Kenntnisnahme - FB 61/1194/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach wegen des äußerst geringen Verkehrsaufkommens und des sehr geringen Kinderanteils an der dortigen Bevölkerung der Bedarf an einem verkehrsberuhigten Bereich nach VZ. 325/326 StVO in diesem Sackgassenbereich nicht besteht. Dem Antrag wird somit nicht zugestimmt.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Verkehrsberuhigte Bereiche nach VZ. 325/326 StVO sind in die Straßenverkehrsordnung aufgenommen worden, um besonders in Neubaugebieten mit oftmals sehr kleinen Privatgrundstücken das ohnehin bereits praktizierte Kinderspielen im öffentlichen Verkehrsraum verkehrlich abzusichern. Die mit dem Verkehrszeichen verbundene Höchstgeschwindigkeit von 4 - 7 km/h für alle Fahrzeuge (Schrittgeschwindigkeit) werden die Kraftfahrer aber nur einhalten, wenn sie tatsächlich auch Kinderspiele oder sich unterhaltende Fußgängergruppen feststellen, zu deren Schutz sie Schrittgeschwindigkeit fahren müssen.

Die Verwaltungsvorschriften zu VZ 325 StVO legen fest: “Die mit Zeichen 325 erfassten Straßen müssen durch ihre Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr hier eine untergeordnete Bedeutung hat.”

 

In den drei Sackgassenarmen der Weiern zwischen Eckenerstraße und Autobahn wird die Straße von Fußgängern ausschließlich auf dem Weg zum Einkaufen bzw. zur Arbeitsstätte und nach Hause genutzt. Die Bevölkerungsstruktur in diesem alten Brander Ortsteil ist recht alt und Kinder unter 10 Jahren wohnen dort kaum. Weiterhin sind viele Grundstücke sehr groß und verfügen über breite Grundstückszufahrten bzw. Garagenhöfe. Sollten Kinder hier wohnen oder zu Besuch sein, nutzen sie die großen Privatgrundstücke zum Spielen und gehen nicht auf die Straße.

 

Bei einer Verkehrserhebung am 27.05.2008 sind in allen drei angesprochenen Sackgassenarmen der Straße Weiern nördlich der Eckener Straße zwischen 7.00 Uhr und 19.00 Uhr insgesamt 359 Kfz gezählt worden. Dies entspricht 30 Kfz pro Stunde in allen drei Ästen zusammen. Der Hauptast in Richtung Erdbeerfeld hat wegen der am Ende liegenden Büros und Kleinbetriebe sicherlich den größten Verkehrsanteil; die Fahrbahn erlaubt mit einer Breite von 4 m jederzeit einen Begegnungsverkehr zwischen Kfz und Fußgänger, ohne dass Kollisionsgefahr besteht. Wenn die Fußgänger entlang der privaten Grundstücksgrenze gehen, können sie den entgegenkommenden PKW sehr frühzeitig sehen und sich auf ihn einstellen. Die beiden anderen Stichwege haben ausschließlich Anwohnerverkehr, sind schnurgerade einsehbar und dürften innerhalb der dortigen Anwohnerschaft problemlos abzuwickeln sein.

 

Das Parken auf dem Seitenstreifen der Böschung entlang des Vennbahnweges erfolgt außerhalb der Fahrbahn und beeinträchtigt den Verkehr nicht. In dieser öffentlichen Verkehrsfläche ist das Parken von zugelassenen Fahrzeugen StVO-konform. Nicht zugelassene Fahrzeuge werden durch die Außendienstkräfte des Ordnungsamtes regelmäßig mit entsprechenden orangen Aufklebern zur Beseitigung beklebt. Der dortige Seitenstreifen wird bereits seit Jahrzehnten beparkt, ohne dass der benachbarte Grüngürtel bzw. die Böschung unvertretbare Schäden erfahren hat.

 

Aus der Beschaffenheit der Straßen teilweise mit begleitenden Gehwegen und der fehlenden tatsächlichen Nutzung der Fahrbahnen als Spielflächen, woran auch die Ausschilderung mit VZ 325 StVO sicher nicht ändern wird, eignen sich die in Rede stehenden Sackgassenarme nicht zu verkehrsberuhigten Bereichen, so dass eine entsprechende Beschilderung abgelehnt wird.

 

Für die Fußgänger der Häuser im Bereich der ehemaligen Tuchfabrik Maintz könnte eventuell die Anlage einer Treppe oder Rampe zwischen der Wendefläche Weiern und dem Vennbahnweg geprüft werden, um alternativ zur Straße Weiern auch die Nutzung des autofreien Vennbahnweges zu ermöglichen. Bereits jetzt zeigt ein Trampelpfad in dieser Böschung einen gewissen Bedarf an einer unmittelbaren Wegeverbindung.

 

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Anlagen

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