Entscheidungsvorlage - 0011/ FB 02/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Sparkasse Aachen:a) Benennung von Mitgliedern des Sparkassen-Beirates und b) Wahl der Dienstkräfte der Sparkasse in den Verwaltungsratc) Benennung von Vertretern der Verwaltung in der Verbandsversammlung nach § 113 II GO NW
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 02 - Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalstadt und Europa
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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03.11.2004
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
a) Die Mitglieder des Rates schlagen
der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes folgende 9 Mitglieder
des Beirates vor:
Herrn/Frau
_____________________________________________
Herrn/Frau _____________________________________________
Herrn/Frau
_____________________________________________
Herrn/Frau
_____________________________________________
Herrn/Frau
_____________________________________________
Herrn/Frau
_____________________________________________
Herrn/Frau
_____________________________________________
Herrn/Frau
_____________________________________________
Herrn/Frau
_____________________________________________
b)
Der Stadtrat empfiehlt den Vertreterinnen/Vertretern der Stadt Aachen in der
Verbandsversammlung, aufgrund des Wahlergebnisses im Vorschlagsverfahren für
die Wahl der Dienstkräfte der Sparkasse Aachen im Verwaltungsrat
1. Frau/Herrn
____________________ (Stellvertreter/in: ____________________)
2. Frau/Herrn
____________________ (Stellvertreter/in: ____________________)
3. Frau/Herrn
____________________ (Stellvertreter/in: ____________________)
4. Frau/Herrn
____________________ (Stellvertreter/in: ____________________)
5. Frau/Herrn
____________________ (Stellvertreter/in: ____________________)
vorzuschlagen und zu
wählen.
c) Der Stadtrat entsendet als Vertreter
der Verwaltung in die Verbandsversammlung Herrn Stadtdirektor Joachim H.
Witt und als seinen Stellvertreter Herrn Dr. Friedel Erlenkämper.
Dr.
Linden
Erläuterungen
Erläuterungen:
a) Besetzung des Beirates:
In § 8 der Vereinbarung zwischen Stadt Aachen und Kreis
Aachen vom 12.11.1992 ist festgelegt, dass als beratendes Gremium ein Beirat
gegründet wird, der die Sparkasse Aachen vor dem Hintergrund der
Umstrukturierung der Region, insbesondere im Bereich der Wirtschaftsförderung,
beraten und unterstützen soll. Der Beirat besteht aus 27 Mitgliedern, die von
der Verbandsversammlung unter Beachtung der Ausschließungsgründe nach § 12 Abs.
1 und 2 SpkG berufen werden. Danach dürfen dem Beirat nicht angehören:
1. a) Dienstkräfte
des Gewährträgers oder der Sparkassen; diese Beschränkung gilt nicht für
Dienstkräfte nach § 9 Abs. 1 Buchstabe c) und Abs. 2 Buchstabe c); § 10 bleibt unberührt.
b) Personen, die Inhaber, persönlich haftende
Gesellschafter, Kommanditisten, Mitglieder des Vorstandes, Aufsichtsrats,
Verwaltungsrates, Beirates oder der Vertretungsversammlung, Treuhänder, Leiter,
Beamte, Angestellte oder Arbeiter oder Repräsentanten von Unternehmen sind, die
gewerbsmäßig Bankgeschäfte betreiben oder vermitteln oder andere
Finanzdienstleistungen erbringen oder die für Verbände dieser Unternehmen tätig
sind. Dies gilt nicht für die Mitgliedschaft in Verwaltungs- oder
Aufsichtsräten der öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute, bei denen das Land,
ein Landschaftsverband oder ein Sparkassen- und Giroverband an der
Gewährträgerschaft beteiligt ist, sowie deren Tochterunternehmen und der mit
den öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten im Verbund stehenden Unternehmen;
c) Beschäftigte der Steuerbehörden und der
Deutschen POSTBANK AG und der Deutschen Post AG.
d) Inhaber und Dienstkräfte von Auskunfteien.
2. Dem
Verwaltungsrat dürfen ferner solche Personen nicht angehören, gegen die wegen
eines Verbrechens oder eines Vermögensvergehens ein Strafverfahren gerichtlich
anhängig oder eine Strafe verhängt worden ist, soweit und solange nach dem
Gesetz über das Bundeszentralregister einer Behörde Auskunft erteilt werden
darf, oder die als Schuldner in den letzten zehn Jahren in ein
Insolvenzverfahren oder ein Verfahren zur Abgabe einer eidesstattlichen
Versicherung verwickelt waren oder noch sind.
Jeweils ein Drittel soll auf Vorschlag der Stadt Aachen, des
Kreises Aachen und des Verwaltungsrates berufen werden. Vertreter werden nicht
berufen. Die auf Vorschlag des Verwaltungsrates zu berufenden Mitglieder sollen
aus der Wirtschaft kommen. Dazu gehören auch Vertreter von
Selbstverwaltungseinrichtungen der Wirtschaft, von Wirtschaftsverbänden und des
DGB.
Die Konstituierung des Verwaltungsrates, der ein Drittel der
Beiratsmitglieder vorschlagen wird, findet am 10.12.2004 statt.
Die Stadt Aachen hat der Verbandsversammlung zur Berufung in
den Beirat zur Zeit folgende Beiratsmitglieder vorgeschlagen:
Herr Dr. Ing. Baier Stadt-
und Verkehrsplanung
Herr Prof. Dr. Herrman-Josef
Buchkremer Fachhochschule
Herr Drucks Handel
Herr Dr. Herbert Falter Unternehmer
Herr Friedhoff Rechtsanwalt
Herr Ludwig Handwerk
Frau Mohnè Handel
Herr Prof. Steffenhagen RWTH
Aachen
Herr Winnen Kreishandwerkerschaft
Das Vorschlagsrecht der Stadt wird vom Rat im Wege der
Verhältniswahl analog zu § 113 GO ausgeübt. Da die Verwaltung in den
gesetzlichen Organen des Sparkassenzweckverbandes bereits vertreten ist, ist
den Vorschriften der Gemeindeordnung Rechnung getragen. Beim Beirat handelt es
sich um ein lediglich beratendes und nicht im Gesetz vorgeschriebenes Gremium.
§ 8 II der Vereinbarung ist mit dem Vorschlag eines anderen
Verwaltungsvertreters als des Oberbürgermeisters nicht zu vereinbaren. Aus
diesen Gründen ist für den Beirat kein Verwaltungsvertreter vorzuschlagen.
b) Wahl der Dienstkräfte der Sparkasse Aachen im
Verwaltungsrat:
Die fünf Mitarbeitervertreter im Verwaltungsrat werden gem.
§ 9 Abs. 2 Buchstabe c) aus einem Vorschlag der Personalversammlung der
Sparkasse gewählt.
Das Wahlergebnis der Personalversammlung der Sparkasse:
Name erhaltene
Stimmen
1. Herr
Hans-Dieter Jörissen 817
2. Herr
Dieter Hering 814
3. Herr
Manfred Lausberg 660
4. Herr
Dirk Cornetz 527
5. Herr
Bruno Esser 440
6. Herr
Rolf Nordt 437
7. Herr
Hans Pluymackers 363
8. Herr
Markus Wolff 353
9. Herr
Hans-Peter Quadflieg 340
10. Herr
Jürgen Lausberg 333
11. Frau
Ingrid Hündgen 318
12. Frau
Britta Wassink 309
13. Herr
Georg Schmidt 278
14. Herr
Rainer Plum 263
15. Herr
Gerd Roder 261
16. Herr
Jörg Uwe Bäumler 246
17. Herr
Herbert Habets 197
18. Herr
Karl Schaffrath 119
19. Herr
Jochen Schumacher 114
20. Herr
Oliver Stadler 92
Es wird empfohlen, entsprechend dem Votum der Bediensteten
der Sparkasse Aachen zu wählen und die Wahlvorschläge in der Reihenfolge der
höchsten Stimmenzahlen zu berücksichtigen. Gleiches gilt für die
Stellvertreterinnen/Stellvertreter, so dass z.B. Herr Rolf Nordt (Nr. 6)
Vertreter von Herrn Hans-Dieter Jörissen (Nr. 1) würde usw.
Das Wahlergebnis der Personalversammlung der Sparkasse wurde
am 15.10.2004 festgestellt. Der Rat
kann daher erst am 3.11.2004 der Verbandsversammlung, die sich am 17.11.2004
konstituieren wird, einen entsprechenden Vorschlag für die Wahl der
Dienstkräfte in den Verwaltungsrat unterbreiten.
c) Entsendung von Verwaltungsvertretern in die
Verbandsversammlung
Nach § 113 II GO NW ist die Verwaltung in Gremien, in die
die Stadt mehr als einen Vertreter entsenden kann, durch den OBM oder einen
Vertreter zu vertreten. Dies ist bisher noch nicht für die Verbandsversammlung
geschehen. Die Verwaltung schlägt als Verbandsversammlungsmitglied Herrn StD.
Witt und als seinen Vertreter Herrn Dr. Erlenkämper vor.