Entscheidungsvorlage - FB 61/1219/WP15
Grunddaten
- Betreff:
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Änderung Nr. 107 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt AachenBebauungsplan Nr. 911 - Eupener Straße/ Köpfchen - hier: Satzungsbeschluss gem § 10 Abs. 1 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/01 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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16.09.2009
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt den bericht der Verwaltung zum Bebauungsplan Nr. 911 sowie zur Änderung Nr. 107 des Flächennutzungsplanes zur Kenntnis.
Er weist sämtliche Stellungnahmen der Öffentlichkeit
sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, nach Abwägung der
privaten und öffentlichen Belange zurück.
Weiterhin beschließt er den Bebauungsplan Nr. 911 –
Eupener Straße/ Köpfchen – für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im
Bereich Eupener Straße, Grenzübergang Köpfchen in der vorgelegten Fassung gem.
§ 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.
Darüber hinaus beschließt er die Änderung Nr. 107 des
Flächennutzungsplans 1980 der Stadt Aachen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Inhalt der Vorlage FB61/1140/WP15 (Bericht über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Behördenbeteiligung) einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.
Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 09.11.2006 den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich Eupener Straße/Köpfchen gefasst. In seiner Sitzung am 03.04.2008 hat der Planungsausschuss die Verwaltung beauftragt für den Bereich Grenzübergang Köpfchen an der Eupener Straße einen Bebauungsplan und die Flächennutzungsplanänderung zu erarbeiten. Außerdem hat er beschlossen, hierzu die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und den Richtlinien des Rates Ziffer III, 1 und 2 durchzuführen.
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte hat sich in ihrer Sitzung am 07.05.2008 diesem Beschluss angeschlossen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit hat in der Zeit vom 26.05. bis 06.06.2008 stattgefunden. Parallel wurden 10 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt.
Der Planungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 28.05.2009 mit dem Ergebnis der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung befasst und dem Rat der Stadt empfohlen, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen. Gleichzeitig hat der Ausschuss die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 911 und der damit verbundenen Änderung Nr. 107 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen beschlossen.
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte hatte bereits am 27.05.2009 aus bezirklicher Sicht einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss gefasst.
Die öffentliche Auslegung dieser Pläne gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch hat in der Zeit vom 15.06.2009 bis 24.07.2009 stattgefunden.
Während dieser Zeit sind keine Anregungen der Öffentlichkeit eingegangen. Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange, die abwägungsrelevant sind oder zu einer Änderung der Planung führen, sind ebenfalls nicht eingegangen.
Eine erneute Beratung im Planungsausschuss bzw. in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte ist nicht erforderlich.
Die Verwaltung schlägt vor, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen, den Bebauungsplan als Satzung zu beschließen und den Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes zu fassen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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