Kenntnisnahme - FB 51/0323/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
2. Bericht über die Fallzahlen- und Kostenentwicklung im Bereich der Hilfen zur Erziehung und Maßnahmen nach § 35 a SGB VIII für das Haushaltsjahr 2009 (01.01.2009 - 30.06.2009)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/30, Frau Drews
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Kenntnisnahme
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25.08.2009
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Verwaltung hat für das 1. Halbjahr 2009 die beigefügten dezidierten Angaben zu der Fallzahlen- und Kostenentwicklung erstellt.
Die Anlagen weisen für 2009 eine Gesamtvorbelastungssumme von knapp unter 30,0 Mio Euro aus. Eine ähnliche Kassenwirksamkeit wie in 2008 angenommen, ergibt sich daraus für 2009 ein Kassenist von ca 28,0 28,5 Mio Euro. Dies würde bedeuten, dass die zur Verfügung stehenden Mittel nicht ausreichen. Dies kann aber ebenfalls wie in den Vorjahren erst mit dem nächsten Quartalsbericht zum 30.09. konkretisiert werden. Eine Kassenwirksamkeit der zusätzlich benötigten Mittel ist auf jeden Fall erst mit Beginn des kommenden Jahres gegeben.
Wie bereits in der Berichterstattung in der Sitzung am 28.04.2009 ausführlich dargelegt, bestätigt sich die damalige Einschätzung, dass besonders die Entwicklung der Maßnahmen im Bereich der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und junge Menschen dramatisch zu den steigenden Kosten beiträgt!
Es wird von Mehrkosten allein in diesem Bereich von rd. 1 Mio. Euro ausgegangen.
Dennoch ist in der Zwischenzeit an den bereits beschriebenen Maßnahmen zur Kostenstabilisierung/-senkung des Haushaltsansatzes weiter gearbeitet worden.
Im Einzelnen sind dies:
? Qualifizierung des gesamten Hilfeplanverfahrens, d. h. strukturierte und straffe Vorgaben im Klärungsverfahren vor Beginn von Hilfen.
? Kontinuierliche Vermittlung der Familien in präventive Angebote wie z. B. guter Start ins Leben, Müttercafé und Frühe Hilfen.
? Initiierung und systematischer Ausbau von sozialen Gruppenangeboten gemäß § 29 KJHG, die Einzelhilfen wie z. B. SPFHs verkürzen bzw. in der Anzahl minimieren.
? Überprüfung von Einzelfallhilfen, wo junge Menschen die selbe Schule besuchen und ggf. Initiierung von Gruppenangeboten vor Ort.
? Erweitertes Kontrollverfahren in der Hilfeplanung gegenüber dem Leistungspartner.
? Entwicklung von verbindlichen Standards zur Feststellung der nach §§ 27/41 SGB VIII geforderten Persönlichkeitsentwicklung.
? Festschreibung der ambulanten Betreuungsstunden bei Hilfen §§ 35 a/41 SGB VIII auf 17 Stunden monatlich.
Zum Beispiel wird der Kinder- und Jugendhilfeträger Maria im Tann nach den Sommerferien mit Sozialer Gruppenarbeit für Familien, die SPFH erhalten, starten. Hiervon wird sich versprochen, dass neben dem gruppendynamischen Effekt des Lernens Synergieeffekte bei dem genehmigten Gesamtvolumen der Fachleistungssumme entsteht.
Ausgehend von den dort gesammelten Erfahrungen wird die oben beschriebene Maßnahme Signalcharakter für Sozialpädagogische Familienhilfen haben.
Darüber hinaus werden zzt. Konzeptionen erarbeitet, die z. B. an der Förderschule für emotionale Entwicklung in Walheim und der Martin-Luther-King-Schule dafür sorgen werden, dass Schüler dieser Schulen durch Eingliederungshilfen durchgeführt am Ort der Schule - Heilpädagogische Tagesgruppe, erweitertes OGS-Angebot, Sozialpädagogische Gruppenarbeit - gezielt aber auch kostenwirksam pädagogisch begleitet werden.
Hinsichtlich der Entwicklung von verbindlichen Standards zur Feststellung der nach § 27/41 SGB VIII geforderten Persönlichkeitsentwicklung wird die vorhandene verwaltungsinterne Arbeitsgruppe durch Leistungspartner der Jugendhilfe erweitert, zumal zu diesem Thema sich bereits auf Bundesebene in verschiedenen Settings Fachleute auseinander setzen. Angedacht ist hier - ähnlich wie die Standards bei der Bearbeitung von Kindeswohlgefährdung - den handelnden Fachleuten, aber auch den Betroffenen systematisierte Handlungsgrundlagen als Orientierung vorzulegen.
Diese Arbeit ist umso mehr vonnöten, da besonders im Eingliederungshilfebereich die Anträge von jungen Menschen ab 18 bzw. ab 21 Jahren vermehrt auftreten.
Bedingt durch Leistungsablehnungen gehen die durch das Vormundschaftsgericht eingesetzten Berufsbetreuer der jungen Menschen vermehrt an die Verwaltungs- bzw. Sozialgerichte, um hier die Leistungserbringen durch die Verwaltung des Jugendamtes zu erzwingen.
In diesen Auseinandersetzungen ist es auch nach Einschätzung des FB 30 erforderlich, einen verbindlichen Handlungs- und Orientierungskatalog vorzuweisen, an dem sich die stattgefundene Persönlichkeitsentwicklung messen lässt.
Mit zunehmendem Erschrecken ist zu beobachten, dass die Zahlen der durch Fachärzte diagnostizierten drohenden bzw. vorhandenen seelischen Behinderung an Kindern und jungen Menschen kontinuierlich steigen.
Zu beobachten ist, dass dies teils auf frühen Drogenkonsum bzw. durch manifeste familiäre psychische Erkrankungen in der Eltern- und Großelterngeneration, sowie durch extrem belastende familiäre Situationen durch Trennung der Eltern und damit verbundener existentieller Verlustangst zurückzuführen ist.
Der Jugendhilfeträger ist hierdurch in der Verpflichtung, adäquate Hilfsangebote für diesen Personenkreis zu schaffen, die bedingt durch die multiprofessionellen Hilfeansätze entsprechend kostenintensiv sind.
Ein Erklärungsansatz für diese Entwicklung ist, dass Familien, Ein-Eltern-Familien, Patchwork-Familien kaum mehr über eigene Erziehungsbilder verfügen, verunsichert der Entwicklung ihrer Kinder gegenüber stehen und zunehmend scheuen, Elternverantwortung zu übernehmen und im Rahmen dessen eigenes Erwachsenenverhalten zu reflektieren und zu verändern. Erst mit drohender oder erfolgter seelischer Erkrankung des Kindes zeigen Eltern Ansätze bzw. Bereitschaft zum Wohle des Kindes professionelle Unterstützung anzunehmen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen: |
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Maßnahme: |
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Investitionskosten |
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a. | Im Haushalt? | ja/nein | __________ | |
b. | Maßnahme über 150 T: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor? | ja/nein |
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c. | Wenn bei a. nein: Deckung? |
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| Maßnahme: |
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d. | Zuschüsse |
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Folgekosten |
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Aufwand |
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| Personalkosten |
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| Sachkosten |
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| Abschreibung |
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a. | Im Haushalt? | ja/nein | __________ | |
b. | Wenn bei a. nein: Deckung? |
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| Maßnahme: |
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c. | Zuschüsse |
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Konsumtiv |
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a. | Im Haushalt? Für den Bereich sind ausgewiesen: | ja | 27,250 Mio. | |
b. | Konsolidierung? | nein | __________ | |
c. | Personalkosten |
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d. | Sachkosten |
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e. | Wenn bei a. nein: Deckung? Deckung für Mehrkosten können nicht angeboten werden. |
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| Maßnahme |
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f. | Dauer |
| Jahre |
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g. | Zuschüsse |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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