Kenntnisnahme - FB 20/0140/WP15

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

 

 

 

 

Grehling

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

Nach der derzeitigen Beschlusslage sind für 2010 folgende Maßnahmen / Teilmaßnahmen aus den Mitteln des KP II - Investitionsschwerpunkt Bildungsinfrastruktur - vorgesehen:

 

Maßnahme / Teilmaßnahme

Betrag T€

 

 

Investitionsschwerpunkt Bildungsinfrastruktur

insgesamt 2010:        9.780

Sanierung der Gebäudehülle (Dach, Fassade, Fenster) an Schulen

7.500

Sanierung der Gebäudehülle (Dach, Fassade, Fenster) an Kindertageseinrichtungen

1.000

U 3-Einrichtungen (bauliche Änderungen bzw. Erweiterungen)

1.000

Sanierung der Heizkessel älter 1978

280

 

Die aus der Anlage ersichtlichen Förderanträge beinhalten in vielen Fällen Maßnahmen, die nicht dem Bereich Bildungsinfrastruktur zugeordnet werden können. Da nur für diesen Bereich vom Gesetzgeber das Erfordernis der Trägerneutralität vorgegeben wurde, sind Anträge, die möglicherweise dem Bereich “sonstige Infrastruktur” zugeordnet werden könnten, bereits aus diesem Grunde nicht förderfähig. Darüber hinaus sind einige Anträge zwar grundsätzlich der Bildungsinfrastruktur zuzuordnen; die beantragten Fördermittel dienen jedoch nicht der energetischen Sanierung und sind daher von untergeordneter Priorität.

 

Hinsichtlich der städtischerseits vorzunehmenden Ermessensentscheidung bleiben somit noch die aus der Anlage ersichtlichen Anträge

 

4              des Vereins zur Förderung der Waldorfpädagogik Aachen e.V./ Freie Waldorfschule Aachen e.V.

6              der Josefs-Gesellschaft gGmbH / Vinzenz-Heim, Gruppe Aachen

9              des Bischöflichen Generalvikariats für Pius-Gymnasium und Marienschule

11              der Kath. Kirchengemeinde St. Laurentius für Energetische Maßnahmen KiTa St. Laurentius

14              der Handwerkskammer Aachen für Energetische Sanierung und Substanzerhaltung in der Berufsbildungs- und Gewerbeförderungseinrichtung

19              der Kath. Kirchengemeinde St. Donatus für Wärmedämmung der KiTa’s St. Monika und Erlöserkirche

20              der Ursulinenkongregation / St. Ursula-Gymnasium

21              der Parzival-Schule

22              der Evangelischen Kirche im Rheinland für Viktoriaschule

 

entscheidungsrelevant.

 

Nach der Änderung des Art. 104 b GG sind grundsätzlich auch andere Maßnahmen im Bildungsbereich förderfähig. Hierbei genießt insbesondere die Einrichtung von Schulmensen hohe Priorität. Bereits im Vorfeld der grundgesetzl. Änderung hat der Rat der Stadt Aachen die Entscheidungen zum Konjunkturpaket insbesondere vor diesem Hintergrund so getroffen, dass zumindest mittelbar die vorzeitige erforderliche stadtweite Realisierung der Schulmensen ermöglicht wird.

Für 2010 und 2011 ist eine betragsneutrale Verschiebung der städt. Sanierungsmittel zugunsten des Mensenprogramms beabsichtigt, so dass die KP II-Mittel in diesem Bereich unverändert für energetische Sanierung verwendet werden sollen.

 

Vor diesem Hintergrund ist grundsätzlich zu berücksichtigen, ob die Anträge der freien Träger im Bereich “energetische Sanierung” in der Sache deutlich stärkeren Bedarf aufweisen, als dies bei den städt. Objekten der Fall ist, so dass diese allgemeinen Zielsetzung dahinter zurückstehen muss. Die Rückläufe des E 26 bestätigen allenfalls einen mit den städt. Maßnahmen vergleichbaren Zustand. Die Priorität wird deshalb bei den städt. Maßnahmen gesehen.

 

Eine Anpassung der bisherigen Beschlusslage innerhalb des KP II ist somit nicht erforderlich.

 

Der Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion ist somit behandelt.

Reduzieren

Anlagen

Loading...