Entscheidungsvorlage - FB 40/0240/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Beförderung der Schüler aus Orsbach/Lemiers zu den Grundschulen Vaalserquartier und Gut Kullen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Schule
- Verfasst von:
- FB 45/60, Herr Schuster
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Schulausschuss
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Kenntnisnahme
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27.08.2009
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Bereits seit Jahren hat die Stadt Aachen als Schulträger die Beförderung der Kinder aus den Ortsteilen Orsbach und Lemiers zu den Grundschulen Vaalserquartier und Gut Kullen durch einen Busunternehmer durchführen lassen.
Hintergrund war, dass eine direkte Anbindung von Orsbach nach Vaalserquartier durch den ÖPNV nicht besteht. Vor Auflösung der Grundschulbezirke war die GGS Vaalserquartier die zuständige Grundschule. Die Kinder zur GGS Gut Kullen wurden mitgenommen, weil hierfür für die Stadt keine Mehrkosten entstanden.
Zum 01.08.2008 trat eine Änderung ein. Die Grundschulbezirke wurden aufgehoben. Die Erziehungsberechtigten konnten nunmehr die Grundschule frei wählen.
Nächstgelegene Schule im Sinne der Schülerfahrkostenverordnung war nun die GGS Laurensberg, die auch aus Orsbach mit dem ÖPNV gut zu erreichen ist.
Damit entfiel auch der Anspruch auf Schülerfahrkosten und die Verpflichtung des Schulträgers, den Transport zur Schule sicherzustellen.
Im Schuljahr 2008/2009 wurde als Übergangslösung zunächst keine Änderung in der Beförderung veranlasst, da der Vertrag mit dem Busunternehmen erst Ende des Schuljahres 2008/2009 auslief.
FB 45 hat die Eltern der Buskinder des Schuljahres 2008/2009 im Juli 2008 über die gesetzlichen Änderungen informiert und für das Schuljahr 2009/2010 eine andere Regelung in Aussicht gestellt. Im Juli diesen Jahres hat FB 45 die Eltern erneut informiert, dass der Vertrag mit dem Busunternehmen zum Ende des Schuljahres 2008/2009 ausgelaufen ist und nicht angedacht ist, eine weitere Beförderung vorzunehmen und den Eltern anheim gestellt, Anträge auf Übernahme der Schülerfahrkosten zu stellen.
Aktuell besuchen immer noch 7 Kinder, die vor dem 1.8.2008 eingeschult worden sind, die Schulen Vaalserquartier und Gut Kullen (sog. Bestandskinder). Außerdem besuchen weitere 8 Kinder aus diesem Bereich die beiden Schulen, so dass nach jetzigem Stand 15 Kinder gefahren werden müssen.
Gegen den Wegfall der Beförderung richten sich jetzt die Beschwerden und zwar insbesondere für die Bestandskinder - aber auch von Eltern, deren Kinder mitgenommen worden waren. Die Beschwerden werden damit begründet, dass die seinerzeitige Einschulung mit der Zusage der Beförderung erfolgt ist und diese Zusage zumindest für die "Bestandskinder" weiter gilt.
Die Prüfung der Angelegenheit durch das städtische Rechtsamt hat zu folgendem Ergebnis geführt:
Für die vor der Aufhebung der Grundschulbezirke eingeschulten Kinder wäre eigentlich mit diesem Zeitpunkt (1.8.2008) ein Schulwechsel notwendig geworden. Aus pädagogischen Gründen wurde jedoch auf diesen Schulwechsel verzichtet. Für diese Kinder greift dann wieder die Regelung des § 9 der Schülerfahrkostenverordnung in dem Sinn, dass eben die GGS Vaalserquartier die nächstgelegene Schule ist. Daraus ergibt sich folglich auch, dass die Eltern Anspruch auf Übernahme der Schülerfahrkosten haben.
Weiter ist es dann grundsätzlich Sache des Schulträgers, zu entscheiden, wie dieser Anspruch erfüllt wird. Die Stadt Aachen als Schulträger hatte bisher entschieden, diesen Anspruch durch die Stellung eines Schulbusses zu erfüllen. Insofern haben die Eltern der "Bestandskinder" Anspruch auf eine adäquate Lösung.
Die Verwaltung schlägt vor, für die nächsten beiden Schuljahre die Busbeförderung im bisherigen Umfang weiter zu betreiben.
Für die Zeit bis zu den Herbstferien hat die Verwaltung inzwischen eine Zwischenlösung organisiert. Für die Zeit ab Herbstferien bis Ende der Beförderung (Schuljahr 2010/11) wird nach einer beschränkten Ausschreibung der entsprechende Auftrag erteilt.
Die Buskosten beliefen sich für das abgelaufene Schuljahr auf ca. 50.000 . Die Verwaltung hofft, dass bei einer neuen Ausschreibung dieses Ergebnis nicht überschritten wird. In diesem Rahmen stehen nach jetzigen Erkenntnissen die notwendigen Haushaltsmittel zur Verfügung.
Alle Eltern sind eingehend darauf hinzuweisen, dass ab dem Schuljahr 2011/2012 keine Schülerbeförderung durch Bus mehr stattfindet. Die Eltern sind auf die Vorschriften der Schülerfahrkostenverordnung zu verweisen, nach der im Einzelfall geprüft werden muss, ob die Voraussetzungen zur Übernahme der Schülerfahrkosten zur nächstgelegenen Schule bestehen. Dann kann ggfs. auch eine Wegstreckenentschädigung bis zu einem Höchstbetrag von 100,00 /monatlich gewährt werden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen: |
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Maßnahme: | ___________________________________________________________ | |||
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Investitionskosten |
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a. | Im Haushalt? | ja/nein | ___________ | |
b. | Maßnahme über 150 T: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor? | ja/nein |
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c. | Wenn bei a. nein: Deckung? |
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| Maßnahme: |
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d. | Zuschüsse |
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Folgekosten |
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Aufwand |
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| Personalkosten |
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| Sachkosten |
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| Abschreibung |
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a. | Im Haushalt? | ja/nein | ____________ | |
b. | Wenn bei a. nein: Deckung? |
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| Maßnahme: |
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c. | Zuschüsse |
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Konsumtiv |
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a. | Im Haushalt? Bei den Konten im Produkt 030 010 010 Schülerbeförderung stehen entsprechende Mittel zur Verfügung. | ja/nein | ___________ | |
b. | Konsolidierung? | ja/nein | ___________ | |
c. | Personalkosten |
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d. | Sachkosten |
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e. | Wenn bei a. nein: Deckung? |
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| Maßnahme |
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f. | Dauer |
| Jahre |
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g. | Zuschüsse |
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