Entscheidungsvorlage - 0073/ FB 01/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Richtlinien über die Zuwendungen zum Geschäftsbedarf der Ratsfraktionenhier: Antrag der Fraktion der CDU vom 14.10.2004 zur Tagesordnung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 01 - Fachbereich Bürger*innendialog und Verwaltungsleitung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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03.11.2004
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17.11.2004
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08.12.2004
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Beschlussvorschlag
Der Rat
stimmt der beantragten Änderung der Zuwendungsrichtlinien zu; in Ziff. 4.2 der
Richtlinien
„Zuwendungen zum Geschäftsbedarf der Ratsfraktionen“ werden
-
die
Zahl 24 durch die Zahl 19 und
-
die
Zahl 25 durch die Zahl 20
ersetzt.
Gleichzeitig stimmt der Rat der Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln für
das Haushaltsjahr 2005 im erforderlichen Umfange (ca. 12.000,-- € ) zu.
Dr.Linden
Erläuterungen
Erläuterungen:
Gemäß den
vom Rat der Stadt beschlossenen und zuletzt im Jahre 1999 geänderten
Richtlinien „Zuwendungen zum Geschäftsbedarf der Ratsfraktionen“ gewährt die
Stadt den Ratsfraktionen u.a. eine Erstattung der Personalkosten für die
Fraktionsgeschäftsstellen. Der Umfang der zu erstattenden Personalkosten
orientiert sich an der Mitgliederstärke der Fraktionen. Seit 1999 bestehen
folgende Abstufungen:
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Fraktionen
mit bis zu 9 Ratsmitgliedern
-
Fraktionen
mit 10 – 14 Ratsmitgliedern
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Fraktionen
mit 15 – 24 Ratsmitglieder und
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Fraktionen
ab 25 Ratsmitgliedern.
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Mit dem
vorliegenden Antrag wird begehrt, diese Abstufungen insoweit zu ändern, dass
sich die Personalkostenerstattung ausrichten soll an folgender neuen Abstufung:
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Fraktionen
mit bis zu 9 Ratsmitgliedern
-
Fraktionen
mit 10 – 14 Ratsmitgliedern
-
Fraktionen
mit 15 – 19 Ratsmitgliedern
-
Fraktionen
ab 20 Ratsmitgliedern.
In der
Begründung des vorgelegten Antrages wird dargelegt, dass der in den Fraktionen
zu leistende Aufwand für die Koordination und Information der Mitglieder durch
neue Gesellschaftsgründungen der letzten Jahre sowie die Intensivierung der
interkommunalen und auch der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit gestiegen
sei. Diese Begründung ist nach Auffassung der Verwaltung nachvollziehbar, so
dass seitens der Verwaltung – unter der Voraussetzung der Bereitstellung der
erforderlichen überplanmäßigen Mittel – keine Bedenken gegen die begehrte
Änderung erhoben werden.
Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen:
Kosten: Wird
der beantragten Änderung entsprochen, ergeben sich gegenüber den bisherigen
Zuwendungsrichtlinien
Mehrkosten insoweit, als für Fraktionen bereits ab 20
Ratsmitgliedern
Personalkosten für eine volle Kraft nach Verg.Gr. BAT IV a zu
erstatten
wären gegenüber der bisherigen Erstattung für eine 28,5 Stundenkraft.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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588,9 kB
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