Entscheidungsvorlage - FB 61/1183/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Mariabrunnstraße und Weberstraße, Änderung der Einbahnregelung im Zusammenhang mit Umbau Boxgraben
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/80
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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20.08.2009
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03.09.2009
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Gestoppt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Entscheidung
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26.08.2009
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt der Bezirksvertretung Aachen-Mitte, die Aufhebung der Einbahnregelung in der Weberstraße unter Beibehaltung eines Verbotes der Einfahrt in Richtung Boxgraben mit Freigabe für den Radverkehr auf Höhe Haus 17 und die Einrichtung einer Einbahnregelung in der Mariabrunnstraße in Richtung Reumontstraße im Abschnitt zwischen Boxgraben und Reumontstraße mit Freigabe für den Fahrradverkehr zu beschließen.
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Aufhebung der Einbahnregelung in der Weberstraße unter Beibehaltung eines Verbotes der Einfahrt in Richtung Boxgraben mit Freigabe für den Radverkehr auf Höhe Haus 17 und die Einrichtung einer Einbahnregelung in der Mariabrunnstraße in Richtung Reumontstraße im Abschnitt zwischen Boxgraben und Reumontstraße mit Freigabe für den Fahrradverkehr.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Im Zusammenhang mit der Erweiterung des Luisenhospitals und dem Neubau eines Ärztehauses im Bereich Boxgraben ist die Errichtung eines Parkhauses in der Mariabrunnstraße auf dem derzeitigen Parkplatzgelände neben Haus 7 geplant. Hierzu ist bereits ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet worden. Über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 921nach § 12 BauGB wurde zuletzt in der Bezirksvertretung Aachen- Mitte am 17.06.2009 und im Planungsausschuss am 18.06.2009 beraten.
Die Erschließung des Parkhauses soll hauptsächlich mit einem Brückenbauwerk über die Weberstraße erfolgen. Eine weitere Erschließung des Grundstückes verbleibt über die Mariabrunnstraße. Die Anfahrung des Parkhauses über die Mariabrunnstraße dient jedoch lediglich den geplanten Stellplätzen für Anwohner und Anlieger im Erdgeschoss des Parkhauses. Insofern ist davon auszugehen, dass der Zu- und Abfahrtsverkehr in der Mariabrunnstraße gegenüber der heutigen Situation mit ca. 120 Stellplätzen auf dem heutigen Parkplatz abnehmen wird.
Eine Anbindung der Verkehre sowohl aus der Weberstraße als
auch der Mariabrunnstraße in den Knoten Boxgraben/ Hubertusplatz/ Mariabrunnstraße/
Weberstraße ist verkehrstechnisch nicht möglich. Um die Hauptan-/ und
–abfahrt des Parkhauses unmittelbar über den nahe gelegenen Alleenring
gewährleisten zu können, muss die Einbahnregelung in der Weberstraße aufgehoben
werden.
Das Verbot der Einfahrt Auf Höhe der Eisenbahnbrücke (ca.
Haus 17) soll weiterhin erhalten bleiben, damit das Parkhaus ausschließlich
über den Boxgraben erreicht werden kann und eine übermäßige Belastung der
Weberstraße zwischen der geplanten Parkhauszufahrt und Körnerstraße vermieden
wird. Da anders als bisher eine signaltechnische Anbindung am Knoten Boxgraben
erfolgt, kann der Fahrradverkehr von dem Verbot der Einfahrt freigestellt
werden.
In der Mariabrunnstraße muss eine vom Boxgraben wegführende Einbahnregelung eingerichtet werden, um die signaltechnische Anbindung der Weberstraße an den Boxgraben zu ermöglichen. Die Einbahnregelung sollte für den Abschnitt zwischen Boxgraben und Reumontstraße gelten und eine Freigabe für den Fahrradverkehr berücksichtigen. Der Durchgangsverkehr in der Reumontstraße in Richtung Mariabrunnstraße wird dadurch mit Ausnahme der Radfahrer unterbunden.
Im Einmündungsbereich zum Boxgraben wird die Mariabrunnstraße aufgepflastert, der Radfahrer verlässt die Straße untergeordnet (§ 10 StVO) ausschließlich nach rechts in den Boxgraben oder orientiert sich an der signalisierten Fußgängerfurt über den Boxgraben. Die Fußgängerquerung über die Mariabrunnstraße wird nicht in die Knotenpunktsignalisierung eingebunden.
Bei der ursprünglichen Planung des Straßenneuausbaus des Boxgrabens konnten diese Änderungen noch nicht berücksichtigt werden, da die Pläne des Investors zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt waren. Im Rahmen der laufenden Straßenbaumaßnahme können die mit der Erschließung des Parkhauses verbundenen Änderungen im Knoten Boxgraben/ Weberstraße/ Mariabrunnstraße sowie die Änderung der Einbahnregelungen kostenneutral berücksichtigt werden. Die Signalplanung wird entsprechend ausgeführt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen: |
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Maßnahme: |
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Investitionskosten |
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____________€ |
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a. |
Im Haushalt? |
ja/nein |
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b. |
Maßnahme über 150 T€: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor? |
ja/nein |
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c. |
Wenn bei a. nein: Deckung? |
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Maßnahme: |
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d. |
Zuschüsse |
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Folgekosten |
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Aufwand |
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Personalkosten |
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Sachkosten |
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Abschreibung |
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a. |
Im Haushalt? |
ja/nein |
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b. |
Wenn bei a. nein: Deckung? |
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Maßnahme: |
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c. |
Zuschüsse |
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____________€ |
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Konsumtiv |
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a. |
Im Haushalt? |
ja/nein |
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b. |
Konsolidierung? |
ja/nein |
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c. |
Personalkosten |
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d. |
Sachkosten |
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____________€ |
e. |
Wenn bei a. nein: Deckung? |
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Maßnahme |
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f. |
Dauer |
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Jahre |
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g. |
Zuschüsse |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,1 MB
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(wie Dokument)
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94,2 kB
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