Kenntnisnahme - FB 61/1209/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach die Grachtstraße zur Vermeidung einer größeren verkehrlichen Attraktivität keine neue Asphaltdecke erhält und wegen der zu geringen Fahrbahnbreite auch keine separate Fläche für Fußgänger und Radfahrer erhalten kann.

 

Der Antrag gilt damit als behandelt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Grachtstraße zwischen Indeweg und den Feldwegeinmündungen vor Krauthausen wurde in 1987 wegen wegbrechender Straßenränder und dadurch zunehmender Schwierigkeiten beim Begegnungsverkehr als Einbahnstraße in Fahrtrichtung Krauthausen ausgeschildert. Im Jahre 1997 wurde aufgrund neuer straßenverkehrsrechtlicher Möglichkeiten der Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben.

Die Fahrbahn der Grachtstraße ist hinter der Einmündung Indeweg auf den ersten 140 m ca. 4,60 m breit, verjüngt sich in den nachfolgenden 160 m bis zur Indebrücke auf 3,80 m und hat im Steigungsstück nach Krauthausen wieder 4,30 m Breite.

 

Fahrbahninstandsetzung:

Während die Fahrbahn im Steigungsstück zwischen Inde und Krauthausen in einem recht guten Zustand ist, sind im schmalen Teilstück zwischen Regenrückhaltebecken und Indebach in den vergangenen Jahren immer wieder entstehende Straßenschäden mit Asphaltflicken aufgefüllt worden. Dieser in der Talsenke liegende Straßenzug ist dennoch, gemessen an der angeordneten Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, als verkehrssicher einzustufen.

Bereits vor 3 Jahren hatte die Stadt eine Fahrbahnsanierung in diesem Abschnitt eingeplant. Das Bezirksamt Brand sowie die Bezirksvertretung Aachen-Brand befürchteten jedoch, dass eine qualitative Verbesserung des Fahrbahnbelages auch den Reiz der Grachtstraße als Umgehung der Trierer Straße bzw. Abkürzung zwischen Brand und Krauthausen/Stolberg steigern würde und somit eine spürbare Verkehrszunahme im Bereich Schroufstraße/Grachtstraße durch das Naturschutzgebiet Indetal erzeugen könnte. Deshalb wurde auf eine Asphalterneuerung verzichtet.

Im Zusammenhang mit der Straßenbaumaßnahme Trierer Straße im Bereich Brander Berg wurde erneut die Grachtstraße als Ausweichstrecke sowie eine Fahrbahnverbesserung diskutiert. Auch hier ließen Bezirksamt und Bezirksvertretung erkennen, dass die Grachtstraße als Umleitungsstrecke nicht gewünscht ist. Insofern wird weiterhin auf eine qualitative Verbesserung des Fahrbahnbelages verzichtet.

 

Abmarkierung eines Rad-/Gehweges:

Die Straßenverkehrsordnung legt als Mindestbreite  für gemeinsame Fuß-/Radwege außer Orts in § 2 Abs. 4 StVO und den dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften 2,00 m fest.

 

Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass markierte Fahrstreifen eine Mindestbreite von 2,75 m haben müssen, ist somit eine Gesamtbreite von mindestens von 4,75 m  erforderlich, um die beantragte Nutzungstrennung durch Markierung vorzunehmen.  Wie oben beschrieben, ist der mittlere Straßenabschnitt nur 3,80 m und der nach Krauthausen führende Straßenabschnitt 4,30 m breit.

 

Die für Fußgänger und Radfahrer vorgeschlagene Markierung ist insofern nicht zulässig.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

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Anlagen

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