Entscheidungsvorlage - FB 61/1190/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt erteilt die Zustimmung zur Genehmigung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 540.000 € auf dem ASK  B 12010219-7852219, Breitbendenstraße, Erschließung.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Bebauungsplan Nr. 805 “Brander Straße/Breitbendenstraße" wurde in der Ratssitzung vom 18.8.1999 als Satzung beschlossen. Nach dem Ausführungsbeschluss des Verkehrsausschusses vom Dezember 2005 wurden im Jahr 2006-2007 die entwässerungstechnische Erschließung sowie die Baustraßen im 1. Bauabschnitt hergestellt. Die fortschreitende Bebauung in diesem Bereich macht es notwendig, einen Teil der ausgewiesenen Verkehrsflächen auszubauen. Der Endausbau dieses Teilbereiches soll möglichst zügig begonnen und vor Winterbeginn fertig gestellt werden.

 

Weiterhin ist mittlerweile das Umlegungsverfahren für den Bereich des 2. Bauabschnitts abgeschlossen, Mehrwertzahlungen der beteiligten Grundstückseigentümer werden jedoch erst durch die weitere Erschließung ausgelöst. Hierzu sind sowohl die abwassertechnische Infrastruktur als auch die Herstellung mehrerer Baustraßen im 2. Bauabschnitt neben der Sicherstellung der Versorgungsinfrastruktur zwingend notwendig.

 

Der Verkehrsausschuss soll in seiner Sitzung am 20.08.2009 einen entsprechenden Baubeschluss fassen.

 

Aus ökonomischen Gründen ist eine gemeinsame Ausschreibung des Teilendausbaus im Bereich des 1. Bauabschnitts und der Baustraßen im Bereich des 2. Bauabschnitts sinnvoll.

 

Die Kostenvorermittlung für den Teilendausbau im 1. Bauabschnitt beläuft sich auf 220.000 € für den Straßenbau. In diesen Kosten enthalten sind Baunebenkosten und Ingenieurleistungen für Entwurfs-, Ausführungsplanung, örtliche Bauüberwachung und außerdem Bodengutachten, Grünflächen und Schlussvermessung. Für die Baustraßen im 2. Bauabschnitt entstehen Kosten von 635.000 €, in denen die Kosten für Beleuchtung, Ingenieurleistungen und Vermessung enthalten sind.

 

Insgesamt soll ein Auftragsvolumen in Höhe von 855.000 € ausgeschrieben werden.

 

Unter dem Auftragssachkonto B 1201 0219 / 7852 219 - “Breitbendenstraße, Erschließung” stehen für 2009 Kassenmittel in Höhe von 317.732,50€ zu Verfügung, für 2010 ist ein Ansatz von 800.000 € eingeplant. Um die Ausschreibung und die Beauftragung wie erläutert durchführen zu können, wird daher eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 540.000 € benötigt.

 

Da es sich um eine erhebliche Verpflichtungsermächtigung im Sinne des § 83 GO NRW i.V.m. § 85 GO NRW handelt, ist vor der Genehmigung die Zustimmung des Rates erforderlich.

 

Die Deckung der Verpflichtungsermächtigung erfolgt aus dem Auftragsachkonto B 12010032- 7852032 - “Albert-Einstein-Straße, Umbau von Auf der Kier bis Aachener Straße”. Hier kann eine Teilsperrung der eingeplanten VE erfolgen, da noch eine Verpflichtungsermächtigung aus dem Vorjahr in Anspruch genommen werden kann.    

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Für das Haushaltsjahr 2009 wird eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 540.000 € , kassenwirksam in 2010, € auf dem ASK  B 12010219-7852219, Breitbendenstraße, Erschließung benötigt.

Ein Deckungsvorschlag ergibt sich aus der Sachverhaltsdarstellung.

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