Kenntnisnahme - FB 40/0236/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Erstattung von Elternbeiträgen aufgrund von Streik in städtischen Kindertagesstätten und in OGS- MaßnahmenHier: Ratsantrag der Fraktionen SPD, CDU, Grüne und FDP vom 24.06.2009
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- Schule
- Beteiligt:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Verfasst von:
- FB 45/60
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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25.08.2009
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Erledigt
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Schulausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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27.08.2009
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss und der Schulausschuss nehmen die Ausführungen der Verwaltung und den inzwischen gefassten Beschluss des Rates der Stadt vom 19.08.2009 zustimmend zur Kenntnis, dass die Stadt Aachen aufgrund von Streik in städtischen Kindertagesstätten und in städtischen OGS- Maßnahmen die betroffenen Eltern für einen Monat von den Elternbeiträgen freistellt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit Ratsantrag vom 24.06.2009 beantragen die Fraktionen SPD, CDU, Grüne und FDP (Anlage I), dass der Rat der Stadt Aachen beschließt:
Die Stadt Aachen stellt aufgrund von Streik in Kindertagestätten die betroffenen Eltern für einen Monat von den Elternbeiträgen frei.
Durch Arbeitskampfmaßnahmen (Streik) im Rahmen einer tariflichen Auseinandersetzung kam es beginnend Mitte Mai 2009 in den städtischen Kindertagesstätten und einer Reihe von Offenen Ganztagsgrundschulen (OGS) - Maßnahmen in der Stadt Aachen zu umfangreichen Betreuungsausfällen (2 - 3 Tage Ausfall in der Woche), die sich bis Ende Juni 2009 hinzogen.
Ein wachsender Anteil der betroffenen Eltern nahm dies zum Anlass, bereits gezahlte bzw. noch zu zahlende Elternbeiträge rückzufordern bzw. einzubehalten oder zu kürzen. Als Begründung wurden der Stadt Aachen u. a. die Nichterfüllung von Betreuungsverträgen wie auch die vermutete - Verpflichtung zur Weitergabe von durch den Streik eingesparten Personalkosten benannt.
Die Prüfung der rechtlichen Situation durch FB 30 ergab, dass zu einer Erstattung / einem Erlass der Elternbeiträge keinerlei rechtliche Verpflichtung besteht. Die Presse wurde entsprechend informiert und die Eingaben der Eltern zunächst auch im Sinne dieser Rechtsauffassung der Stadt Aachen beantwortet. (Anlage II und III)
Aufgrund des Ratsantrags der Fraktionen SPD, CDU, Grüne und FDP hat der Rat der Stadt Aachen in seiner Sitzung am 24.06.2009 seine Absicht erklärt, bei den betroffenen Eltern aus Kulanzgründen auf einen monatlichen Elternbeitrag zu verzichten. Die Entscheidung solle jedoch erst in der nächsten Sitzung des Rates, am 19.08.09 getroffen werden.
Die betroffenen Eltern wurden sowohl durch die Presse als auch per Elternbrief über die veränderte Situation unterrichtet. (Anlage IV und V)
Wie eine Auswertung des Datenbestandes ergab, ist dabei von ca. 1.650 betroffenen Eltern in städtischen Kindertagesstätten und einem Beitragsvolumen in Höhe von etwa 205.000,- auszugehen. Bei OGS- Maßnahmen sind ca. 300 Eltern betroffen. Für OGS- Maßnahmen ist von einem Betragsvolumen in Höhe von 25.000 auszugehen.
Dem Aufwand der Stadt Aachen von ca. 230.000 durch die Beitragserstattung bzw. durch den Forderungsausfall steht eine von FB 11 errechnete Personalkosteneinsparung von ca. 335.000 gegenüber.
Aus haushaltsrechtlicher Sicht ist darauf hinzuweisen, dass diese Minderausgaben jedoch relativiert werden müssen, da der Aufwand und die besonderen organisatorischen Vorkehrungen der Stadt für die Sicherstellung des Notdienstes, sowie die bereits heute feststehenden Mehraufwendungen aus den Tarifsteigerungen haushaltsrelevant für das Jahr 2009 sind.
In Abstimmung mit der Stadtkasse wird bei den Eltern auf die Durchführung von diesbezüglichen Mahn- u. Vollstreckungsmaßnahmen, die im Zusammenhang mit dem Streik stehen, verzichtet.
Im Monat September wird dann allen Betroffenen ein Monatsbeitrag erlassen, verrechnet oder erstattet.
Der Ratsantrag vom 24.06.2009 ist damit erledigt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen: |
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Maßnahme: | __________________________________________________________________ | |||
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Investitionskosten |
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a. | Im Haushalt? | ja/nein | __________ | |
b. | Maßnahme über 150 T: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor? | ja/nein |
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c. | Wenn bei a. nein: Deckung? |
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| Maßnahme: |
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d. | Zuschüsse |
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Folgekosten |
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Aufwand |
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| Personalkosten |
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| Sachkosten |
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| Abschreibung |
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a. | Im Haushalt? | ja/nein | __________ | |
b. | Wenn bei a. nein: Deckung? |
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| Maßnahme: |
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c. | Zuschüsse |
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| __________ |
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Konsumtiv |
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a. | Im Haushalt? Verzicht auf Einnahmen (Elternbeiträge) | nein | 230.000 | |
b. | Konsolidierung? | ja/nein | __________ | |
c. | Personalkosten |
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d. | Sachkosten |
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| __________ |
e. | Wenn bei a. nein: Deckung? |
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| Maßnahme |
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| 335.000 |
| Einsparung von Personalkosten durch Streik |
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f. | Dauer |
| Jahre |
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g. | Zuschüsse |
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| __________ |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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25,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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64 kB
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3
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(wie Dokument)
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65,3 kB
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4
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(wie Dokument)
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74,4 kB
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5
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(wie Dokument)
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81,7 kB
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