Entscheidungsvorlage - 0011/ FB 02/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

a) Die Mitglieder des Rates schlagen der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes folgende 9 Mitglieder des Beirates vor:

 

Herrn/Frau _____________________________________________ 

 

Herrn/Frau _____________________________________________

 

Herrn/Frau _____________________________________________ 

 

Herrn/Frau _____________________________________________ 

 

Herrn/Frau _____________________________________________ 

 

Herrn/Frau _____________________________________________ 

 

Herrn/Frau _____________________________________________ 

 

Herrn/Frau _____________________________________________ 

 

Herrn/Frau _____________________________________________ 

 

b) Der Stadtrat empfiehlt den Vertreterinnen/Vertretern der Stadt Aachen in der Verbandsversammlung, aufgrund des Wahlergebnisses im Vorschlagsverfahren für die Wahl der Dienstkräfte der Sparkasse Aachen im Verwaltungsrat

 

            1.            Frau/Herrn ____________________ (Stellvertreter/in: ____________________)

 

2.            Frau/Herrn ____________________ (Stellvertreter/in: ____________________)

 

3.            Frau/Herrn ____________________ (Stellvertreter/in: ____________________)

 

            4.            Frau/Herrn ____________________ (Stellvertreter/in: ____________________)

 

            5.            Frau/Herrn ____________________ (Stellvertreter/in: ____________________)

 

 

vorzuschlagen und zu wählen.

 

c) Der Stadtrat entsendet als Vertreter der Verwaltung in die Verbandsversammlung Herrn Stadtdirektor Joachim H. Witt und als seinen Stellvertreter Herrn Dr. Friedel Erlenkämper.

 

 

 

Dr. Linden

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

a) Besetzung des Beirates:

 

In § 8 der Vereinbarung zwischen Stadt Aachen und Kreis Aachen vom 12.11.1992 ist festgelegt, dass als beratendes Gremium ein Beirat gegründet wird, der die Sparkasse Aachen vor dem Hintergrund der Umstrukturierung der Region, insbesondere im Bereich der Wirtschaftsförderung, beraten und unterstützen soll. Der Beirat besteht aus 27 Mitgliedern, die von der Verbandsversammlung unter Beachtung der Ausschließungsgründe nach § 12 Abs. 1 und 2 SpkG berufen werden. Danach dürfen dem Beirat nicht angehören:

 

1.         a)            Dienstkräfte des Gewährträgers oder der Sparkassen; diese Beschränkung gilt nicht                                    für Dienstkräfte nach § 9 Abs. 1 Buchstabe c) und Abs. 2 Buchstabe c); § 10 bleibt                                   unberührt.

            b) Personen, die Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Kommanditisten, Mitglieder des Vorstandes, Aufsichtsrats, Verwaltungsrates, Beirates oder der Vertretungsversammlung, Treuhänder, Leiter, Beamte, Angestellte oder Arbeiter oder Repräsentanten von Unternehmen sind, die gewerbsmäßig Bankgeschäfte betreiben oder vermitteln oder andere Finanzdienstleistungen erbringen oder die für Verbände dieser Unternehmen tätig sind. Dies gilt nicht für die Mitgliedschaft in Verwaltungs- oder Aufsichtsräten der öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute, bei denen das Land, ein Landschaftsverband oder ein Sparkassen- und Giroverband an der Gewährträgerschaft beteiligt ist, sowie deren Tochterunternehmen und der mit den öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten im Verbund stehenden Unternehmen;

            c) Beschäftigte der Steuerbehörden und der Deutschen POSTBANK AG und der Deutschen Post AG.

            d) Inhaber und Dienstkräfte von Auskunfteien.

 

2.         Dem Verwaltungsrat dürfen ferner solche Personen nicht angehören, gegen die wegen eines Verbrechens oder eines Vermögensvergehens ein Strafverfahren gerichtlich anhängig oder eine Strafe verhängt worden ist, soweit und solange nach dem Gesetz über das Bundeszentralregister einer Behörde Auskunft erteilt werden darf, oder die als Schuldner in den letzten zehn Jahren in ein Insolvenzverfahren oder ein Verfahren zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung verwickelt waren oder noch sind.

 

Jeweils ein Drittel soll auf Vorschlag der Stadt Aachen, des Kreises Aachen und des Verwaltungsrates berufen werden. Vertreter werden nicht berufen. Die auf Vorschlag des Verwaltungsrates zu berufenden Mitglieder sollen aus der Wirtschaft kommen. Dazu gehören auch Vertreter von Selbstverwaltungseinrichtungen der Wirtschaft, von Wirtschaftsverbänden und des DGB.

 

Die Konstituierung des Verwaltungsrates, der ein Drittel der Beiratsmitglieder vorschlagen wird, findet am 10.12.2004 statt.

 

Die Stadt Aachen hat der Verbandsversammlung zur Berufung in den Beirat zur Zeit folgende Beiratsmitglieder vorgeschlagen:

 

Herr Dr. Ing. Baier Stadt- und Verkehrsplanung

Herr Prof. Dr. Herrman-Josef Buchkremer Fachhochschule

Herr Drucks       Handel

Herr Dr. Herbert Falter Unternehmer

Herr Friedhoff     Rechtsanwalt

Herr Ludwig       Handwerk

Frau Mohnè       Handel

Herr Prof. Steffenhagen RWTH Aachen

Herr Winnen      Kreishandwerkerschaft

 

Das Vorschlagsrecht der Stadt wird vom Rat im Wege der Verhältniswahl analog zu § 113 GO ausgeübt. Da die Verwaltung in den gesetzlichen Organen des Sparkassenzweckverbandes bereits vertreten ist, ist den Vorschriften der Gemeindeordnung Rechnung getragen. Beim Beirat handelt es sich um ein lediglich beratendes und nicht im Gesetz vorgeschriebenes Gremium. § 8 II der Vereinbarung ist mit dem Vorschlag eines anderen Verwaltungsvertreters als des Oberbürgermeisters nicht zu vereinbaren. Aus diesen Gründen ist für den Beirat kein Verwaltungsvertreter vorzuschlagen.

 

b) Wahl der Dienstkräfte der Sparkasse Aachen im Verwaltungsrat:

 

Die fünf Mitarbeitervertreter im Verwaltungsrat werden gem. § 9 Abs. 2 Buchstabe c) aus einem Vorschlag der Personalversammlung der Sparkasse gewählt.

                       

Das Wahlergebnis der Personalversammlung der Sparkasse:

 

Name                                                                erhaltene Stimmen

 

1.         Herr Hans-Dieter Jörissen                                    817

2.         Herr Dieter Hering                                         814

3.         Herr Manfred Lausberg                                               660

4.         Herr Dirk Cornetz                                          527

5.         Herr Bruno Esser                                          440

 

6.         Herr Rolf Nordt                                                          437

7.         Herr Hans Pluymackers                                         363

8.         Herr Markus Wolff                                         353

9.         Herr Hans-Peter Quadflieg                                   340

10.        Herr Jürgen Lausberg                                                333

 

11.        Frau Ingrid Hündgen                                       318

12.        Frau Britta Wassink                                       309

13.        Herr Georg Schmidt                                      278

14.        Herr Rainer Plum                                          263

15.        Herr Gerd Roder                                            261

16.        Herr Jörg Uwe Bäumler                                                246

17.        Herr Herbert Habets                                      197

18.        Herr Karl Schaffrath                                       119

19.        Herr Jochen Schumacher                              114

20.        Herr Oliver Stadler                                         92

 

Es wird empfohlen, entsprechend dem Votum der Bediensteten der Sparkasse Aachen zu wählen und die Wahlvorschläge in der Reihenfolge der höchsten Stimmenzahlen zu berücksichtigen. Gleiches gilt für die Stellvertreterinnen/Stellvertreter, so dass z.B. Herr Rolf Nordt (Nr. 6) Vertreter von Herrn Hans-Dieter Jörissen (Nr. 1) würde usw.    

 

Das Wahlergebnis der Personalversammlung der Sparkasse wurde am  15.10.2004 festgestellt. Der Rat kann daher erst am 3.11.2004 der Verbandsversammlung, die sich am 17.11.2004 konstituieren wird, einen entsprechenden Vorschlag für die Wahl der Dienstkräfte in den Verwaltungsrat unterbreiten.

 

c) Entsendung von Verwaltungsvertretern in die Verbandsversammlung

 

Nach § 113 II GO NW ist die Verwaltung in Gremien, in die die Stadt mehr als einen Vertreter entsenden kann, durch den OBM oder einen Vertreter zu vertreten. Dies ist bisher noch nicht für die Verbandsversammlung geschehen. Die Verwaltung schlägt als Verbandsversammlungsmitglied Herrn StD. Witt und als seinen Vertreter Herrn Dr. Erlenkämper vor.

 

 

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