Entscheidungsvorlage - 0072/ FB 01/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt wählt folgende Mitglieder der 12. Landschaftsversammlung Rheinland:

 

Mitglieder                                              Ersatzmitglieder

 

1 ________________________                 _____________________

 

2 ________________________                 _____________________

 

 

 

 

 

Dr. Linden

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Die Mitglieder der Landschaftsversammlung Rheinland werden von den Vertretungen der Mitgliedskörperschaften durch Abgabe der Erststimme für die direkt zu wählenden Mitglieder und Ersatzmitglieder und der Zweitstimme für eine Reserveliste bzw. einen Reservelistenbewerber gewählt.

 

' 7 b Landschaftsverbandsordnung (LVerbO) regelt, wie die Mitglieder der Landschaftsversammlung in einem besonderen Wahlverfahren von den Vertretungen der Mitgliedskörperschaften gewählt werden. Der von den Bürgern direkt gewählte Oberbürgermeister ist kein Mitglied des Rates und daher bei der Wahl der Landschaftsversammlung nicht stimmberechtigt.

 

Die Wahl in den Vertretungen der Mitgliedskörperschaften kann frühestens am 22. Oktober und muss spätestens bis zum 8. November 2004 durchgeführt werden.

 

Diese Begrenzung des Wahlzeitraumes ergibt sich aus folgenden Bestimmungen:

 

-           Die Reservelisten sind bis zum 22. Tag nach dem Wahltag der Allgemeinen Kommunalwahlen - d. h. 18. Oktober 2004 - von den Landesleitungen der Parteien und Wählergruppen beim Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland einzureichen und nach Zulassung durch ihn den Mitgliedskörperschaften zuzuleiten.

 

-           Die Wahl in den Vertretungen der Mitgliedskörperschaften muss innerhalb von sechs Wochen nach der Kommunalwahl erfolgen, d. h., spätestens am 8. November 2004 ist die Wahl durchzuführen. Dieser Zeitraum ist unbedingt einzuhalten.

 

Der Innenminister des Landes NRW hat bereits im Rahmen der Bildung der 11. Landschaftsversammlung mit Schreiben vom 30. 03. 1999 bestätigt, dass eine Abweichung von dem in ' 7 b LVerbO festgelegten Zeitraum für die Wahl der Mitglieder des Landschaftsversammlung nicht möglich ist.  

 

Als Mitglieder und Ersatzmitglieder sind wählbar:

 

-           die Mitglieder der Vertretungen der Mitgliedskörperschaften

-           die Beamten, Angestellten und Arbeiter der Mitgliedskörperschaften.

 

Zu beachten ist, dass nicht mehr Beamte, Angestellte und Arbeiter als Mitglieder der Vertretung gewählt werden dürfen.

 

Über die Reservelisten sind wählbar:

 

-           der vorgenannte Personenkreis und

-           auch solche Bewerber, die bei den vorangegangenen allgemeinen Wahlen zu den Vertretungen der Mitgliedskörperschaften auf deren Reservelisten benannt wurden.

 

Die Zahl der mit den Erststimmen zu wählenden (Direkt-)Mitglieder und Ersatzmitglieder beträgt für Aachen 2 Mitglieder (1999 = 3 Mitglieder).

 

Die Zahl der im Rahmen des Verhältnisausgleichs aus den Reservelisten zu berufenden Mitglieder wird vom Landschaftsverband ermittelt.


Alle Mitglieder der Landschaftsversammlung werden durch das in ' 7 b LVerbO festgeschriebene Wahlverfahren gewählt. Zu diesem Zweck hat jedes Ratsmitglied (d. h. der von den Bürgern direkt gewählte Oberbürgermeister ist kein Mitglied des Rates und daher bei der Wahl der Landschaftsversammlung nicht stimmberechtigt) zwei Stimmen:

 

-           Mit der Erststimme werden die auf die Mitgliedskörperschaften entfallenden Mitglieder und zugleich für jedes Mitglied ein Ersatzmitglied;

 

-           die Zweitstimme ist für die Wahl einer Reserveliste bzw. eines Reservelistenbewerbers bestimmt.

 

a)         Die mit der Erststimme zu wählenden Mitglieder und Ersatzmitglieder werden im Wege der Listenwahl nach dem Verfahren der mathematischen Proportion (1999 nach dem Höchstzahlenverfahren d>Hondt) gewählt. Die vorgeschriebene Listenwahl erfordert nur eine Abstimmung. Danach entfallen auf jede Liste zunächst so viele Sitze, wie ganze Zahlen auf sie entfallen. Danach zu vergebende Sitze sind in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen; bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das von dem Wahlleiter zu ziehende Los. Für jedes zu wählende Mitglied wird zugleich ein Ersatzmitglied gewählt.

 

Der Rat der Stadt hatte zu Mitgliedern der 11. Landschaftsversammlung gewählt:

 

Mitglieder:                                            Ersatzmitglieder:

 

Ratsherr Rolf Einmahl                            Ratsherr Norbert Finkeldei            CDU

 

Ratsfrau Bernhardine Lüke                 Ratsherr Rolf Schäfer                 CDU

 

Ratsfrau Margret Schulz                          Ratsherr Klaus Becker               SPD

 

b)         Die Zweitstimme kann für eine der Reservelisten als Ganze oder nur für einen einzelnen Bewerber einer Reserveliste abgegeben werden.

 

Nach ' 7 b Abs. 1 Satz 2 LVerbO stellt die Wahl (Abgabe von Erst- und Zweitstimme) einen Wahlakt dar. Dies bedeutet, dass die Wahl in ein und derselben Ratssitzung (03. 11. 2004) in unmittelbar aufeinander folgenden Wahlgängen durchzuführen ist.

 

Da der Landschaftsverband die Reservelisten frühestens ab dem 19. Oktober 2004 den Mitgliedskörperschaften zuleiten kann, werden die entsprechenden Unterlagen den Mitgliedern des Rates der Stadt unmittelbar nach Eingang nachgereicht.

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