Entscheidungsvorlage - FB 61/1182/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Pontsheide, Verkehrsproblem durch anliefernde LKW;hier:Antrag der SPD-Bezirksfraktion Aachen-Kornelimünster/Walheim vom 27.08.2008
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/30
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
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Entscheidung
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26.08.2009
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung zur verkehrlichen Anbindung des Gewerbegebiets zur Kenntnis.
Sie folgt der Argumentation der Verwaltung und verzichtet darauf, die Abpollerung/Sperrung zwischen den Straßen Pontsheide und Hirzenrott an den Nerscheider Weg zu verlagern.
Der Antrag gilt damit als behandelt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Anlass
Die SPD-Fraktion der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim hat am 27.08.2008 den Antrag „Verkehrsproblem Hirzenrott/Pontsheide durch anliefernde LKW“ gestellt. Im Antrag wurde die Verwaltung aufgefordert, die Zufahrt für Lkw mit einem Gesamtgewicht über 12 t über die Straßen Oberforstbacher Straße und Pontsheide in den Bereich Pontsheide 34-36 und Hirzenrott 12 durch Aufstellen entsprechender Verkehrsschilder zu verhindern. Damit sollten die angrenzenden Wohnstraßen Oberforstbacher Straße, Pontsheide und Nerscheider Weg vom Lkw-Anliefer-Verkehr entlastet werden.
Sachstand
In der Vorlage für die Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim am 22.10.2008 hat die Straßenverkehrsbehörde erläutert, dass eine entsprechende Beschilderung mit Durchfahrverboten für Lkw über 12 t nur mit dem Zusatz „Anlieger frei“ möglich wäre. Diese Ausnahme würde dann aber dazu führen, dass auch die Lieferverkehre, die eigentlich verhindert werden sollen, weiterhin möglich bleiben würden.
Eine denkbare Sperrung nur einzelner Straßen für den Schwerlastverkehr über 12 t würde unweigerlich zu einer nicht gewollten Mehrbelastung der angrenzenden Wohnstraßen durch den Schwerverkehr führen.
Daraufhin hat die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim in ihrer Sitzung am 22.10.2008 einstimmig beschlossen, „die Abpollerung/Sperrung zwischen den Straßen Hirzenrott und Pontsheide bis zur Einmündung Nerscheider Weg vorzuziehen und die Gesamtsituation der verkehrlichen Anbindung dieses Gewerbegebietes durch die Verwaltung zu überprüfen.“
Bestandsanalyse der verkehrlichen Anbindung des Gewerbegebietes Oberforstbach-Süd und Pascalstraße
Das Gewerbegebiet Oberforstbach-Süd und Pascalstraße wird im Norden durch den Nerscheider Weg, im Südwesten durch die Monschauer Straße und im Südosten durch die Pascalstraße begrenzt. Es umfasst die Straßen Pacalstraße, Hirzenrott und Werkstraße sowie die südlich des Nerscheider Wegs gelegenen Teile der Straßen Pontsheide und Zedernweg. Im Norden grenzt das Gebiet an ein am Nerscheider Weg (und nördlich davon) liegendes Wohngebiet.
Das Gewerbegebiet ist in nordwestlicher Richtung über die Monschauer Straße (L 233) und die Anschlussstelle Lichtenbusch direkt an die Autobahn A 44 und damit an das überregionale Straßennetz angeschlossen. Ebenfalls über die Monschauer Straße (L 233) ist es in südöstlicher Richtung in Richtung Eifel angebunden. Als weitere Anbindung steht der Nerscheider Weg in Verlängerung der Pascalstraße in Richtung Schleckheim als Verbindung in die südöstlichen Aachener Stadtteile zur Verfügung.
Der ganz überwiegende Teil der durch das Gewerbegebiet verursachten Quell- bzw. Zielverkehre erfolgt über die im Vergleich zum Wohngebiet im Norden durch weniger empfindliche Nutzung geprägte Pascalstraße. Im Bereich der Pascalstraße haben sich überwiegend Firmen aus dem Bereich der IT-Branche angesiedelt. Im Bereich der Straßen Hirzenrott und Werkstraße, die ebenfalls ausschließlich über die Pascalstraße zu erreichen sind, gibt es eine Gemengelage aus produzierendem Gewerbe, Spezialbetrieben und Einzelhandelsbetrieben.
Nur die Quell- und Zielverkehre der Betriebe, die im Bereich der südlich des Nerscheider Wegs gelegenen Teile der Straßen Zedernweg und Pontsheide ansässig sind, tangieren das am Nerscheider Weg und nördlich davon liegende Wohngebiet (vgl. Anlage 2).
Bereich Zedernweg/Werkstraße
Im Bereich des südlich des Nerscheider Wegs gelegenen Zedernwegs haben sich ein Spezialist für Gabelstapler (Vermietungen/Reparatur/Verkauf) und ein Kfz-Meisterbetrieb mit Lackiererei und Werkstätten für Kfz sowie für Motorräder und Roller angesiedelt. Dazu kommen an den Ecken zum Nerscheider Weg ein Obst-/Gemüsegeschäft und ein Lebensmitteldiscounter, der postalisch zum Nerscheider Weg gehört und auch eine Zufahrt vom Nerscheider Weg besitzt. Auf dem Gelände des Lebensmitteldiscounters befindet sich auch noch ein Getränkemarkt mit separatem Kundeneingang. Von den in diesem Bereich des Zedernwegs angesiedelten Betrieben verursacht hauptsächlich der Lebensmitteldiscounter mit dem Getränkemarkt Lieferverkehr mit größeren Lkw. Der Zedernweg ist in diesem Bereich mit gerade einmal etwa 5,50 m Gesamtbreite des Straßenraums sehr schmal, so dass eine Änderung der Zufahrtsrichtung unter Umständen größere bauliche Änderungen an den Grundstückszufahrten notwendig machen würde (vgl. Anlage 2).
Bereich Pontsheide/Hirzenrott
Im Bereich der südlich des Nerscheider Wegs gelegenen Straße Pontsheide befinden sich ein Autohändler, dessen postalische Adresse Nerscheider Weg 20 ist, eine Autowerkstatt bzw. ein Restaurationsbetrieb für italienische Fabrikate und die Firma Janssen Cosmetics. Die letztgenannte Firma hat sich in den letzten Jahren erweitert und neben ihrer postalischen Adresse Pontsheide 36 eine weitere Halle mit Anschluss an die Straße Hirzenrott gebaut. Während der Autohändler nur ca. einmal pro Woche beliefert und der Restaurationsbetrieb nur unregelmäßig mit kleinen Fahrzeugen angesteuert wird, wird bei der Kosmetikfirma täglich Material angeliefert bzw. fertige Ware abgeholt. Durch die Bemühungen der Firmeninhaber (direkte Ansprache der Lieferanten bzw. Abnehmer) hat sich die Zahl der Lkw, die über die Pontsheide zur Firma gelangen und nicht den gewünschten Weg über die Straße Hirzenrott nehmen, deutlich verringert. Schon seit längerem gebraucht die Firma für Lieferungen und Abholungen die Adresse Hirzenrott 15. Gegenüber dem Autohändler an der Ecke Nerscheider Weg/Pontsheide befindet sich ein Mehrfamilienhaus, das als postalische Adresse Nerscheider Weg 24 hat. Dieses Wohnhaus verfügt über sechs neben dem Haus liegende private Stellplätze. Diese Stellplätze sind über die Straße Pontsheide erschlossen. Sie liegen unmittelbar an der Grenze zum Gehweg. Somit ist jeder Stellplatz einzeln über den Gehweg anzufahren.
Zur Zeit gibt es an der Abpollerung/Sperrung zwischen Pontsheide und Hirzenrott auf der Seite der Straße Hirzenrott eine Wendefläche. Das Grundstück nördlich der Wendefläche ist zur Zeit noch unbebaut. Im dort geltenden Bebauungsplan Nr. 799 „Gewerbegebiet Pascalstraße“ ist festgeschrieben, die eventuell notwendige Erschließung dieses Grundstücks nur im Bereich der Wendefläche zu zulassen. Im Bereich des Grundstücks, das an die Straße Pontsheide angrenzt, ist die Erschließung verboten. Im Bereich des Grundstücks, das an die Wohnbebauung des Nerscheider Wegs grenzt, sieht der zum Bebauungsplan Nr. 799 gehörige Landschaftspflegerische Begleitplan einen bepflanzten Sichtschutzwall vor. Bei einer eventuellen Verschiebung der Abpollerung in Richtung aber nicht bis ganz zum Nerscheider Weg wäre die Anlage einer Wendefläche im Bereich des unbebauten Grundstücks nicht ohne Änderung des Bebauungsplans möglich.
Das Verlegen der Abpollerung/Sperrung zwischen Pontsheide und Hirzenrott unmittelbar an den Nerscheider Weg – entsprechend dem Beschluss der Bezirksvertretung vom 22.10.2008 – hätte zur Folge, dass die Bewohner des Hauses Nerscheider Weg 24 ihre privaten Stellplätze nur noch unter in Kaufnahme eines großen Umwegs über die die Straße Hirzenrott erreichen könnten. Aufgrund der zur Verfügung stehenden zu geringen Verkehrsfläche könnte keine Wendemöglichkeit angeboten werden (vgl. Anlage 2).
Planung
Die Verwaltung hat zur Erstellung einer Kostenschätzung eine Entwurfsskizze für die Verschiebung der Abpollerung zwischen Pontsheide und Hirzenrott angefertigt (vgl. Anlage 3). Eine solche Abpollerung sollte Radfahrern das niveaugleiche Passieren der Stelle ermöglichen.
Die Kosten für die Verschiebung der Abpollerung würden je nach notwendigem Aufwand für die Änderung der Wasserführung zwischen 10.000 und 13.500 Euro betragen.
Ergebnis
Die Verwaltung kommt zu dem Ergebnis, dass eine Verlagerung der Durchfahrtssperre zwischen Zedernweg und Werkstraße zum Nerscheider Weg nicht den gewünschten Effekt hätte, den Lieferverkehr mit großen Lkw durch den Bereich Nerscheider Weg zu verhindern, da der Discounter weiterhin über den Nerscheider Weg zu erreichen wäre.
Die Verwaltung kommt zu dem Ergebnis, dass eine Verlagerung der Durchfahrtssperre zwischen Pontsheide und Hirzenrott nicht zu empfehlen ist.
Begründung:
- Bei Verlagerung der Abpollerung an den Nerscheider Weg könnte keine Wendemöglichkeit geschaffen werden.
- Die Anwohner des Hauses Nerscheider Weg 24 müssten einen kaum zumutbaren Umweg in Kauf nehmen, um ihre privaten Stellplätze neben ihrem Haus zu erreichen.
- Die Kosten in Höhe von etwa 10.000 bis 13.500 Euro sind gegenüber dem Nutzen (Verlagerung von etwa einer Lkw-Fahrt pro Tag von der Zufahrt über Nerscheider Weg und Pontsheide zur Zufahrt über Pascalstraße und Hirzenrott) zu hoch.
- Durch die Bemühungen der Firma Janssen Cosmetics und durch die in Zukunft zu erwartende Aktualisierung der Karten für Navigationsgeräte kann davon ausgegangen werden, dass in Zukunft immer mehr der Lkws, die von der Firma Janssen Cocmetics vorgesehene und in Zukunft auch bei den Karten der Navigationssysteme richtig hinterlegte Zufahrt über Pascalstraße und Hirzenrott nutzen werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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