Kenntnisnahme - FB 61/1210/WP15
Grunddaten
- Betreff:
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Kleinheidstraße/Kleinheider Weg, Unterbinden des unerlaubten Schleichverkehres
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Haaren
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Kenntnisnahme
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02.09.2009
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu, die Kleinheidstraße sowie den Kleinheider Weg zwischen den Einmündungen Blumenstraße und Hochwaldweg entsprechend der bestehenden Widmung nur für den landwirtschaftlichen Verkehr freizugeben.
Zur Verdeutlichung wird für einen Übergangszeitraum von etwa 1 Jahr die Kleinheidstraße hinter der Aufpflasterung Blumenstraße durch Absperrschranken auf 3,50 m eingeengt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Kleinheidstraße/Kleinheider Weg, Unterbinden des unerlaubten Schleichverkehres
Die Kleinheidstraße hinter der Aufpflasterung der Blumenstraße sowie der nachfolgende Kleinheidener Weg und Broichweidener Weg sind als Verkehrsflächen nur für den landwirtschaftlichen Verkehr sowie die Holzabfuhr gewidmet. Zur Erschließung des Naherholungsgebietes Hochwaldweg sowie der dortigen Waldgaststätte war über ein Zusatsschild die Zufahrt zum Forsthaus Laukamp freigegeben. Dies nutzten auch viele Autofahrer, um über den Broichweidener Weg weiter in Richtung Broichweiden zu fahren.
In letzter Zeit haben Anwohner der verkehrsberuhigten Bereiche Blumenstraße und An der Weide beim Bezirksamt Aachen-Haaren sowie bei Herrn Bezirksvorsteher Corsten die hohe Zahl der Schleichverkehre sowie die unangemessenen Fahrgeschwindigkeiten im Bereich der Aufpflasterung Kleinheidstraße bemängelt. Die in den Seitenstraßen spielenden Kinder würden beim Überqueren der Kleinheidstraße stark gefährdet. Eine Beobachtung in den Nachmittagsstunden bestätigte das hohe Verkehrsaufkommen im gesperrten Kleinheider Weg. Die festgestellten Fahrten können keine Zielverkehre zum Forsthaus Laukamp sein, weil dieses geschlossen ist und zum Verkauf ansteht.
Zum Unterbinden des unerlaubten Durchgangsverkehres in Richtung Broichweiden und zur Gewährleistung der notwendigen Verkehrssicherheit in den Einmündungsbereichen An der Weide und Blumenstraße haben deshalb Vertreter der Verwaltung mit Herrn Bezirksamtsleiter Prömpeler und Herrn Bezirksvorsteher Corsten vor Ort die widmungsgemäße Nutzungsbeschränkung nur für den landwirtschaftlichen Verkehr sowie für Fahrradfahrer für notwendig erachtet.
Erholungssuchende Anwohner aus Verlautenheide können den Würselener Wald auch vom Wandererparkplatz an der Verlautenheidener Straße nahe Heckstraße erreichen und die derzeit leerstehende Waldgaststätte ist ohnehin nur über die Steinbachstraße aus Stolberg widmungsrechtlich erschlossen. Wegen der anstehenden Neuvermietung der Gaststätte sollte die Änderung der Beschilderung möglichst kurzfristig vorgenommen werden. Die Stadt Würselen legt Wert darauf, den Stadtwald Würselen mit den dortigen Erholungseinrichtungen und den Grillplatz aus Richtung Broichweiden weiterhin fahrtechnisch erreichen zu können. Insofern wird die Sperrung mit Ausnahme des landwirtschaftlichen Verkehres aus Richtung Broichweiden erst an der Ecke Hochwaldweg in Richtung Verlautenheide vorgenommen.
Da vermutlich lediglich die Anpassung der Verkehrsbeschilderung am Fahrbahnrand der Kleinheidstraße nicht den gewünschten Effekt erzielen wird und eine regelmäßige Kontrolle durch die Polizei nicht vorgenommen werden kann, will die Verwaltung für einen Übergangszeitraum von etwa 1 Jahr die 6 m breite Fahrbahn der Kleinheidstraße durch beidseitige Schranken auf das landwirtschaftlich notwendige Durchfahrmaß von 3,50 m einengen und so auch optisch auf die veränderten Durchfahrtsberechtigungen hinweisen.