Entscheidungsvorlage - FB 61/1180/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Situation im Teilstück der Robensstraße Nr. 73-75 zur Kenntnis.

Sie folgt der Argumentation der Verwaltung und verzichtet darauf, die Einrichtung einer Spielstraße zu beauftragen.

Der Antrag gilt damit als behandelt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Anlass

Die SPD-Fraktion der Bezirksvertretung Aachen-Mitte hat am 25.11.2008 den Antrag „Teilstück Robensstraße 50 – 75, Spielstrasse“ gestellt. Im Antrag wurde die Verwaltung aufgefordert, für das Teilstück der Sackgasse der Robensstraße in Richtung Ludwig Forum die Planung für eine Spielstraße zu erstellen und das Ergebnis in der Bezirksvertretung vorzustellen.

Die SPD-Bezirksfraktion wurde von Anwohnern darauf aufmerksam gemacht, dass in diesem Straßenstück viele Kinder spielen und diese durch schnell einfahrende Autofahrer, die die Garagen erreichen wollen, gefährdet werden.

 

Sachstand

Straßenraum, Parken und Beschilderung

Das Teilstück der Robensstraße 73 – 75 (bzw. 60 – 62; im Antrag irrtümlich als Nr. 50 – 75 bezeichnet) hat eine Länge von etwa 50 m. Die Gesamtbreite des Straßenraums beträgt etwa 15,00 m. Auf beiden Seiten gibt es einen jeweils etwa 3,00 m breiten Gehweg.

Auf der „geraden“ Seite ist im direkten Anschluss an den Einmündungsbereich Platz für drei Längsparker. Diese benötigen als Längsparker am Bordstein etwa 1,80 m der Fahrbahnbreite. Dieser Bereich muss aus Platzgründen montags zwischen 7 und 18 Uhr für die Müllabfuhr freigehalten werden. Die „ungerade“ Seite wird zum auf den Gehweg aufgeschulterten Schrägparken genutzt. Je nach Art und Weise des Parkens werden etwa 1,00 bis 1,50 m des Gehwegs und 3,00 bis 3,50 m der Fahrbahn zum Parken genutzt. Bei 9,00 m Breite zwischen den Gehwegen verbleibt als nutzbare Fahrbahnbreite im Einmündungsbereich noch um die 4,00 m Restfahrbahnbreite (vgl. Anlage 3 – Abb. 1). Die Parkplätze sind nicht markiert. Es besteht hoher Parkdruck.

Der Sackgassenbereich der Robensstraße ist Teil der Tempo-30-Zone zwischen Jülicher Straße, Lombardenstraße und Stadt- bzw. Kurgarten. Die Sackgasse ist – entgegen der Annahme im Antrag – mit dem Zeichen 357 der StVO gekennzeichnet (vgl. Anlage 3 – Abb. 1).

 

Verkehrssituation

Es handelt sich um eine Sackgasse, die ausschließlich Erschließungsfunktion für die Anlieger hat. Diese haben von dort Zugang zu ihren Wohnungen, zu den Garagenhöfen  (Nr. 60/62) und zur Tiefgarage (Nr. 75). Am Ende der Sackgasse befindet sich ein rückwärtiger Zugang zum Außenbereich des Ludwig Forums, der z. Z. dauerhaft verschlossen ist.

Die Einfahrt in diesen Teil der Robensstraße ist nur durch Einbiegen aus der Thomashofstraße möglich, da die Einfahrt in den Abschnitt der Robensstraße zwischen Thomashofstraße und Passstraße von der Passtrasse aus verboten ist. Durch die Parkplätze im Einmündungsbereich und den dadurch verbleibenden schmalen Restquerschnitt werden in die Sackgasse einfahrende Fahrzeuge gebremst (vgl. Anlage 2 – Übersichtsplan). 

 

Ergebnis

Aufgrund der beschriebenen Verkehrssituation (enge Einmündung; nur einbiegende Fahrzeuge) sind die Geschwindigkeiten der einfahrenden Fahrzeuge nicht unverhältnismäßig hoch, so dass keine außergewöhnliche Gefährdung der dort spielenden Kinder zu erwarten ist.

Die von der SPD-Fraktion der Bezirksvertretung Aachen-Mitte vorgeschlagene Einrichtung eines „Verkehrsberuhigten Bereichs“ durch ausschließliche Beschilderung mit dem Zeichen 325 StVO ist nicht möglich, da die baulichen Voraussetzungen nicht gegeben sind. In der Regel ist ein niveaugleicher Ausbau für die gesamte Straßenbreite erforderlich. Der betreffende Sackgassenbereich der Robensstraße vermittelt nicht den Eindruck, dass dort die Aufenthaltsfunktion überwiegt. Zudem darf in solchen verkehrsberuhigten Bereichen nur in dafür gekennzeichneten Flächen geparkt werden darf. D. h., das in diesem Teil der Robensstraße neben der Errichtung der Beschilderung auch eine Markierung der Parkflächen vorgenommen werden müsste. Erfahrungsgemäß würde sich durch die ordnungsgemäße Markierung der Parkflächen nach Standardmaßen eine Reduzierung der Parkplatzanzahl ergeben, die wegen des heute herrschenden großen Parkdrucks zu vermeiden ist.

Darüber hinaus müsste zur Verdeutlichung der geänderten Vorfahrtsituation (aus dem Verkehrsberuhigten Bereich ausfahrende Fahrzeuge sind wartepflichtig, genau wie z. B. aus Grundstückszufahrten ausfahrende Fahrzeuge) der Einmündungsbereich baulich (z. B. durch Aufpflasterung) angepasst werden. Ohne diese baulichen Anpassungen – allein durch Beschilderung – wäre eine Senkung der Geschwindigkeit der einfahrenden Kfz nicht zu erwarten. Die baulichen Anpassungen würden allerdings hohe Investitionskosten nach sich ziehen.

 

Verbesserungsvorschläge

Da es sich bei den in die Sackgasse einfahrenden Fahrzeugen hauptsächlich um Nutzer der Garagenhöfe und der Tiefgarage handelt, könnte durch persönliche Ansprache oder Flyer versucht werden, diese Fahrer/innen für langsameres Fahren zu sensibilisieren. Gleiches könnte mit den Fahrern/innen der im Straßenraum geparkten Fahrzeuge versucht werden, die vermutlich meist im direkten Umfeld wohnen oder arbeiten.

 

Unter Umständen könnte auch die im Rahmen des angestrebten Soziale Stadt-Projektes Aachen-Nord angedachte Attraktivierung des Freiraums am Ludwig Forum dazu führen, dass die Kinder dann nicht mehr auf der Straße, sondern auf dem Freigelände des Ludwigs Forum spielen, da eine Wiederöffnung des Zugangs von der Robensstraße nach einer Attraktivierung ebenfalls angedacht ist.

 

In Zukunft (nach der Einrichtung der Bewohnerparkzone Ost 2 im Bereich Blücherplatz) soll auch im Bereich der Robensstraße die Bewohnerparkzone T eingerichtet werden. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Parkplatzsituation in der Robensstraße dadurch verändern wird.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

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