Entscheidungsvorlage - FB 20/0144/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/AuszahlungenKrankenhausumlage
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Verfasst von:
- Krings, Josef
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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08.09.2009
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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16.09.2009
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt seine Zustimmung zu überplanmäßigen Auszahlungen bzw. Aufwendungen in Höhe von 589.051,50 € beim Produktsachkonto 070.020.010-5311 000 / 7311 000 „Krankenhausumlage“ zu erteilen.
Grehling
Der Rat der Stadt erteilt seine Zustimmung zu überplanmäßigen Auszahlungen bzw. Aufwendungen in Höhe von 589.051,50 € beim Produktsachkonto 070.020.010-5311 000 / 7311 000 „Krankenhausumlage“.
Dr. Linden
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Krankenhausumlage wird im Rahmen der Festsetzungen im jeweils jahresbezogen verabschiedeten Gemeindefinanzierungsgesetzes mit den bei der Stadt zu vereinnahmenden Schlüsselzuweisungen und anderen allgemeinen Deckungsmitteln wie Investitionspauschale, Schul- und Bildungspauschale etc. verrechnet. Dies geschieht zum Quartalsende zu jeweils einem Viertel. Im städt. Haushalt sind die Zahlungsströme brutto darzustellen.
Bei der Ansatzbemessung für die Krankenhausumlage wurde seinerzeit davon ausgegangen, dass eine Verlagerung in die Städteregion erfolgen würde. Deshalb wurde der Gesamtansatz anteilig für 2009 auf 2.289.600 € gekürzt. Die hieraus resultierenden Weniger-Ausgaben wurden vorsorglich bei der Bildung einer Rückstellung berücksichtigt.
Prüfungen haben ergeben, dass eine Verlagerung in die StädteRegion nicht vorgenommen werden kann. Im Haushaltsjahr 2009 bleibt somit die Belastung für die Stadt in voller Höhe gem. Bescheid vom 2.3.2009 von 2.878.651,50 € bestehen. Um die letzte Rate (fällig am 22.12.2009) auszahlen bzw. verrechnen zu können sind daher überplanmäßige Mittel von 589.051,50 € bereitzustellen.
Auch um Zuordnungsrisiken bei der Bildung der StädteRegion Aachen aufzufangen, ist in der städtischen Eröffnungsbilanz die o.a. Rückstellung gebildet worden. Die Teilauflösung dieser Rückstellung würde im Jahresabschluss 2009 zu einer Ergebnisneutralität führen. Diese Möglichkeit kann aber erst bei der Aufstellung des Jahresabschlusses 2009 endgültig geprüft und entschieden werden. Vorsorglich wird daher der Rat der Stadt um Zustimmung zur Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben nach § 83 GO NRW gebeten.
Die Deckung der Mehraufwendungen bzw. –auszahlungen ist durch Einsparungen bei den Kassenkreditzinsen gewährleistet.