Entscheidungsvorlage - FB 61/1198/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt fasst zu den aus der Genehmigung der Bezirksregierung Köln vom 10.06.2009 sich ergebenden Änderungen des Erläuterungsberichtes folgenden Beitrittsbeschluss:

 

4. Beitrittsbeschluss des Rates der Stadt - Auflagen -

Die Stadt Aachen beabsichtigt eine Änderung des bereits vorliegenden Zentren- und Nahversorgungskonzeptes. Ziel ist eine Überarbeitung der den Zentren zugeordneten Einwohnerzahlen, da der Einwohner-Einzugsbereich der Stadtteilzentren auch die Bereiche der umliegenden Nahversorgungszentren umfasst. Dies wurde im Konzept bislang nicht berücksichtigt.

Dem Stadtteilzentrum Elsassstraße sollen die Einwohner der Bezirke 35: Trierer Straße (749 EW), 34: Rothe Erde (2580 EW), 33: Panneschopp(7718 EW), 32: Adalbertsteinweg (9327 EW), 36: Frankenberg (7644 EW) und aus 37: Forst (6400 EW) zugeordnet werden mit einer Gesamteinwohnerzahl von 41.100 (s. Anlage).

 

Das Plangebiet der Flächennutzungsplanänderung Nr. 93 (FNP-Änderung) befindet sich wie der Bebauungsplan innerhalb eines zentralen Versorgungsbereiches. Dieser wurde im Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen (Stand 6/2008) als “Stadtteilzentrum Elsassstraß ” festgelegt. Es ist beabsichtigt, im Konzept eine Anpassung der den Zentren- und Nahversorgungskonzept zugeordneten Einwohner-Einzugsbereiches vorzunehmen.

Im FNP-Änderungsverfahren sollen dem Stadtteilzentrum Elsassstraße daher die gleichen Einwohnerzahlen und Bezirke zugeordnet wie im parallelstattfindenden Änderungsverfahren zum Bebauungsplan - Gesamteinwohnerzahl 41.100 (s.o. und Anlage) -.

Dementsprechend kann beim Nachweis, dass die Umsatzerwartung der im Einzugsgebiet vorhandenen Kaufkraft entspricht, im FNP-Änderungsverfahren wie im Bebauungsplanverfahren auf eine Einwohnerzahl von 41.100 zurückgegriffen werden.

Die Tragfähigkeit der FNP-Änderung Nr. 93 passt somit in das Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen.   

 

Die Anlage wird Bestandteil des Erläuterungsberichtes der Änderung Nr. 93 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen, vereinfachte Änderung - Aachen Arkaden - Rothe Erde -.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Bezirksregierung Köln - Dezernat 35 Städtebau, Bauaufsicht, Bau-, Wohnungs- und Denkmalangelegenheiten- sowie -förderung - hat mit Schrei­ben vom 10.06.2009 die durch Beschluss des Rates der Stadt Aachen vom 25.03.2009 beschlossene Änderung Nr. 93 - vereinfachte Änderung - unter dem im Folgenden beschriebenen Auflagen genehmigt.

 

Die im Folgenden dargestellte Ergänzung ist im Erläuterungsbericht zur Änderung Nr. 93, vereinfachte Änderung - Aachen Arkaden - durch einen entsprechenden Beitritts­beschluss des Rates der Stadt Aachen aufzunehmen:­

 

Die Stadt Aachen beabsichtigt eine Änderung des bereits vorliegenden Zentren- und Nahversorgungskonzeptes. Ziel ist eine Überarbeitung der den Zentren zugeordneten Einwohnerzahlen, da der Einwohner-Einzugsbereich der Stadtteilzentren auch die Bereiche der umliegenden Nahversorgungszentren umfasst. Dies wurde im Konzept bislang nicht berücksichtigt.

Dem Stadtteilzentrum Elsassstraße sollen die Einwohner der Bezirke 35: Trierer Straße (749 EW), 34: Rothe Erde (2580 EW), 33: Panneschopp (7718 EW), 32: Adalbertsteinweg (9327 EW), 36: Frankenberg (7644 EW) und aus 37: Forst (6400 EW) zugeordnet werden mit einer Gesamteinwohnerzahl von 41.100 (s. Anlage).

 

Das Plangebiet der Flächennutzungsplanänderung Nr. 93 (FNP-Änderung) befindet sich wie der Bebauungsplan innerhalb eines zentralen Versorgungsbereiches. Dieser wurde im Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen (Stand 6/2008) als “Stadtteilzentrum Elsassstraße” festgelegt. Es ist beabsichtigt, im Konzept eine Anpassung der den Zentren- und Nahversorgungskonzept zugeordneten Einwohner-Einzugsbereiches vorzunehmen.

 

Im FNP-Änderungsverfahren sollen dem Stadtteilzentrum Elsassstraße daher die gleichen Einwohnerzahlen und Bezirke zugeordnet wie im parallelstattfindenden Änderungsverfahren zum Bebauungsplan - Gesamteinwohnerzahl 41.100 (s.o. und Anlage) -.

Dementsprechend kann beim Nachweis, dass die Umsatzerwartung der im Einzugsgebiet vorhandenen Kaufkraft entspricht, im FNP-Änderungsverfahren wie im Bebauungsplanverfahren auf eine Einwohnerzahl von 41.100 zurückgegriffen werden.

Die Tragfähigkeit der FNP-Änderung Nr. 93 passt somit in das Zentren- und Nah­versorgungskonzept der Stadt Aachen. 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Anlagen

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