Kenntnisnahme - BA 4/0129/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung nimmt die Mitteilungen der Verwaltung zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

1. Spielplatz Kornelimünster-West, Schleckheimer Straße

Antrag der CDU-BF vom 01.05.2009 (sh. Anlage 1)

 

Zum o. a. Antrag nimmt der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule wie folgt Stellung:

 

Die CDU – BV schlägt in Ihrem o.g. Schreiben zur weiteren Verbesserung des Spielgeländes folgende Maßnahmen vor:

 

1. Anbringen eines Hundeverbotsschildes

2. Aufstellung von zusätzlichen Bänken, insbesondere im Kleinkinderbereich

3. Einrichtung eines Picknick- Platzes ( Tisch mit zwei Bänken)

 

Nach einem städtebaulichen Vertrag hat die Grundstücksgesellschaft Kornelimünster GbR den Spielplatz  Kornelimünster West in 2008 / 2009 hergerichtet.

Die heutige Gestaltung des Spielplatzes ist das Ergebnis einer intensiv genutzten Bürgerbeteiligung. Der hierzu erstellte Planungsentwurf wurde am 29.04.08 dem KJA und am 4.06.09 der B 4 vorgestellt und es wurde ein entsprechender Baubeschluss gefasst.

 

In der Zwischenzeit ist die Spielanlage nach den Vorlagen vertragskonform hergerichtet worden. 60.000 € standen zur Neugestaltung des Spielplatzes zur Verfügung.

 

Eine Anfrage bei der Grundstücksgesellschaft Kornelimünster GbR hat ergeben, dass sie
dankeswerter Weise die Mittel zur Anschaffung von zwei zusätzlichen Parkbänken bereitstellen wird. Das mit der Planung befasste Landschaftsarchitekturbüro wird von der Grundstücksgesellschaft Kornelimünster GbR beauftragt, zwei Parkbänke (im Design der bereits vorhandenen Bänke) im Kleinkinderbereich aufstellen zu lassen.

Zusätzlich werden gegebenenfalls auch die Kosten für die Aufstellung zweier Hundeverbotsschilder von der Grundstücksgesellschaft Kornelimünster GbR übernommen.

 

Die Einrichtung eines Picknick - Platzes kann sicherlich eine weitere attraktive Ausstattung für den Spielplatz darstellen. Mittel zur Anschaffung von Gegenständen für den Spielplatz Kornelimünster West wurden von der Verwaltung jedoch nicht in den Haushalt eingestellt.

 

 

 

 

 

 

 

 

2. Vennbahnradweg – Sachstand

Antrag der SPD-BF vom 11.03.2009 sowie Beschluss der Bezirksvertretung vom
27.05.2009

 

Der Fachbereich Umwelt teilt nach Erhalt des o. a. Beschlusses mit, dass im Gutachtervertrag (ökologisches Gutachten) eine Abgabefrist bis zum 31.10.2009 vereinbart wurde. Dieses Gutachten wird der Bezirksvertretung und der Öffentlichkeit in der Sitzung am 09.12.2009 vorgestellt.

 

3. Verkehrsstraßennetz-Umstufungskonzept Aachen

hier: Klassifizierungslageplan (Vorschlag des Landesbetriebes Straßenbau
NRW vom 17.09.2008)

 

Der Bezirksvertretung wurde in ihrer Sitzung am 18.03.2009, der Vorschlag des Landesbetriebes Straßenbau NRW vom 17.09.2008 durch eine Mitteilung zur Kenntnis gebracht.

 

Mit neuem Schreiben vom 07.07.2009 wurde der Verwaltung mitgeteilt, dass
folgendes Umstufungskonzept im Bereich südlich der Stadt Aachen zum 01.01.2010 angestrebt wird:

 

Danach soll
- die Landesstraße 233 von Kalkhäuschen bis zur Autobahnanschlussstelle
   Lichtenbusch zur Bundesstraße 258 aufgestuft, und im Gegenzug

 

 - die Bundesstraße 258 von Kalkhäuschen bis zur Autobahnanschlussstelle Brand
   zur Landesstraße 233 abgestuft werden.

 

 

4. Fußweg an der Schleidener Straße bei Hallo Pizza

 Antrag der Fraktion der Grünen in der Bezirksvertretung vom 20.07.2009

 (sh. Anlage 2)

 

Der Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen hat wegen der ungünstig verlaufenden Grundstücksgrenze gemäß § 45 StVO angeordnet, den Parkstreifen vor der Pizzeria Schleidener Straße 84 dem Parken zu entziehen und als "Notgehweg" abzusperren. Zu diesem Zweck ist ca. 50 cm rechts der Fahrbahnrandmarkierung eine Leitschwellenreihe auf den Asphalt zu dübeln und mit Minileitbaken zu verdeutlichen. Um das Parken hinter der Schwellenreihe zu verhindern, sind die beiden Kopfenden unter Erhalt einer je 1,20m breiten Lücke für Kinderwagen und Rollstuhlfahrer mit Leitschwellen zu schließen.

 

Die Schleidener Straße wird in ca. 3 Jahren erneuert. Deswegen wurde das vorgenannte Provisorium vorgenommen.

 

5. Steinbruch in Aachen-Walheim

 

In der letzten Sitzung der Bezirksvertretung wurde nachgefragt, wie oft eine Prüfung des eingebauten Füllmaterials in o. g. Steinbruch erfolgt, und ob der Zeitpunkt bekannt ist, wann der Weg um den Steinbruch wieder hergerichtet wird.

 

 Zur Verfüllung des Steinbruchs kann ich Ihnen folgende Auskunft geben:

 Es erfolgt eine jährliche behördliche Überwachung des Steinbruchs.

Neben der behördlichen Überwachung, bei der sich bislang keine Beanstandungen
ergeben haben, werden betreiberseitig umfängliche Kontrollmaßnahmen durchgeführt:

Bei Anlieferung wird das Material eines jeden LKW in Augenschein genommen und
nach dessen Herkunft überprüft. Gleiches erfolgt beim Kippvorgang. Zudem wird die Verfüllung abhängig von der Menge des verfüllten  Materials gutachterseitig regelmäßig durch visuelle Kontrollen und Probenahme / Analysen überwacht.

Im Zeitraum von 2006-2009 erfolgten insgesamt 7 Beprobungen.  Die hier
vorliegenden Analysenprotokolle zeigen auf, dass das angelieferte Bodenmaterial als unbedenklich eingestuft werden kann.

 

Zur zweiten Frage nach dem abgerutschten Wegestück am Rand des Steinbruches
habe ich folgende Information vom Fachbereich Immobilienmanagement erhalten:

Am 17.10.2005 ist an der nördlichen Steinbruchkante Richtung Walheim ein etwa 20
m x 8 m großes Areal inklusive des dortigen Weges in den Steinbruch abgerutscht. Durch das Staatliche Umweltamt als die zuständige Überwachungsbehörde wurde dem Betreiber auferlegt, bestimmte Maßnahmen zur Stabilisierung der Böschung durchzuführen und die Nordseite mittels Zaunanlage abzusichern.

Das Immobilienmanagement der Stadtverwaltung Aachen hat, da die
Wegeverbindung zurzeit nicht nutzbar ist, mit dem Betreiber des Steinbruchs eine vertragliche Regelung getroffen, dass der Betreiber den Weg nach Abschluss der Verfüllung in dem abgegangenen Bereich wieder herstellen muss.

Nach Angaben des Betreibers rechnet er mit einem diesbezüglichen Zeitraum bis
Ende 2009.

 

6. Hochwasserschutz in Kornelimünster

 hier: Antrag der SPD-BF vom 07.05.2009

 

 Der Fachbereich Umwelt teilt als erste Rückmeldung die Antwort der Feuerwehr

 mit:

 

Aus Sicht der Feuerwehr wird grundsätzlich eine automatische Übermittlung des aktuellen Pegelstandes an die Leitstelle der Feuerwehr begrüßt.

 

 Damit jedoch bereits in einem sehr frühen Stadium Maßnahmen zur Gefahrenabwehr
getroffen werden können, sind durch den Fachbereich Umwelt Pegelwarnwerte festzulegen. Die sich hieraus ergebenden Maßnahmen zur Gefahrenabwehr sind in einem Hochwasseralarmplan festzulegen.

 

Bezüglich der Stellungnahme der Feuerwehr möchte der Fachbereich Umwelt folgende Hinweise geben:

 

- Die Bezirksregierung Köln (BR Köln) betreibt den Pegel Kornelimünster,
speichert und wertet die Daten aus. Die Daten werden anschließend in das Informationsnetz des Landes NRW eingestellt.

 

Änderungen zur automatischen Übermittlung (z.B. an die Feuerwehr) kann
daher nur die BR Köln als Betreiber der Pegelanlage vornehmen.

 

 - Auch die Festlegung von Pegelwarnwerten kann nur die BR Köln vornehmen,
da der Fachbereich Umwelt davon ausgeht, dass möglicherweise eine Festlegung von Warnwerten nach statistischer Auswertung des vorhandenen Datenmaterials erfolgen kann. Darüber hinaus hat Feuerwehr keine Einsatzreaktionszeiten genannt.

 

Da die Datenspeicherung nur bei der BR Köln erfolgt, kann der Fachbereich
Umwelt keine Auswertungen vornehmen oder möglicherweise Warnwerte festlegen.

 

 - Die Aufstellung eines Hochwasseralarmplans ist gemäß der
Zuständigkeitsverordnung in NRW der BR Köln zugeordnet worden.

 

 

7. Verkehrssituation Kreuzung Napoleonsberg / Steinkaulplatz

 

Der Fachbereich Stadtentwicklung und Verkerhsanlagen teilt auf Nachfrage mit, dass sich seit
erstellen der ersten Vorlage (Dezember 2008) an o.a. Kreuzung drei Unfälle mit Fußgängerbeteiligung ereignet haben. Zwei Unfälle passierten am 27.01.2009 (Dienstag um 18:45 Uhr) und am 26.04.2009 (Sonntag um 14:18 Uhr). Bei diesen beiden Unfällen kollidierte der den Steinkauplatz querende Fußgänger mit dem Linksabbieger vom Napoleonsberg in den Steinkauplatz (in Richtung Schleckheimer Straße fahrend). Der dritte Unfall ereignete sich am 25.02.2009 (Mittwoch um 07:23 Uhr).

 

Bei diesem Unfall stießen der Linksabbieger vom Steinkaulplatz in den Napoleonsberg (in
Richtung Brand fahrend) und der Fußgänger, der den Napoleonsberg in Höhe der Bushaltestelle querte, zusammen.

 

Aufgrund der Unfälle wird der Fachbereich eine neue Zählung nach den Sommerferien
durchführen lassen. Ursprünglich hatte die Verwaltung mitgeteilt, dass die Zählung nach Beendigung der Baustelle Trierer Straße durchgeführt wird.  Anhand dieser Unterlagen wird der Fachbereich die Situation neu bewerten und eine erneute Vorlage erstellen.

 

8. Friedhof Schildchenweg in Aachen-Kornelimünster

 hier: Vandalismus

 

Eine polizeiliche Einsatzrecherche ergab für die Örtlichkeit Schildchenweg folgendes:

 

In der Zeit vom 01.01.2009 bis einschließlich des 10.08.2009 wurden bei der Polizei
insgesamt 5 Anzeigen erstattet.

 

1 Anzeige wurde im April aufgenommen:

Einem Friedhofsbesucher wurde die Scheibe des parkenden Pkw eingeschlagen und die im
Pkw zurückgelassene Tasche aus dem Pkw entwendet. Tatzeit 09.30 Uhr.  

 

2 der Anzeigen wurden im Mai innerhalb der gleichen Nacht aufgenommen. Es handelte sich
hierbei um eine Sachbeschädigung an einem Pkw, der nicht auf einem der Friedhofsparkplätze parkte und um Sachbeschädigung an mehreren Grablaternen auf dem Friedhof Schildchenweg. Anlass war hier offenbar eine Gruppe von alkoholisierten Jugendlichen, nach denen in der Nacht im dortigen Bereich (ca. 03.00 Uhr Tatzeit) gefahndet wurde.

 

Weitere 2 Anzeigen wurden im Juni wegen Diebstahls erstattet. Hierbei wurde einmal ein
Blumenstrauß von einem Grab und einmal Grabbepflanzung entwendet.

 

Die Friedhöfe auf dem Schildchenweg wurden deshalb verstärkt durch den Bezirksdienst und
den Wachdienst Ost zu unterschiedlichen Zeiten bestreift.

 

Weitere Vorfälle auf den Friedhöfen wurden nicht bekannt.

 

Der jüdische Friedhof wurde nicht tangiert.

 

Die Bestreifung der Friedhöfe wird durch den Wachdienst und den Bezirksdienst Ost fortgesetzt

 

 

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Anlagen

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