Entscheidungsvorlage - B 03/0147/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die Planung für die verkehrstechnische Ertüchtigung und Inbetriebnahme einer zweiten Zufahrt zum Steinbruch der BSR-Schotterwerk GmbH über die Breiniger Straße (L 12) sowie die direkte Ausfahrt von Steinbruchmaterial im Rahmen der genehmigten Kapazitäten zur Kenntnis und beschließt, die Ausbauplanung des Planungsbüros AGEVA GmbH & Co.KG Arbeitsgemeinschaft Entwicklungs- und Verkehrplanung Aachen vom 13.08.2009 zum Gegenstand des Ausbauvertrages zwischen der Ausbauträgerin und der Stadt Aachen zu machen. Die Pläne sind Bestandteil des Beschlusses.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Firma BSR Schotterwerk GmbH (Ausbauträgerin) ist in 52224 Stolberg, Rüst 30 geschäftsansässig und betreibt einen Steinbruch zwischen den Ortslagen Aachen-Kornelimünster und Stolberg-Breinig. Die Ausbauträgerin beabsichtigt, zur Entzerrung der Verkehrssituation und der damit einhergehenden Entlastung des Ortsteil Aachen-Kornelimünster, eine zweite Betriebszufahrt über die Breiniger Straße – L 12 – (Auf dem Acker) baulich aufzuwerten und zu nutzen. Die erforderliche straßenrechtliche Zulassung ist durch den Landesbetrieb Straßen NRW am 26.09.2008 erteilt worden.

Die neue Zufahrt ermöglicht eine erhebliche Verkürzung von Wegestrecken innerhalb des Steinbruchgeländes u.a. hinsichtlich der Zu- und Abfahrten aus dem aktuellen Abbaufeld „Loferbusch“. So müssen diese Verkehre nicht mehr zwingend die Anlagenbereiche der Max Blees GmbH befahren, um dann erst über die Werkszufahrt an der Venwegener Straße an das öffentliche Straßennetz anzuschließen.

Die projektierte zweite Betriebszufahrt führt zudem zu einer Entflechtung der Zielverkehre auf den öffentlichen Straßen. So entfällt bei Nutzung dieser neuen Zufahrt bei Materialtransporten mit nordöstlicher Zielbestimmung (in Richtung Stolberg-Breinig) die derzeit notwendige Umfahrung des Steinbruchgeländes durch das Stadtgebiet Aachen-Kornelimünster.

 

Nach Inbetriebnahme der zweiten Betriebszufahrt wird die Ausbauträgerin im Rahmen der genehmigten Materialumsätze und insbesondere der genehmigten Produktionsmengen (200.000 t/a) Material direkt aus dem Steinbruch herausfahren. Dies soll in einem Umfang von maximal 20 LKW/Tag geschehen. Gutachtlich wurde geprüft, inwieweit sich die geplanten Änderungen mit erhöhten Emissionen in den Bereichen Lärm und Staub auf die benachbarten Schutzgüter auswirken werden. Das schalltechnische Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass durch den Mehrverkehr über die geplante zweite Betriebszufahrt eine relevante Änderung der Geräuschsituation nicht zu erwarten sei. Ebenso geht die Stellungnahme zu Fragen der Luftreinhaltung zusammenfassend davon aus, dass die geplanten Änderungen aufgrund ihrer irrelevanten Größenordnung weder subjektiv noch messtechnisch nachweisbar zu einer erhöhten Immissionsgesamtbelastung im Untersuchungsgebiet führen wird.

Im Rahmen ihrer Sondernutzungserlaubnis wird die Ausbauträgerin mit geeigneten Maßnahmen dafür Sorge tragen, dass die neue Zufahrt über die Breiniger Straße (L 12) von benutzungsbedingten Verschmutzungen sowie Staubniederschlägen gereinigt wird. Dies geschieht bei Bedarf; in Zeiten der Nutzung in der Regel einmal wöchentlich. Diesbezüglich ist davon auszugehen, dass es schon aufgrund der Asphaltierung des Wirtschaftweges künftig zu einer Reduzierung von betriebsbedingten Verschmutzungen  auf der Breiniger Straße (L 12) kommen wird.

 

Grundlage des Ausbaus der zusätzlichen Betriebszufahrt ist die Planung des Planungsbüros AGEVA GmbH & Co.KG  Arbeitsgemeinschaft Entwicklungs- und Verkehrsplanung Aachen vom 13.08.2009. 

 

Die Kosten der vorgenannten Ausbaumaßnahme trägt nach dem noch abzuschließenden Ausbauvertrag die Ausbauträgerin. Außerdem übernimmt die Vorhabenträgerin die Unrterhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht für den Wirtschaftsweg. Jegliche Kostenerstattungsansprüche gegenüber der Stadt werden im Vertrag explizit ausgeschlossen.

 

Die Verwaltung schlägt der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim vor, die Ausbau- planung für die verkehrstechnische Ertüchtigung und Inbetriebnahme einer zweiten Betriebszufahrt zum Steinbruch der BSR-Schotterwerk GmbH über die Breiniger Straße (L 12) sowie die direkte Ausfahrt von Steinbruchmaterial im Rahmen der genehmigten Kapazitäten zur Kenntnis zu nehmen und zu beschließen und die Ausbauplanung des Planungsbüros AGEVA GmbH & Co.KG Arbeitsgemeinschaft Entwicklungs- und Verkehrsplanung Aachen vom 13.08.2009 zum Gegenstand des Ausbauvertrages zwischen der Ausbauträgerin und der Stadt Aachen zu machen. Die Pläne sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Da sich die geplante Zufahrt im Landschaftsschutzgebiet befindet, bedarf es durch den Vorhabenträger eines gesonderten Antrages auf Befreiung nach § 69 Landschaftsgesetz sowie des Antrages auf Zulassung des Eingriffes nach §§ 4 ff Landschaftsgesetz mit den erforderlichen Angaben hinsichtlich notwendiger Ausgleichsmaßnahmen bei der Unteren Landschaftsbehörde der Stadt Aachen.

Die sonstigen Umweltauswirkungen durch das geplante Vorhaben wurden bereits in einem Anzeigeverfahren nach § 15 Bundes-Immissionsschutzgesetz geprüft und bewertet. Daher bestehen aus immissionsschutzrechtlicher/wasserrechtlicher Sicht keine Bedenken gegen den Straßenausbau. Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass für die umweltrechtliche bzw. –technische Überwachung des Steinbruches jetzt der Kreis Aachen zuständig ist.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 keine

Maßnahme:

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___________________________________________________________

Investitionskosten

 

____________€

a.

Im Haushalt?

ja/nein

___________€

b.

Maßnahme über 150 T€: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor?

ja/nein

 

c.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

____________€

 

 

 

 

 

d.

Zuschüsse

 

 

____________€

 

 

 

 

 

Folgekosten

 

 

 

Aufwand

 

 

 

 

Personalkosten

 

____________€

 

Sachkosten

 

 

____________€

 

Abschreibung

 

____________€

a.

Im Haushalt?

ja/nein

____________€

b.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

____________€

 

 

 

 

 

c.

Zuschüsse

 

 

____________€

 

 

 

 

 

Konsumtiv

 

 

 

a.

Im Haushalt?

ja/nein

___________€

b.

Konsolidierung?

ja/nein

___________€

c.

Personalkosten

 

____________€

d.

Sachkosten

 

 

____________€

e.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme

 

 

____________€

 

 

 

 

 

f.

Dauer

 

Jahre

 

g.

Zuschüsse

 

 

____________€

 

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Anlagen

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