Entscheidungsvorlage - B 03/0143/WP15

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt die Ausbauplanung für die Änderung der Verkehrsführung des Strüverweges im Kurvenbereich St. Raphael zur Kenntnis und beschließt, die Ausbauplanung des Planungsbüros VSU Ingenieure für Verkehr Städtebau Umweltschutz vom 15.05.2009 zum Gegenstand des Ausbauvertrages zwischen der Ausbauträgerin und der Stadt Aachen zu machen. Die Pläne sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Des weiteren beschließt die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg, die vorgenannte Ausbauplanung dem Verkehrsausschuss zur Kenntnis zu geben.

 

 

Der Verkehrsausschuss nimmt die Ausbauplanung für die Änderung der Verkehrsführung des Strüverweges im Kurvenbereich St. Raphael des Planungsbüros VSU Ingenieure für Verkehr Städtebau Umweltschutz vom 15.05.2009 zur Kenntnis.

 

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Die Ausbauträgerin beabsichtigt, auf dem Grundstück des historischen Klosters St. Raphael – Strüverweg 1,3; Gemarkung Laurensberg , Flur 4, Flurstück 1556 – im Zuge einer Umnutzung der vorhandenen Kapelle und Erweiterung der vorhandenen Klostergebäude eine Wohnanlage mit ca. 65 Wohneinheiten und zwei Tiefgaragen zu errichten. Der Ausbauträgerin ist bekannt, dass das Vorhaben erschließungsrechtlich gemäß § 34 BauGB zu beurteilen ist. Voraussetzung für die Zulässigkeit der Vorhaben im Zusammenhang bebauter Ortsteile ist die gesicherte Erschließung.

 

Der Strüverweg, der das in Rede stehende Grundstück erschließt, weist in diesem Bereich eine Engstelle bis zum Purweider Weg auf. Das durch das Bauvorhaben entstehende hohe Verkehrsaufkommen macht eine Aufweitung der Straße im Bereich des Baugrundstücks erforderlich. Geplant ist eine Verbreiterung der Fahrbahn, die eine Aufstellung von Linksabbiegern bei fließendem Verkehr ermöglicht sowie eine Verbreiterung des Gehweges, die eine ungefährdete Fußgängernutzung sichert. Grundlage des Ausbaus ist die Planung des Planungsbüros VSU Ingenieure für Verkehr Städtebau Umweltschutz vom 15.05.2009 Diese Planung wurde mit der Stadt - Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen und Fachbereich Umwelt – sowie der STAWAG abgestimmt.

 

Die Straße wird im Kurvenbereich um etwa 4,00 m verbreitert. Diese Verbreiterung erfolgt in Richtung Westen, so dass die derzeit vorhandene Mauer teilweise abgerissen werden muss. Es erfolgt jedoch ein an den geänderten Straßenverlauf angepasster Neubau der Mauer unter Beachtung aller denkmalpflegerischen Aspekte. Die Verbreiterung der Straße ermöglicht das Aufstellen von Linksabbiegern auf der breiteren Fahrbahn sowie die Anlegung eines Gehweges in einer Breite zwischen im Wesentlichen 2,05 m und 2,40 m.

 

Die Fahrbahn erhält eine 4 cm dicke Asphaltdeckschicht auf einer 4 cm dicken Bindeschicht, einer 14 cm dicken bituminösen Tragschicht und einer 38 cm dicken Frostschutzschicht (Gesamtaufbau 60 cm). Der Gehweg wird in 6 cm dicken Betonplatten auf 4 cm Betonbett, 15 cm HGT und 20 cm Frostschutzkies (Gesamtaufbau 45 cm) befestigt. Im südlichen Kurvenbereich befindet sich eine Baumgruppe aus sechs Linden, die in jedem Fall erhalten bleiben soll. Nach Änderung der Verkehrsführung werden drei dieser Linden im öffentlichen Straßenraum stehen. Zum Schutz des Wurzelbereichs einer dieser Linden ist es nicht möglich, den Gehweg in diesem Bereich wie oben beschrieben zu befestigen. Stattdessen wird der neue Gehweg hier mittels einer Wurzelbrücke aus einem Gitterrost hergestellt, die mit Punktfundamenten verankert ist. Hierbei wird der Gehweg nach Norden hin auf einem Niveau bis zu 70 cm über Fahrbahnniveau geführt. Der Höhenunterschied wird durch eine Stützmauer aus Winkelstützelementen abgefangen. Zum Schutz der Fußgänger wird ein Geländer angebracht und darüber hinaus der Höhenunterschied zwischen den in Betonplatten befestigten Bereichen und dem Gitterrost in beide Richtungen mit Rampen überbrückt, die nicht mehr als 6 % geneigt sein sollen. Dies sichert die Barrierefreiheit. Es lässt sich jedoch nicht vermeiden, dass der Gehweg in diesem Bereich lediglich eine Breite von 1,50 m aufweist.

 

Die Kosten der vorgenannten Ausbaumaßnahme trägt nach dem noch abzuschließenden Ausbauvertrag die Ausbauträgerin. Ein Kostenerstattungsanspruch gegenüber der Stadt wird explizit im Vertrag ausgeschlossen. Des weiteren verpflichtet sie sich, die für die Verbreiterung der Straße erforderlichen in ihrem Eigentum stehenden Grundstücksflächen kosten- und lastenfrei auf die Stadt zu übertragen.

 

Während der Bauarbeiten obliegt die Verkehrssicherungspflicht und die Haftung der Ausbauträgerin. Nach mängelfreier Abnahme der hergestellten öffentlichen Verkehrsfläche übernimmt die Stadt diese in ihre Baulast.

 

Die Verwaltung schlägt der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg vor, die Ausbauplanung für die Änderung der Verkehrsführung des Strüverweges im Kurvenbereich St. Raphael zur Kenntnis zu nehmen und zu beschließen, die Ausbauplanung des Planungsbüros VSU Ingenieure für Verkehr Städtebau Umweltschutz vom 15.05.2009 zum Gegenstand des Ausbauvertrages zwischen der Ausbauträgerin und der Stadt Aachen zu machen. Die Pläne sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Des weiteren schlägt die Verwaltung der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg vor, die vorgenannte Ausbauplanung dem Verkehrsausschuss zur Kenntnis zu geben.

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

keine

Reduzieren

Anlagen

Loading...