Entscheidungsvorlage - FB 51/0317/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Erstattung von Elternbeiträgen aufgrund von Streik in städtischen Kindertagesstätten und in OGS- MaßnahmenHier: Ratsantrag der Fraktionen SPD, CDU, Grüne und FDP vom 24.06.2009
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/60, Herr Schuster
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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19.08.2009
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt, dass die Stadt Aachen aufgrund von Streik in städtischen Kindertagesstätten und in städtischen OGS-Maßnahmen die betroffenen Eltern für einen Monat von den Elternbeiträgen freistellt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit
Ratsantrag vom 24.06.2009 beantragen die Fraktionen SPD, CDU, Grüne und FDP (Anlage I), dass der Rat der
Stadt Aachen beschließt:
Die Stadt Aachen stellt aufgrund von Streik in
Kindertagestätten die betroffenen Eltern für einen Monat von den
Elternbeiträgen frei.
Durch
Arbeitskampfmaßnahmen (Streik) im Rahmen einer tariflichen Auseinandersetzung
kam es beginnend Mitte Mai 2009 in den städtischen Kindertagesstätten und einer
Reihe von Offenen Ganztagsgrundschulen (OGS) - Maßnahmen in der Stadt Aachen zu
umfangreichen Betreuungsausfällen (2 - 3 Tage Ausfall in der Woche), die sich
bis Ende Juni 2009 hinzogen.
Ein
wachsender Anteil der betroffenen Eltern nahm dies zum Anlass, bereits gezahlte
bzw. noch zu zahlende Elternbeiträge rückzufordern bzw. einzubehalten oder zu
kürzen. Als Begründung wurden der Stadt Aachen u. a. die Nichterfüllung von
Betreuungsverträgen wie auch die – vermutete - Verpflichtung zur Weitergabe von durch den Streik
eingesparten Personalkosten benannt.
Die
Prüfung der rechtlichen Situation durch FB 30 ergab, dass zu einer Erstattung /
einem Erlass der Elternbeiträge keinerlei rechtliche Verpflichtung besteht. Die
Presse wurde entsprechend informiert und die Eingaben der Eltern zunächst auch
im Sinne dieser Rechtsauffassung der Stadt Aachen beantwortet. (Anlage II
und III)
Aufgrund
des Ratsantrags der Fraktionen SPD, CDU, Grüne und FDP hat der Rat der Stadt
Aachen in seiner Sitzung am 24.06.2009 seine Absicht erklärt, bei den
betroffenen Eltern aus Kulanzgründen auf einen monatlichen Elternbeitrag zu
verzichten. Die Entscheidung solle jedoch erst in der nächsten Sitzung des
Rates, am 19.08.09 getroffen werden.
Die
betroffenen Eltern wurden sowohl durch die Presse als auch per Elternbrief über
die veränderte Situation unterrichtet. (Anlage IV und V)
Wie
eine Auswertung des Datenbestandes ergab, ist dabei von ca. 1.650 betroffenen
Eltern in städtischen Kindertagesstätten und einem Beitragsvolumen in Höhe von
etwa 205.000,- € auszugehen. Bei OGS- Maßnahmen sind ca. 300 Eltern betroffen. Für OGS- Maßnahmen ist von einem
Betragsvolumen in Höhe von 25.000 € auszugehen.
Dem
Aufwand der Stadt Aachen von ca. 230.000 € durch die Beitragserstattung bzw.
durch den Forderungsausfall steht eine von FB 11 errechnete
Personalkosteneinsparung von ca. 335.000 € gegenüber.
Aus
haushaltsrechtlicher Sicht ist darauf hinzuweisen, dass diese Minderausgaben
jedoch relativiert werden müssen, da der Aufwand und die besonderen
organisatorischen Vorkehrungen der Stadt für die Sicherstellung des
Notdienstes, sowie die bereits heute feststehenden Mehraufwendungen aus den
Tarifsteigerungen haushaltsrelevant für das Jahr 2009 sind.
In
Abstimmung mit der Stadtkasse wird bei den Eltern auf die Durchführung von
diesbezüglichen Mahn- u. Vollstreckungsmaßnahmen, die im Zusammenhang mit dem
Streik stehen, verzichtet.
Im
Monat September wird dann allen Betroffenen ein Monatsbeitrag erlassen, verrechnet
oder erstattet.
Der
Kinder- und Jugendausschuss und der Schulausschuss werden in der kommenden
Sitzung unterrichtet.
Der Ratsantrag vom 24.06.2009 ist damit erledigt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen: |
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Maßnahme: |
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__________________________________________________________________ |
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Investitionskosten |
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__________€ |
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a. |
Im Haushalt? |
ja/nein |
__________€ |
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b. |
Maßnahme über 150 T€: Liegt eine
Wirtschaftlichkeitsberechnung vor? |
ja/nein |
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c. |
Wenn bei a. nein: Deckung? |
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Maßnahme: |
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__________€ |
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d. |
Zuschüsse |
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__________€ |
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Folgekosten |
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Aufwand |
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Personalkosten |
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__________€ |
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Sachkosten |
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__________€ |
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Abschreibung |
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__________€ |
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a. |
Im Haushalt? |
ja/nein |
__________€ |
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b. |
Wenn bei a. nein: Deckung? |
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Maßnahme: |
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__________€ |
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c. |
Zuschüsse |
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__________€ |
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Konsumtiv |
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a. |
Im Haushalt?
Verzicht auf Einnahmen (Elternbeiträge) |
nein |
230.000 € |
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b. |
Konsolidierung? |
ja/nein |
__________€ |
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c. |
Personalkosten |
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__________€ |
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d. |
Sachkosten |
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__________€ |
e. |
Wenn bei a. nein: Deckung? |
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Maßnahme |
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335.000 € |
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Einsparung
von Personalkosten durch Streik |
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f. |
Dauer |
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Jahre |
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g. |
Zuschüsse |
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__________€ |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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64 kB
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3
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