Entscheidungsvorlage - FB 61/1185/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Verkehrsausschuss beschließt den Bau des Gehweges am Eulersweg.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg schließt sich dem Beschluss des Verkehrsausschusses an.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Veranlassung

Im Zuge der B-Plan-Aufstellung für den Sportpark Soers wurde ein Verkehrsgutachten erstellt, das die

Verkehrsströme bei Veranstaltungen im entstehenden Sportpark Soers beurteilt. Das Gutachten ist rechtlicher Bestandteil des Bebauungsplanes. Die Ergebnisse dieses Gutachtens sind in die Planung eingeflossen.

 

Am Eulersweg befindet sich einer der Parkplätze für die Besucher des Sportpark Soers. Damit diese nach dem Abstellen des Fahrzeuges sicher zum Stadion gelangen, wird am Ausgang des Parkplatzes eine Querungshilfe gebaut, die das Queren des Eulersweg erleichtern soll. In diesem Bereich wird eine Linksabbiegespur als Zufahrt zu den Tennis- und Hockeyanlagen eingerichtet.

 

2. Entwurf und Bauausführung

Auf der südlichen Seite des Eulersweg soll ein rund 400m langer Gehweg entstehen. Hierüber sollen die Zuschauer vom Parkplatz zur Hubert-Wienen-Straße gelangen und letztlich zum Sportpark Soers. Der Ausbau umfasst zunächst nur den Gehweg vom Parkplatz bis zur Hubert-Wienen-Straße. Eine Gehweganbindung an den Soerser Weg ist im Rahmen des Projektes Sportpark Soers nicht erforderlich, wäre aber künftig möglich.

Der Gehweg wird in Platten angelegt, die überfahrbaren Bereiche in Pflaster. Der Gehweg wird über einen vorhandener Graben entwässert, der verrohrt und mit Lava überdeckt wird. Die Abgrenzung zur Fahrbahn erfolgt über auf Lücke stehende Betonschwellen. Hierbei handelt es sich um einen vom Landesbetrieb Straßenbau NRW geforderten Standard.

 

Die Planung ist mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW abgestimmt, in dessen Baulast der Eulersweg liegt.

 

Mit dem Bau soll im Oktober 2009 begonnen werden. Als Bauzeit werden drei Monate veranschlagt.

Da die Arbeiten überwiegend in den Nebenanlagen vorgenommen werden, wird die Beeinträchtigung des fließenden Verkehrs gering sein.

 

3. Baukosten, Finanzierung, Zuschüsse

Die Herstellungskosten betragen 105.000,- Euro.

 

4. Beitragsrechtliche Beurteilung

Anliegerbeiträge können nicht erhoben werden.

 

5. Beratungsfolge

Wegen der Dringlichkeit der Maßnahme wird wurde ausnahmsweise von der regulären Beratungsfolge abgewichen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich in Höhe der Umbaukosten von 105.000,- Euro inklusive der Ingenieurhonorare.

Entsprechende Mittel stehen bei Produktsachkonto B 120 105 00   7852 509  zur Verfügung.

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Anlagen

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