitzustellen,

 

5.  die GHS Aretzstraße, die Hugo-Junkers-Realschule und das Geschwister-Scholl-Gymnasium - vor­be­haltlich der Genehmigung zur Errichtung der Gesamtschule als Ganztagsschule der Sekundarstufen I und II - ab dem Schuljahr 2010/2011 auslaufend zu schließen,

 

6.  die Verwaltung zu beauftragen, die notwendigen Unterlagen zu erstellen und bei der Bezirksregierung Köln die Genehmigung 

  für die Errichtung der neuen Gesamtschule gemäß den unter Ziffer 1 und 2 genannten Vorgaben

  die Durchführung eines förmlichen und verbindlichen Anmeldeverfahrens für die neue Gesamt­schule zum Schuljahr 2010/2011

 

zu beantragen.

 

 

II. Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und   beschliesst gemäß § 81 SchulG NRW,

 

1.  zum Schuljahr 2010/2011 eine neue Gesamtschule (S I und S II) im Aachener Osten zu er­richten, die

in der S I höchstens sechszügig

geführt wird,

 

2.  diese neue Gesamtschule in Ganztagsform zu errichten,

 

3.  den Unterrichtsbetrieb zum Schuljahr 2010/2011 am Standort Stolberger Str. 200 (Geschwister-Scholl-Gymnasium) aufzunehmen,

 

4.  die zum Schulbetrieb notwendigen Haushaltsmittel sukzessive in den kommenden Haushaltsjahren bereitzustellen,

 

5.  die GHS Aretzstraße, die Hugo-Junkers-Realschule und das Geschwister-Scholl-Gymnasium - vor­be­haltlich der Genehmigung zur Errichtung der Gesamtschule als Ganztagsschule der Sekundarstufen I un II - ab dem Schuljahr 2010/2011 auslaufend zu schließen,

 

6.  die Verwaltung zu beauftragen, die notwendigen Unterlagen zu erstellen und bei der Bezirksregierung Köln die Genehmigung 

  für die Errichtung der neuen Gesamtschule gemäß den unter Ziffer 1 und 2 genannten Vorgaben

  die Durchführung eines förmlichen und verbindlichen Anmeldeverfahrens für die neue Gesamt­schule zum Schuljahr 2010/2011

 

zu beantragen.

 

III. Schulausschuss und Rat erwarten, dass die Schulaufsicht die neue Schulleitung und das Gründungskollegium bei der Entwicklung des pädagogischen Konzeptes der Schule die besondere soziologische Situation des Ostviertels und die erprobten und bewährten pädagogischen Ansätze der aufzulösenden Schulen berücksichtigen.

 

Insbesondere soll die neue Gesamtschule

-          sich zu einer Schule für alle Kinder im Ostviertel entwickeln,

-          besondere Maßnahmen zur Integration von Migrantenkindern vorsehen, z. B. Bildung von internationalen Förderklassen,

-          bei der Berufsorientierung, bei Berufspraktika und der Zusammenarbeit mit Berufskollegs in diesem Themenfeld Schwerpunkte setzen

-          und Muttersprache der Schülerinnen und Schüler als zweite Fremdsprache anbieten,

usw.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der gemeinsame Ratsantrag der Ratsfraktionen von  CDU, SPD und GRÜNE auf Errichtung einer integrierten Gesamtschule wurde in der Schulausschusssitzung am 05.05.2009 eingebracht und diskutiert. Die Verwaltung wurde beauftragt, bei der Be­zirksregierung die Errichtung einer integrierten Gesamtschule (Ganztagsschule mit Sekundarstufe I und II) als Stadtteilschule im Aachener Osten zu beantragen. Der Antrag ist den Erläuterungen bei­ge­fügt (Anlage 1).

 

Gemäß § 78 Abs. 4 SchulG NW sind Gemeinden verpflichtet, Schulen zu errichten, wenn in ihrem Gebiet ein Bedürfnis dafür besteht und die Mindestgröße gewährleistet ist (§ 82 SchulG NW).

 

Darüber hinaus regelt der Runderlass „Errichtung, Änderung und Auflösung von weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und Berufskollegs“ vom 06.05.1997 welche Genehmigungsvoraussetzungen vorliegen müssen.

Zwingende Voraussetzungen sind demnach:

-          Das Bedürfnis für die Errichtung,

-          die Gewährleistung der Mindestzügigkeit,

-          die Voraussetzungen für einen geordneten Schulbetrieb,

-          ausreichender und geeigneter Schulraum,

-          die erforderliche Verwaltungs- und Finanzkraft des Schulträgers.

 

Ein Bedürfnis besteht, wenn die Schule im Rahmen der Schulentwicklungsplanung erforderlich ist, damit das Bildungsangebot der Schulform in zumutbarer Entfernung wahrgenommen werden kann. Die Entwicklung des Schüleraufkommens und der Wille der Eltern sind bei der Feststellung des Be­dürf­nisses zu berücksichtigen.

 

Aus der Sicht der Verwaltung können zur Bedürfnisprüfung die Anmelde- und Aufnahmezahlen der letzten fünf Jahre herangezogen werden, da hieraus eindeutig der Elternwille erkennbar ist, da im Durchschnitt jährlich rund 250 Schüler und Schülerinnen abgewiesen werden mussten. Alle drei städtischen Gesamtschulen sind in der S I sechszügig (s. Übersicht, Anlage 2).

 

Aus dem Gutachten zur Schulentwicklung in der Stadt Aachen - Sekundarstufen I und II - ist er­sicht­lich, dass alle drei Gesamtschulen trotz der demografischen Entwicklung bis zum Schuljahr 2018/2019 ihre Zügigkeit in der S I halten werden. Die Verwaltung geht davon aus, dass die erhöhte Nachfrage nach Gesamtschulplätzen weiterhin gegeben und von daher unabhängig von der allgemeinen de­mo­grafischen Entwicklung der Bestand von vier Gesamtschulen in der Stadt gesichert sein wird.

 

Da der o. g. Erlass vorsieht, dass „für eine rechtserhebliche Feststellung des Bedürfnisses…der Wille der Erziehungsberechtigten zur schulformbezogenen Nachfrage in einem förmlichen Verfahren zu ermitteln….“ ist, wird die Verwaltung im Benehmen mit dem Büro Bildung & Region, Bonn prüfen, inwieweit die durch das Büro bereits durchgeführte Elternbefragung diesem Anspruch gerecht werden kann.

Allerdings regelt der Erlass auch, dass von einer förmlichen Elternbefragung im Einzelfall abgesehen werden kann, „wenn eine für die Mindestzügigkeit hinreichende Nachfrage nach Schulplätzen für eine bestimmte Wahlschule durch Anmeldeüberhänge an bereits bestehenden Schulen über mindestens 3 Jahre nachgewiesen ist….“.

 

Vor diesem Hintergrund geht die Verwaltung davon aus, dass sowohl das Bedürfnis für die Errichtung einer vierten Gesamtschule in Aachen als auch die Gewährleistung der Mindestzügigkeit (4 Züge) nachgewiesen werden können.

 

Hinsichtlich der ebenfalls im angesprochenen Erlass genannten Genehmigungsvoraussetzungen:

-          ausreichender und geeigneter Schulraum,

-          erforderliche Verwaltungs- und Finanzkraft des Schulträgers,

sieht die Verwaltung ebenfalls derzeit keine Probleme, die erforderlichen Nachweise zu erbringen.

 Z. B. würde nach ersten Berechnungen das Gebäude des Geschwister-Scholl-Gymnasiums ausreichen, um eine vierzügige Gesamtschule mit zweizügiger Oberstufe unterzubringen. Gegebenenfalls ist eine Dependance-Lösung in Betracht zu ziehen.

 

Im Bezug auf das Kriterium „Voraussetzungen für einen geordneten Schulbetrieb“ wird allerdings bis zur Antragstellung noch zu prüfen sein, inwieweit die vorgesehene Verortung der vierten Gesamtschule an den drei Standorten Stolberger Straße, Aretzstraße und Bischofstraße mit den Vorgaben des Erlasses in Einklang zu bringen ist.

Hierzu heisst es im Erlass wörtlich:

„Die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen und Gebäude sind deshalb in der Regel an einem Standort bereit zu stellen. In begründeten Ausnahmefällen kann die Schulaufsichtsbehörde zulassen, dass eine Schule auch an Teilstandorten in zumutbarer Entfernung geführt wird, wenn dadurch kein zusätzlicher Lehrerstellenbedarf entsteht. Der Schulträger ist in diesem Fall verpflichtet, die sächlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass der ordnungsgemäße Unterricht nicht unvertretbar beeinträchtigt wird. „

 

Die Bezirksregierung Köln als obere Schulaufsichtsbehörde hat zum einen im Rahmen eines Beratungsgespräches am 11.05.2009 signalisiert, die Stadt Aachen in Bezug auf die angestrebte Genehmigung einer Ganztagsgesamtschule zu unterstützen, da sich bereits das GSG und die Hauptschule Aretzstraße im gebundenen Ganztag befinden und insofern der Ganztagszuschlag für die Gesamtschule in etwa kostenneutral realisiert werden könne. Zum anderen hat die Bezirksregierung empfohlen, den entsprechenden Antrag möglichst noch vor der Sommerpause in Köln vorzulegen, die Verwaltung wird sich bemühen, bis dahin alle erforderlichen Voraussetzungen für eine Genehmigung zu schaffen bzw. deren Vorliegen nachzuweisen.

Über den aktuellen Sachstand hierzu wird in der Sitzung des Schulausschusses mündlich berichtet werden.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Maßnahme: Errichtung einer vierten Gesamtschule in der Stadt Aachen

Die finanziellen Auswirkungen können derzeit nicht beziffert werden.

 

 

___________________________________________________________

Investitionskosten

 

__________€

a.

Im Haushalt?

ja/nein

__________€

b.

Maßnahme über 150 T€: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor?

ja/nein

 

c.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

__________€

 

 

 

 

 

d.

Zuschüsse

 

 

__________€

 

 

 

 

 

Folgekosten

 

 

 

Aufwand

 

 

 

 

Personalkosten

 

__________€

 

Sachkosten

 

 

__________€

 

Abschreibung

 

__________€

a.

Im Haushalt?

ja/nein

__________€

b.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

_________€

 

 

 

 

 

c.

Zuschüsse

 

 

________€

 

 

 

 

 

Konsumtiv

 

 

 

a.

Im Haushalt?

ja/nein

________€

b.

Konsolidierung?

ja/nein

________€

c.

Personalkosten

 

__________€

d.

Sachkosten

 

 

_________€

e.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme

 

 

_________€

 

 

 

 

 

f.

Dauer

 

Jahre

 

g.

Zuschüsse

 

 

__________€

 

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Anlagen

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