Entscheidungsvorlage - FB 61/1208/WP15-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 921 - Mariabrunnstraße / Parkhaus Luisenhospital - hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/01 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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16.09.2009
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt
den Bericht der Verwaltung zum Bebauungsplan Nr. 921 sowie den als Anlage
beigefügten Durchführungsvertrag zur Kenntnis.
Er beschließt, nach Abwägung der privaten und
öffentlichen Belange die schriftlichen Festsetzungen gemäß § 4 a Abs. 3 in
Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern :
- Ergänzung der Schriftlichen Festsetzung unter
Nr. 4.2:
Die Hochgarage ist derart
auszuführen und zu bewirtschaften, dass an der benachbarten Wohnbebauung
keine erheblichen Lichtimmissionen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes
entstehen. Die Brüstungen der Stellplätze sind bis zu einer Höhe von mindestens
1,00 m in lichtundurchlässigen Materialien auszuführen. Im Bereich der Rampen
sind raumhohe Elemente aus lichtundurchlässigen Materialien zu verwenden.
Zur Eingrenzung der von der Nutzung der Hochgarage ausgehenden Lichtemissionen wird eine Anfahrung der Geschosse oberhalb des Erdgeschosses in der Zeit von 22.00 - 6.00 Uhr ausgeschlossen.
Die
Beleuchtung der Obergeschosse ist während dieser Zeit nicht zulässig.
- Änderung der Schriftlichen Festsetzungen unter
Nr. 6:
Innerhalb der privaten Grünfläche sind
mindestens 5 Laubbäume mit einem Stammumfang von jeweils 25 - 30 cm zu
pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Es sind jeweils einheimische und
standortgerechte Arten wie Buche (Fagus sylvatica), Traubeneiche (Quercus
petrea), Winterlinde (Tilia cordata), Hainbuche (Carpinus betulus) oder
Vogelbeere (Sorbus aucuparia) zu verwenden.
- Änderung der Schriftlichen Festsetzungen unter
Nr. 7:
In der zur
Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen festgesetzten
Fläche innerhalb des Sondergebietes sind mindestens 6 Laubbäume mit einem
Stammumfang von jeweils 25 - 30 cm zu
pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Eine Überfahrbarkeit der Fläche ist
ausgeschlossen.
Es sind jeweils einheimische
und standortgerechte Arten wie Buche (Fagus sylvatica), Traubeneiche (Quercus
petrea), Winterlinde (Tilia cordata), Hainbuche (Carpinus betulus) oder
Vogelbeere (Sorbus aucuparia) zu verwenden.
Weiterhin beschließt er nach Abwägung der privaten und
öffentlichen Belage, sämtliche Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der
Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Er beschließt den so geänderten vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr. 921
- Mariabrunnstraße / Parkhaus Luisenhospital – für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Mariabrunnstraße, Weberstraße und Boxgraben gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Inhalt der Vorlagen
FB61/1162/WP15 – Bericht über das Ergebnis der Bürgerinformation sowie der Behördenbeteiligung
FB61/1208/WP15 – Bericht über das Ergebnis der Offenlage
einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.
Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 19.03.2009
die Verwaltung beauftragt, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen
Entwicklung - der Errichtung eines Parkhauses für Besucher, Patienten und
Mitarbeiter des Luisenhospitales - im Bereich des heutigen
Mitarbeiterparkplatzes des Luisenhospitals an der Mariabrunnstraße einen
vorhabenbezogenen Bebauungsplan zur Innenentwicklung nach § 13a BauGB zu
erarbeiten.
Am 23.03.2009 hat sich die Bezirksvertretung Aachen-Mitte
per Dringlichkeitsentscheidung diesem Beschluss angeschlossen.
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte hat am 29.04.2006 ihre
Dringlichkeitsentscheidung bestätigt.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 921- Mariabrunnstraße
/ Parkhaus Luisenhospital - dient der Innenentwicklung und soll im
beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt werden. Wenn auch in
diesem Verfahren auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung verzichtet werden kann,
hatte die Verwaltung dennoch beschlossen, die Bürger in diesem sehr frühen
Stadium über die Planung zu informieren.
Daher wurde die Planung In der Zeit vom 06.04.2009 - 24.04.2009 öffentlich ausgestellt,
zusätzlich war und ist die Planung im Internet einsehbar. Die Bürger hatten die
Möglichkeit, sich schriftlich zu der Planung zu äußern. Parallel wurden 8
Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Der Planungsausschuss hat sich in seiner Sitzung 18.06.2009 mit dem Ergebnis der Bürgerinformation sowie der Behördenbeteiligung befasst und beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 921 aufzustellen sowie öffentlich auszulegen.
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte hat aus bezirklicher Sicht am 17.06.2009 einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss gefasst.
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans fand in der Zeit vom 30.06.2009 bis 31.07.2009 statt.
Der Planungsausschuss wird sich in seiner Sitzung am 03.09.2009 mit dem Ergebnis der Offenlage beschäftigen, die Bezirksvertretung Aachen-Mitte wird ebenfalls am 03.09.2009 aus bezirklicher Sicht beraten.
Die Beratungsergebnisse werden in der Ratssitzung mündlich mitgeteilt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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418,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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386,3 kB
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