Entscheidungsvorlage - FB 68/0064/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung  zur Kenntnis und beschließt die Ausführung der Straßenbeleuchtungsmaßnahme. Sie empfiehlt dem Verkehrsausschuss, diese Maßnahme in ihrem Bezirk auszuführen.

 

Der  Antrag gilt als behandelt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Prioritätenliste Straßenbeleuchtung 2005 im Stadtgebiet Aachen-Brand

 

Aus verschiedenen Stadtbezirken liegen dem Fachbereich Verkehr und Tiefbau Anträge für die Neuanlage, bzw. Verbesserung der Straßenbeleuchtung vor.

 

Zwischen der Stadt Aachen und der STAWAG besteht ein Vertrag, in dem die Neuherstellung, Betrieb und Unterhaltung von Straßenbeleuchtungsanlagen geregelt sind. Demnach hat die Stadt Aachen für die Herstellung einer neuen, oder die Erweiterung einer bestehenden Straßenbeleuchtung die Kosten zu tragen.

 

Diese Arbeiten sind zwin­gend DIN-gerecht auszuführen.

 

Die Unterhaltungs- und Wartungsarbeiten an den Beleuchtungsanlagen werden von der STAWAG eigenständig durchgeführt und finanziert.

 

Für die Unterhaltung, Wartung, Strom und der Erneuerung der Straßenbeleuchtung, erstattet die Verwaltung der STAWAG einen vertraglich vereinbarten jährlichen Festpreis je Straßenleuchte (Nennentgelt).

 

Für das Haushaltsjahr 2005 und 2006 sind jeweils 50.000,00 i für das gesamte Stadtgebiet, für die ANeu­anlage von Straßenbeleuchtung@ eingeplant.

 

Dies gilt nur für Maßnahmen an öffentlichen Verkehrsflächen. Beleuchtung im Bereich der Grünflächen oder privater städtischer Flächen muss aus anderen Mitteln finanziert werden.

 

Gemäß des Beschlusses des Verkehrsausschusses vom 18.11.2004 sollen die bekannten Maßnahmen den Bezirksvertretungen und dem Verkehrsausschuss erneut zur Beratung und Entscheidung vorgelegt werden.

 

Deshalb schlägt die Verwaltung folgendes Verfahren vor.

 

Für die jeweiligen Bezirksvertretungen sind die vorliegenden Anträge in zeitlicher Reihenfolge aufgelistet.

 

Diese Auflistung wird hiermit der Bezirksvertretung Aachen-Brand zur Zustimmung vorgelegt.

 

Aus den Ergebnissen der Beschlüsse und Empfehlungen der Bezirksvertretungen fertigt die Verwaltung eine neue gesamtstädtische Prioritätenliste zur Entscheidung im Verkehrsausschuss.

 

Auf der Grundlage diese Beschlusses werden dann die Maßnahmen, mit den jeweils zur Verfügung stehen­den Haushaltsmitteln von 50.000,00 i pro Jahr, nach Rechtskraft des städtischen Haushalts begonnen.

 

Der Fachbereich Verkehr und Tiefbau hat in Zusammenarbeit mit der STAWAG, den in dem Antrag be­schriebenen Sachverhalt geprüft, hält die Ausführung der Maßnahme für notwendig und unterstützt den Antrag.

 

 

 

Georgstraße;        Verbesserung der Beleuchtung im Bereich der Fußwege Haus 42 / 52, Haus 54 / 62 und des angrenzenden Spielplatzes

Antrag der Eheleute Gier vom 19.01.2005

 

 

Die Eheleute Gier, haben den Antrag gestellt, die Fußwege Georgstraße 42 / 52 und 54 / 62, sowie den angrenzenden Spielplatz besser zu beleuchten.

 

Die Überprüfung hat ergeben, dass der Spielplatz eine öffentliche Grünfläche ist und damit in der Zuständig­keit des Aachener Stadtbetriebes liegt.

 

Die beiden Fußwege sind als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet und liegen somit in der Zuständigkeit des Fachbereiches Verkehr und Tiefbau.

 

Ein Beleuchtungsmast steht jeweils im ersten Drittel des Fußweges. Der Lichtkegel reicht nicht aus, die Verkehrsfläche vollständig auszuleuchten.

 

Für die Einrichtung einer DIN-gerechten Beleuchtung in den Fußwegen, muss jeweils 1 Beleuchtungsmast mit einer Lichtpunkthöhe von 6,0 m aufgestellt werden. Zusätzlich ist jeweils, auf einer Länge von ca. 20 m ein Beleuchtungskabel zu verlegen. Die Herstellungskosten für diese Beleuchtungsanlage betragen ca. 10.000.- i. Das jährliche Nennentgelt würde sich auf 262.- i belaufen.

 

Die Eheleute Gier wurden durch den Fachbereich Verkehr und Tiefbau informiert.

 

Der Aachener Stadtbetrieb wurde gebeten, für die Beleuchtung des Spielplatzes, mit den Eheleute Gier Kontakt aufzunehmen.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen lfd. Haushaltsjahr/Wirtschaftsjahr

ergeben sich nicht

 

Finanzielle Auswirkungen in den Folgejahren/Folgekosten

Finanzielle Auswirkungen werden sich in Höhe von ca. 10.000,00 i im Vermögenshaushalt ergeben. Jährliche Folgekosten für das Nennentgelt werden sich in Höhe von 262,00 i im Verwaltungshaushalt ergeben.

 

Maßnahmebezogene Einnahmen

sind nicht zu erwarten

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