Entscheidungsvorlage - 0072/ FB 01/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl der Mitglieder der 12. Landschaftsversammlung Rheinland
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 01 - Fachbereich Bürger*innendialog und Verwaltungsleitung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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03.11.2004
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Mitglieder der Landschaftsversammlung Rheinland werden
von den Vertretungen der Mitgliedskörperschaften durch Abgabe der Erststimme
für die direkt zu wählenden Mitglieder und Ersatzmitglieder und der Zweitstimme
für eine Reserveliste bzw. einen Reservelistenbewerber gewählt.
' 7 b Landschaftsverbandsordnung (LVerbO) regelt, wie die
Mitglieder der Landschaftsversammlung in einem besonderen Wahlverfahren von den
Vertretungen der Mitgliedskörperschaften gewählt werden. Der von den Bürgern
direkt gewählte Oberbürgermeister ist kein Mitglied des Rates und daher bei der
Wahl der Landschaftsversammlung nicht stimmberechtigt.
Die Wahl in den Vertretungen der Mitgliedskörperschaften
kann frühestens am 22. Oktober und muss spätestens bis zum 8. November 2004
durchgeführt werden.
Diese Begrenzung des Wahlzeitraumes ergibt sich aus
folgenden Bestimmungen:
- Die
Reservelisten sind bis zum 22. Tag nach dem Wahltag der Allgemeinen
Kommunalwahlen - d. h. 18. Oktober 2004 - von den Landesleitungen der Parteien
und Wählergruppen beim Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland einzureichen
und nach Zulassung durch ihn den Mitgliedskörperschaften zuzuleiten.
- Die
Wahl in den Vertretungen der Mitgliedskörperschaften muss innerhalb von sechs
Wochen nach der Kommunalwahl erfolgen, d. h., spätestens am 8. November 2004
ist die Wahl durchzuführen. Dieser Zeitraum ist unbedingt einzuhalten.
Der Innenminister des Landes NRW hat bereits im Rahmen der
Bildung der 11. Landschaftsversammlung mit Schreiben vom 30. 03. 1999
bestätigt, dass eine Abweichung von dem in ' 7 b LVerbO festgelegten Zeitraum für die Wahl der
Mitglieder des Landschaftsversammlung nicht möglich ist.
Als Mitglieder und Ersatzmitglieder sind wählbar:
- die
Mitglieder der Vertretungen der Mitgliedskörperschaften
- die
Beamten, Angestellten und Arbeiter der Mitgliedskörperschaften.
Zu beachten ist, dass nicht mehr Beamte, Angestellte
und Arbeiter als Mitglieder der Vertretung gewählt werden dürfen.
Über die Reservelisten sind wählbar:
- der
vorgenannte Personenkreis und
- auch
solche Bewerber, die bei den vorangegangenen allgemeinen Wahlen zu den
Vertretungen der Mitgliedskörperschaften auf deren Reservelisten benannt
wurden.
Die Zahl der mit den Erststimmen zu wählenden
(Direkt-)Mitglieder und Ersatzmitglieder beträgt für Aachen 2 Mitglieder (1999
= 3 Mitglieder).
Die Zahl der im Rahmen des Verhältnisausgleichs aus den
Reservelisten zu berufenden Mitglieder wird vom Landschaftsverband ermittelt.
Alle Mitglieder der Landschaftsversammlung werden durch das
in ' 7 b LVerbO festgeschriebene
Wahlverfahren gewählt. Zu diesem Zweck hat jedes Ratsmitglied (d. h. der
von den Bürgern direkt gewählte Oberbürgermeister ist kein Mitglied des
Rates und daher bei der Wahl der Landschaftsversammlung nicht
stimmberechtigt) zwei Stimmen:
- Mit
der Erststimme werden die auf die Mitgliedskörperschaften entfallenden
Mitglieder und zugleich für jedes Mitglied ein Ersatzmitglied;
- die
Zweitstimme ist für die Wahl einer Reserveliste bzw. eines
Reservelistenbewerbers bestimmt.
a) Die
mit der Erststimme zu wählenden Mitglieder und Ersatzmitglieder werden
im Wege der Listenwahl nach dem Verfahren der mathematischen Proportion
(1999 nach dem Höchstzahlenverfahren d>Hondt) gewählt. Die vorgeschriebene Listenwahl erfordert nur
eine Abstimmung. Danach entfallen auf jede Liste zunächst so viele Sitze, wie
ganze Zahlen auf sie entfallen. Danach zu vergebende Sitze sind in der
Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen; bei gleichen Zahlenbruchteilen
entscheidet das von dem Wahlleiter zu ziehende Los. Für jedes zu wählende
Mitglied wird zugleich ein Ersatzmitglied gewählt.
Der Rat der Stadt hatte zu
Mitgliedern der 11. Landschaftsversammlung gewählt:
Mitglieder: Ersatzmitglieder:
Ratsherr Rolf Einmahl Ratsherr
Norbert Finkeldei CDU
Ratsfrau Bernhardine Lüke Ratsherr
Rolf Schäfer CDU
Ratsfrau Margret Schulz Ratsherr
Klaus Becker SPD
b) Die
Zweitstimme kann für eine der Reservelisten als Ganze oder nur für einen
einzelnen Bewerber einer Reserveliste abgegeben werden.
Nach ' 7 b Abs. 1 Satz 2 LVerbO stellt die
Wahl (Abgabe von Erst- und Zweitstimme) einen Wahlakt dar. Dies
bedeutet, dass die Wahl in ein und derselben Ratssitzung (03. 11. 2004) in
unmittelbar aufeinander folgenden Wahlgängen durchzuführen ist.
Da der Landschaftsverband die Reservelisten frühestens ab
dem 19. Oktober 2004 den Mitgliedskörperschaften zuleiten kann, werden die
entsprechenden Unterlagen den Mitgliedern des Rates der Stadt unmittelbar nach
Eingang nachgereicht.