Entscheidungsvorlage - FB 61/1187/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen- Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Verkehrsauschuss, die Abpollerung der Fußgängerzone Büchel/ Dahmengraben Ecke Mefferdatisstraße zu beschließen.

 

Der Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Abpollerung der Fußgängerzone Büchel/ Dahmengraben Ecke Mefferdatisstraße.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Fußgängerzone Dahmengraben/ Holzgraben ist im Rahmen eines Neuausbaus städtebaulich aufgewertet worden. Dabei wurde die Fußgängerführung auf der Grabenachse durch die Oberflächengestaltung deutlich hervorgehoben.

 

Bei der Verwaltung sind auch nach Fertigstellung der Arbeiten Beschwerden über das ordnungswidrige Befahren der Fußgängerzone als Abkürzung zwischen Peterstraße und Mefferdatisstraße, z.B. zum und vom Parkhaus Büchel eingegangen. Die Fußgängerzone wird lt. Feststellung der Verwaltung tatsächlich innerhalb und außerhalb der Ladezeiten häufig ordnungswidrig von Kraftfahrzeugen befahren.

 

Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, die Fußgängerzone Büchel Ecke Mefferdatisstraße abzupollern. Dazu würden insgesamt 5 Poller benötigt, von denen zwei Stück herausnehmbar sein müssten, um im Falle vom Sperrungen im Bereich Ursulinerstraße/ Buchkremerstraße per Umleitung die Erschließung der innerhalb des Grabenringes liegenden Bereiche (Mefferdatisstraße, Büchel, Kleinkölnstraße, Minoritenstraße usw.) zu gewährleisten.

 

Allerdings könnte im Fall der Abpollerung der Lieferverkehr zur Holzgraben und Dahmengraben nicht mehr über die Mefferdatissstraße/ Büchel, sondern nur noch über Peterstraße/ Büchel anfahren, was aber ohnehin die Haupterschließung ist. Der Erschließungsverkehr zum östlichen innerhalb des Grabenringes liegenden Bereiches würde in der Praxis zudem noch stärker auf die Ursulinerstraße und die Buchkremerstraße konzentriert. Durch die Schließung des Parkhauses Büchel lässt sich dort eine spürbare Verminderung des Verkehrsaufkommens erreichen.

 

Finanzierung:

Die Kosten für die zusätzlichen Poller betragen ca. 1.000,-- € und können aus der Straßenbaumaßnahme finanziert werden. Haushaltsmittel stehen beim Auftragssachkonto B 09010004 7853002 „Fußgängerzonen Dahmengraben, Holzgraben, Krämerstraße, Bädersteig, Verbesserung“, Produkt 090010010 zur Verfügung.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Maßnahme:

Abpollerung Fußgängerzone Büchel Ecke Mefferdatisstraße

 

 

 

Investitionskosten

 

1.000,-- €

a.

Im Haushalt?

ja

1.000,-- €

b.

Maßnahme über 150 T€: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor?

ja/nein

 

c.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

 

 

 

 

 

 

d.

Zuschüsse

 

 

_€

 

 

 

 

 

Folgekosten

 

 

 

Aufwand

 

 

 

 

Personalkosten

 

_€

 

Sachkosten

 

 

_€

 

Abschreibung

 

_€

a.

Im Haushalt?

ja/nein

_€

b.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

_€

 

 

 

 

 

c.

Zuschüsse

 

 

 

 

 

 

 

Konsumtiv

 

 

 

a.

Im Haushalt?

ja/nein

b.

Konsolidierung?

ja/nein

c.

Personalkosten

 

_€

d.

Sachkosten

 

 

_€

e.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme

 

 

_€

 

 

 

 

 

f.

Dauer

 

Jahre

 

g.

Zuschüsse

 

 

_€

 

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Anlagen

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