Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 11/0221/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung von 4 Halbtagsstellen im Außendienst und 1 Halbtagsstelle im Innendienst im Fachbereich Sicherheit und Ordnung - FB 32 - im Rahmen der Einrichtung des Bewohnerparkgebietes „Ost“
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
- Verfasst von:
- Frau May
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Personal- und Verwaltungsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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19.08.2009
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag des
Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der
Stadt Aachen im Rahmen der Einrichtung des Bewohnerparkgebietes „Ost“ im
Fachbereich Sicherheit und Ordnung - FB 32 - die Einrichtung von
3 Halbtagsstellen
(Außendienst) im Tagesdienst - Entgeltgruppe 3 TVöD
1 Halbtagsstelle
(Außendienst) im Abenddienst - Entgeltgruppe 3 TVöD
1 Halbtagsstelle
(Innendienst)
- Entgeltgruppe 8 TVöD
In Vertretung
(Lindgens)
Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit Wirkung vom 1. August 2009 wird das Bewohnerparkgebiet „Ost“ eingerichtet, so dass spätestens ab dem 01.09.2009 die Überwachung des ruhenden Verkehrs sichergestellt werden muß.
Zur Kalkulation des Personalbedarfs an Außendienstkräften / Überwachungskräften für den ruhenden Verkehr und die öffentlichen Straßen und Anlagen in der Stadt Aachen wird je Bewohnerparkgebiet ein Stellenbedarf von 3 Stellen mit je 22 Wochenstunden im Tagesdienst und 1 Stelle mit 28 Wochenstunden im Abenddienst zu Grunde gelegt. Die Bewertung der Stellen richtet sich nach Entgeltgruppe 3 TVöD.
Auf Grund der neu einzurichtenden Außendienststellen für das Bewohnerparkgebiet „Ost“ ist mit einer Fallzahlensteigerung von ca. 16.000 Fällen zu rechnen. Zur Bearbeitung der zusätzlichen Verwarnungs- und Bußgelder muß 1 Innendienststelle im Umfang einer Halbtagsstelle eingerichtet werden. Die Bewertung der Stelle richtet sich nach Entgeltgruppe 8 TVöD.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Durch die
Einrichtung und Besetzung von 4 Halbtagsstellen im Außendienst und 1
Halbtagsstelle im Innendienst entstehen ab dem Datum der Einstellung jährliche
Personalkosten gem. Durchschnittswert der KGST (Bericht 7/2008) in Höhe von
insgesamt ca. 155.440,- € .
Den Gesamtkosten
in Höhe von jährlich ca. 155.440,- € stehen zu erwartende maßnahmenbezogene
Einnahmen in Form von Verwarnungs- und Bußgeldern in Höhe von jährlich ca.
192.000,- € gegenüber.