Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 36/0280/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 884 - Debyestraße / Trierer Straße - im Stadtbezirk Aachen-Brand- Umweltbericht
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Verfasst von:
- FB 36/20
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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Anhörung/Empfehlung
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01.09.2009
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Umweltausschuss nimmt den Umweltbericht zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Planungsausschuss die Integration des Umweltberichtes in die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 884 – Debyestraße / Trierer Straße – unter Beachtung der nachfolgend aufgeführten Hinweise zu den Themen Natur und Landschaft und Immissionsschutz, sowie die Sicherung dieser Belange durch Aufnahme von entsprechenden Vereinbarungen in den städtebaulichen Vertrag.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der in der Anlage beigefügte Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 884 – Debyestraße / Trierer Straße - in der Fassung vom 30.07.2009 - wurde vom Planungsbüro „Ursula Lanzerath“ aus Euskirchen im Auftrag des Investors erstellt.
Die wesentlichen Themen der durchgeführten Umweltprüfung fanden in angemessenem Maße Eingang in den Umweltbericht.
Die Beurteilung der Ein- und Auswirkungen der Planung wird seitens des Fachbereiches Umwelt grundsätzlich, nachvollzogen und für richtig befunden. Nach derzeitigem Kenntnisstand werden im Rahmen der Realisierung der Planung auf Grundlage des B-Planes negative Umweltauswirkungen verbleiben, die insgesamt jedoch als nicht erheblich eingestuft werden. Durch notwendige kompensatorische Maßnahmen können die negativen Auswirkungen zum Teil gemindert werden, so dass das Planvorhaben letztendlich toleriert werden kann.
Als besondere Herausforderung stellen sich die Themenkomplexe Natur und Landschaft sowie der Immissionsschutz (Luft und Lärm) im Bereich der Trierer Straße sowie Debyestraße dar.
Natur- und Landschaft:
Der zur Realisierung erforderliche großflächige Landschaftsverbrauch führt zu enormen Kompensations- bzw. Ausgleichserfordernissen. Zusammenfassend ist festzustellen, dass laut dem vom Investor beauftragten landschaftspflegerischen Fachbeitrag des Büro Raskin ein Kompensationsbedarf von 11.505 Wertepunkten entsteht, der sich aus 7.111 Punkten für das eigentliche Sondergebiet und 4.394 Wertepunkten für das Gewerbegebiet zusammensetzt. Hiernach ergibt ein Ausgleichsbetrag in Höhe von insgesamt 575.250,00 €, der durch Zahlung an die Stadt „abzulösen“ ist.
Die Finanzmittel werden gezielt für Projekte und Maßnahmen zur dauerhaften Aufwertung der Landschaft eingesetzt. Im Durchführungsvertrag ist der Ausgleichsbetrag verbindlich festzuschreiben.
Immissionsschutz:
Bedingt durch das hohe Verkehrsaufkommen herrschen bereits heute kritische Belastungssituationen vor. Schon heute werden die geltenden Grenzwerte überschritten. Durch den geplanten Bau kommt es zu einer weiteren Verschärfung der Problematik.
Für beide Themenfelder soll eine einvernehmliche Lösung im Rahmen der anstehenden Luftreinhalte- bzw. Lärmminderungspläne gefunden werden. Seitens des Investors ist für die Minderungsmaßnahmen ein entsprechender Kostenbeitrag zu leisten. Detaillierte Regelungen sollen im Durchführungsvertrag getroffen werden.
Lärmschutz:
Die Lärmbelastung an der Trierer Straße liegt bereits heute oberhalb der nach der Rechtsprechung festgelegten Höchstgrenze von 70 dB(A) am Tag und 60 dB(A) in der Nacht und erfordert aus Sicht der Lärmminderungsplanung schon heute Lärmpegel senkende Maßnahmen. Statt dessen wird sich die Belastungssituation durch die Verkehrserzeugung der Baugebiete weiter erhöhen. Bereits bei Pegel über 60 dB(A) treten physiologische Reaktionen auf und eine gesundheitliche Gefährdung ist nicht auszuschließen.
Das "Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm" (BImSchG § 47a-f) erfordert seit 2007 den Einstieg in die Lärmaktionsplanung. Das heißt, die zuständige Gemeinde, hier die Stadt Aachen, muss ab 2007 Vorschläge und Strategien erarbeiten, wie die Lärmprobleme sukzessive gelöst und die Anzahl der lärmbelasteten Anwohner reduziert werden kann. Welche Maßnahmen im Einzelnen umgesetzt werden und wann diese zum Tragen kommen, ist zur Zeit noch offen. Ziel der Lärmaktionspläne ist darüber hinaus, insbesondere ruhige Wohngebiete gegen eine Zunahme des Lärms zu schützen ( § 47d).
Die durch das Bauvorhaben ausgelösten verkehrsbedingten Emissionen auf Wohnbereiche außerhalb des Plangebietes können nur durch passive Lärmschutzmaßnahmen an den vorhandenen Gebäuden ausgeglichen werden.
Zur Sicherstellung der Durchführung dieser passiven Schallschutzmaßnahmen wird verwaltungsseitig eine Bürgschaft seitens des Investors über eine noch zu ermittelnde Summe favorisiert (wie z. B. beim Projekt Aachen-Arkaden oder Kaiserplatzgalerie).
Die Verwaltung und Durchführung der erforderlichen Lärmsanierung ist – soweit nicht anders vereinbart – organisatorisch dem Investor zuzuordnen.
Luftreinhaltung:
Die EU-Richtline zur Luftreinhaltung verpflichtet die Städte mit hoher Luftbelastung zur Aufstellung von Luftreinhalteplänen. Die Stadt Aachen muss vorschlagen, wie und wo die Luftbelastung an den relevanten Hauptverkehrsstraßen (vgl. Darstellungen zum Luftreinhalteplan) gesenkt werden kann. Ein geeigneter Maßnahmenplan wird durch die Fachverwaltung zur Zeit erarbeitet.
Seitens des Fachbereiches Umwelt wird vorgeschlagen, den Vorhabenträger als Verursacher der verschärften lufthygienischen Belastungen in diesem bereits kritisch vorbelasteten Stadtbereich in die Minderungsstrategien der Stadt einzubinden. Nach den bisherigen Abstimmungen mit dem Investor wird angestrebt, dass dieser durch Bereitstellung von Finanzmitteln einen finanziellen Beitrag in Höhe von 50.000,00 € zur Lösung der Luftreinhalteproblematik leistet.
Die zweckgebundene Verwendung der Mittel wird seitens der Fachverwaltung sichergestellt und dem Investor belegt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen: | Keine Folgekosten | |||
Maßnahme: | ___________________________________________________________ | |||
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Investitionskosten |
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a. | Im Haushalt? | ja/nein | ___________€ | |
b. | Maßnahme über 150 T€: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor? | ja/nein |
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c. | Wenn bei a. nein: Deckung? |
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| Maßnahme: |
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d. | Zuschüsse |
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Folgekosten |
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Aufwand |
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| Personalkosten |
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| Sachkosten |
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| Abschreibung |
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a. | Im Haushalt? | ja/nein | ____________€ | |
b. | Wenn bei a. nein: Deckung? |
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| Maßnahme: |
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c. | Zuschüsse |
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Konsumtiv |
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a. | Im Haushalt? | ja/nein | ___________€ | |
b. | Konsolidierung? | ja/nein | ___________€ | |
c. | Personalkosten |
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d. | Sachkosten |
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| ____________€ |
e. | Wenn bei a. nein: Deckung? |
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| Maßnahme |
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| ____________€ |
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f. | Dauer |
| Jahre |
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g. | Zuschüsse |
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| ____________€ |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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