Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 11/0221/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt Aachen im Rahmen der Einrichtung des Bewohnerparkgebietes „Ost“ im Fachbereich Sicherheit und Ordnung - FB 32 - die Einrichtung von

 

3 Halbtagsstellen (Außendienst) im Tagesdienst        - Entgeltgruppe 3 TVöD

1 Halbtagsstelle (Außendienst) im Abenddienst          - Entgeltgruppe 3 TVöD

1 Halbtagsstelle (Innendienst)                                     - Entgeltgruppe 8 TVöD

 

In Vertretung

 

(Lindgens)

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit Wirkung vom 1. August 2009  wird das Bewohnerparkgebiet „Ost“ eingerichtet, so dass spätestens ab dem 01.09.2009 die Überwachung des ruhenden Verkehrs sichergestellt werden muß.

Zur Kalkulation des Personalbedarfs an Außendienstkräften / Überwachungskräften für den ruhenden Verkehr und die öffentlichen Straßen und Anlagen in der Stadt Aachen wird je Bewohnerparkgebiet ein Stellenbedarf von 3 Stellen mit je 22 Wochenstunden im Tagesdienst und 1 Stelle mit 28 Wochenstunden im Abenddienst zu Grunde gelegt. Die Bewertung der Stellen richtet sich nach Entgeltgruppe 3 TVöD. 

 

Auf Grund der neu einzurichtenden Außendienststellen für das Bewohnerparkgebiet „Ost“  ist mit einer Fallzahlensteigerung von ca. 16.000 Fällen zu rechnen. Zur Bearbeitung der zusätzlichen Verwarnungs- und Bußgelder muß 1 Innendienststelle im Umfang einer  Halbtagsstelle eingerichtet werden. Die Bewertung der Stelle richtet sich nach Entgeltgruppe 8 TVöD. 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Durch die Einrichtung und Besetzung von 4 Halbtagsstellen im Außendienst und 1 Halbtagsstelle im Innendienst entstehen ab dem Datum der Einstellung jährliche Personalkosten gem. Durchschnittswert der KGST (Bericht 7/2008) in Höhe von insgesamt ca. 155.440,- € .

 

Den Gesamtkosten in Höhe von jährlich ca. 155.440,- € stehen zu erwartende maßnahmenbezogene Einnahmen in Form von Verwarnungs- und Bußgeldern in Höhe von jährlich ca. 192.000,- € gegenüber.

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