Entscheidungsvorlage - FB 14/0174/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Bericht über die Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2007Allgemeiner Berichtsband
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 14 - Fachbereich Rechnungsprüfung
- Verfasst von:
- Herr Schmidt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rechnungsprüfungsausschuss
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Entscheidung
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09.09.2009
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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16.09.2009
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
zu a):
Aufgrund des vorgelegten Prüfberichtes und der hierzu abgegebenen Stellungnahmen schlägt der Rechnungsprüfungsausschuss in Übereinstimmung mit der Leiterin des Fachbereiches Rechnungsprüfung dem Rat der Stadt Aachen vor, die Jahresrechnung 2007 abzunehmen und dem Oberbürgermeister Entlastung zu erteilen.
Kober
zu b):
Aufgrund des vorliegenden Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsausschusses vom 09.09.2009 nimmt der Rat der Stadt Aachen gemäß § 94 Abs. 1 Satz 1 GO NRW die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2007 ab.
zu c):
Aufgrund des vorliegenden Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsausschusses vom 09.09.2009 erteilen die Ratsmitglieder dem Oberbürgermeister gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 GO NRW Entlastung für das Haushaltsjahr 2007.
In Vertretung
Rombey
Erläuterungen
Erläuterungen:
In dieser Vorlage wird die GO NRW in der alten Fassung vom 03.02.2004 zitiert.
a) Beratung
des Prüfberichtes zur Jahresrechnung 2007 und Fassung des Schlussberichtes
Die Jahresrechnung der Stadt Aachen für das Haushaltsjahr 2007 wurde nach den Vorschriften der §§ 101 und 103 GO NRW geprüft. Die Ergebnisse der Prüfung sind im Bericht vom 01.07.2009 festgehalten. Er ist der Verwaltung mit Begleitschreiben vom 13.07.2009 zugegangen. Eine Stellungnahme der Verwaltung war nicht erforderlich, da kritische Prüfungsfeststellungen bereits im Verlaufe der Prüfung angesprochen wurden und hinreichend geklärt werden konnten.
Es wird
darauf hingewiesen, dass auf Seite 52 des Berichtes die beiden letzten
Jahreszahlen
im linken Textteil, die 2006 lauten, in 2007 geändert werden müssen.
Als wesentliche Prüfungsergebnisse sind zu erwähnen:
1. Die Kasseneinnahmereste (KER) im Verwaltungshaushalt haben sich, soweit sie sich nicht auf die kassentechnisch wie KER zu behandelnden Fehlbeträge aus den Vorjahren beziehen, im Vergleich zum Vorjahr mit jetzt rd. 51,4 Mio. € um rd. 31 Mio. € erhöht. Unterstellt man eine theoretische Restebereinigung von 9,2 Mio. €, würden die KER 2007 rd. 42,2 Mio. € betragen und hätten sich gegenüber dem Vorjahr um 21,8 Mio. € erhöht. Dieser Erhöhungsbetrag ist zum einen auf eine tatsächliche Steigerung der offenen Posten wie z. B. bei der Gewerbesteuer von rd. 11,1 Mio. € zurückzuführen. Zum anderen ist aber auch als Ursache für den Erhöhungsbetrag auf das veränderte Vorgehen bei den Sollstellungen z. B. in den Fachbereichen Soziales und Ausländerwesen sowie Kinder, Jugend und Schule hinzuweisen: Durch die Anforderungen des neuen Kassenverfahrens werden bestehende Forderungen dort sofort und nicht, wie in der Vergangenheit, erst bei Geldeingang zum Soll gestellt. Darüber hinaus hängt der Anstieg der KER auch mit den Schwierigkeiten zusammen, die sich durch die Einführung des NKF und den damit verbundenen Wechsel zu neuen EDV-technischen Finanzverfahren ergeben haben: Zu Beginn des Jahres 2007 waren z. B. keine Mahnläufe möglich, es konnten erstmals am 06.07.2007 und am 13.08.2007 für die Verkehrsbußgelder die Fälligkeiten bis 01.06.2007 gemahnt werden, der erste Vollstreckungslauf konnte erst am 19.10.2007 vorgenommen werden. Hierzu wird auch auf den Bericht über die Prüfung/Entwicklung der Kasseneinnahmereste zum 31.10.2007 und auf den Bericht über die Prüfung/Entwicklung der offenen Posten zum 30.06.2008 verwiesen. Schließlich sind in dem Erhöhungsbetrag auch noch rd. 6,3 Mio. € an innerstädtischen Erstattungen enthalten.
2. Die KER des Vermögenshaushaltes sind gegenüber dem Vorjahr mit jetzt rd. 2,6 Mio. € um rd. 1,5 Mio. € gestiegen.
Die KER des Vermögenshaushaltes bei den Zuweisungen aus öffentlichen Kassen betragen rd. 1,1 Mio. €.
3. Bei der Genehmigung der über- oder außerplanmäßigen Ausgaben sind im Verhältnis Verwaltung zu Rat die maßgeblichen Vorschriften (§ 82 GO NRW und § 32 der Hauptsatzung) beachtet worden.
Im sogenannten Innenverhältnis (Organisationseinheiten/Finanzsteuerung) wurden keine Verstöße festgestellt. Von der Kämmerin verfügte Sperrvermerke wurden beachtet.
4. Verpflichtungsermächtigungen wurden überhaupt nicht in Anspruch genommen, was gegenüber dem Vorjahr (2006: 9,52 %) eine Verschlechterung bedeutet.
5. Die Haushaltsausgabereste sind im Vergleich zu den Vorjahren gesunken. Die Ende 2007 gebildeten Reste machen 22,15 % des Umfanges des Vermögenshaushaltes 2007 aus.
6. Der Fehlbetrag des Verwaltungshaushaltes von 139.023.223,57 € liegt mit 36.723.476,43 € unter dem eingeplanten Fehlbetrag von 175.746.700,00 €. Eine Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage zur Deckung oder zur Minderung des Fehlbetrages war nicht möglich.
7. Die Nettoverschuldung ist um rd. 17,2 Mio. € auf rd. 410,3 Mio. € gesunken.
Im Übrigen hat der Fachbereich Rechnungsprüfung erklärt:
"Die Jahresrechnung 2007 wurde nach den Vorschriften der §§ 101 und 103 GO NRW geprüft. Grundsätzlich ist der Haushaltsplan eingehalten worden. Die einzelnen Rechnungsbeträge sind belegt und alle geprüften Belege, soweit sie nicht in diesem Bericht oder durch Einzelmitteilungen an die Organisationseinheiten zu beanstanden waren, sind sachlich und rechnerisch richtig und vorschriftsmäßig begründet. Bei den Einnahmen und Ausgaben wurde ebenfalls grundsätzlich nach geltendem Recht verfahren.
Das Ergebnis der Prüfung ist in diesem Bericht zusammengefasst. Eine Stellungnahme der Verwaltung ist nicht erforderlich.
Der Fachbereich Rechnungsprüfung empfiehlt dem Rechnungsprüfungsausschuss, dem Rat der Stadt die Entlastung des Oberbürgermeisters für die Jahresrechnung 2007 gem. § 94 Abs. 1 GO NRW vorzuschlagen.“
b) Vorlage
des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung der
Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2007 und Beschlussfassung über die Jahresrechnung
Der Bericht des Fachbereiches Rechnungsprüfung vom 01.07.2009 über die Prüfung der Jahresrechnung 2007 wurde in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 09.09.2009 beraten.
Der Entwurf des Schlussberichtes ist allen Ratsmitgliedern mit der Einladung zur Rechnungsprüfungsausschusssitzung zugegangen.
Aufgrund des vorgelegten Prüfungsberichtes schlägt der Rechnungsprüfungsausschuss in Übereinstimmung mit der Leiterin des Fachbereiches Rechnungsprüfung dem Rat der Stadt vor, die Jahresrechnung 2007 abzunehmen.
c) Entlastung
des Oberbürgermeisters für das Haushaltsjahr 2007
Der Bericht des Fachbereiches Rechnungsprüfung vom 01.07.2009 über die Prüfung der Jahresrechnung 2007 wurde in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 09.09.2009 beraten.
Der Entwurf des Schlussberichtes ist allen Ratsmitgliedern mit der Einladung zur Rechnungsprüfungsausschusssitzung zugegangen.
Aufgrund des vorgelegten Prüfungsberichtes schlägt der Rechnungsprüfungsausschuss in Übereinstimmung mit der Leiterin des Fachbereiches Rechnungsprüfung den Ratsmitgliedern vor, dem Oberbürgermeister Entlastung für das Haushaltsjahr 2007 zu erteilen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen: |
keine |
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Maßnahme: |
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Investitionskosten |
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____________€ |
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a. |
Im Haushalt? |
ja/nein |
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b. |
Maßnahme über 150 T€: Liegt eine
Wirtschaftlichkeitsberechnung vor? |
ja/nein |
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c. |
Wenn bei a. nein: Deckung? |
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Maßnahme: |
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____________€ |
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d. |
Zuschüsse |
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Folgekosten |
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Aufwand |
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Personalkosten |
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Sachkosten |
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Abschreibung |
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a. |
Im Haushalt? |
ja/nein |
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b. |
Wenn bei a. nein: Deckung? |
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Maßnahme: |
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____________€ |
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c. |
Zuschüsse |
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____________€ |
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Konsumtiv |
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a. |
Im Haushalt? |
ja/nein |
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b. |
Konsolidierung? |
ja/nein |
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c. |
Personalkosten |
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____________€ |
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d. |
Sachkosten |
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____________€ |
e. |
Wenn bei a. nein: Deckung? |
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Maßnahme |
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f. |
Dauer |
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Jahre |
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g. |
Zuschüsse |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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302,8 kB
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